Wie lässt sich die Trinkwasserqualität sicherstellen?
Rund 130 Liter Trinkwasser verbraucht jeder Niederösterreicher täglich. Dieses Wasser muss unter anderem für die Lebensmittelerzeugung, die Direktvermarktung, und die Milchproduktion sauber, geruchs- und geschmacklos sowie bakteriologisch unbedenklich sein. Als lebensmittelverarbeitender Betrieb muss man die Trinkwasserqualität jährlich nachweisen.
Bei eigenem Brunnen- oder Quellwasser Befund notwendig
Bei Wasserbezug aus dem öffentlichen Netz ist das gewährleistet. Wer eigenes Brunnen- oder Quellwasser verwendet, muss einen Befund vorweisen, der die Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung in der geltenden Fassung bestätigt.
Wasser von befugtem Labor untersucht
Wassergenossenschaften und öffentliche oder private Wasserversorger müssen Wasser, das sie in Verkehr bringen, regelmäßig von befugten Laboren untersuchen lassen. Bei Selbstversorgern wird davon ausgegangen, dass sie aus Eigeninteresse das Wasser regelmäßig prüfen lassen und sich um den baulichen Zustand ihres Brunnens kümmern. Ein mangelhafter baulicher Zustand kann die Wasserqualität enorm beeinträchtigen.
Ursachen für Verschmutzung beseitigen
Zuerst müssen die Ursachen für die Verschmutzung gesucht und beseitigt werden. Erst wenn diese beseitigt und die baulichen Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind, ist eine einmalige Desinfektion durchzuführen.
Im Gegensatz zu einer Dauerdesinfektion ist das Wasser während der einmaligen Desinfektion nicht als Trinkwasser geeignet. Als Trinkwasser darf man es erst nutzen, wenn die Trinkwassertauglichkeit bestätigt ist.
Was kann Wasser bakteriologisch belasten?
Ursachen, die zur bakteriologischen Belastung und somit zum Verlust der Trinkwassereignung führen, können sein
- Überflutung und/oder Einschlämmung der Bauwerke durch Hochwasser,
- erhöhter Wasserstand bis zum Überfließen aus dem Brunnen heraus,
- Überflutung und/oder Einschlämmung der Bauwerke durch Starkregenereignisse, Muren,
- bauliche Wartungs- und Sanierungsmaßnahmen, die einen bakteriologischen Fremdeintrag erwarten lassen, wie zum Beispiel Entschlammen und Fremdpumpen,
- mangelhafte bautechnische Ausführung, wie zum Beispiel ein geteilter Deckel oder fehlender Lehmschlag,
- Verschmutzungsgefahren im Einzugsgebiet, wie zum Beispiel eine undichte Senkgrube, ein undichter Kanal oder Dachwasserversickerung beim Brunnen.
Sanieren, reinigen und desinfizieren
In den genannten Fällen ist meistens eine bauliche Sanierung, Reinigung und einmalige Desinfektion sinnvoll. Bei der baulich richtigen Ausführung von Brunnen- und Quellfassungen sowie Sanierungsmaßnahmen bieten Fachfirmen, wie Brunnenmeister, Unterstützung an. Treten Verunreinigungen bereits bei der Gewinnung und bei der Aufbereitung auf, ist eine Dauerdesinfektion erforderlich.
Sind Rohre, Wände oder der Boden verunreinigt?
Zu lange andauernden Beeinträchtigungen des Trinkwassers kann es kommen, wenn sich die Verunreinigungen auf den Oberflächen von Rohren oder an den Wänden und auf dem Boden von Trinkwasserbehältern niederschlagen.
Voraussetzung für jede Desinfektion ist, dass das Wasser chemisch und physikalisch den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.
Voraussetzung für jede Desinfektion ist, dass das Wasser chemisch und physikalisch den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.
Verfahren für die Trinkwasserdesinfektion
Für die Trinkwasserdesinfektion sind folgende Verfahren zulässig:
- Chlorung mit Natrium-, Kalium-, Calcium- oder Magnesiumhypochlorit
- Chlorung mit Chlorgas
- Behandlung mit Chlordioxid
- Ozonung
- UV-Bestrahlung