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Wer Tierwohl-Latte höher legt, muss für Absatz sorgen!

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09.12.2021 | von Bernhard Ammann

Erzeugerpreise, langfristige Partnerschaften und Herkunftskennzeichnung sind entscheidend.

Josef Moosbrugger_(c) LKÖ_APA_Ludwig Schedl (3) (Mittel).jpg © Archiv
© Archiv
Den am 9. Dezember vom Gesundheitsausschuss behandelten Entschließungsantrag zum Tierschutzvolksbegehren möchte der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Josef Moosbrugger, nicht unkommentiert lassen. „Nach dem Pakt für mehr Tierwohl im vergangenen Jahr plant Österreich, das hohe Qualitätsniveau seiner bäuerlichen Tierhaltung weiter auszubauen. Sowohl im Schweine-, Geflügel- als auch im Rinderbereich sind herzeigbare Maßnahmen vorgesehen, um verstärkt auf die Wünsche der Bevölkerung einzugehen. Damit tatsächlich noch mehr Tierwohl erreicht wird, ist es jedoch notwendig, die ganze Wertschöpfungskette über die Verarbeitung bis zum Verbrauch zum Mitmachen zu bewegen und das Gesamtpaket  umzusetzen“, betont Moosbrugger. „Wer die Latte für unsere bäuerlichen Betriebe noch höher legt, muss im gleichen Atemzug dafür sorgen, dass diese nicht zum unüberwindbaren Hindernis wird. Wir brauchen einen zusätzlichen ‚Turbo-Boost‘ und dieser besteht u.a. in verlässlichen Absatzmöglichkeiten für tierische Erzeugnisse am Markt, einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung und einkommenssichernden, höheren Erzeugerpreisen.“

Tierwohl und Bauernwohl gehören untrennbar zusammen

„Wir Bäuerinnen und Bauern geben tagtäglich unser Bestes, damit es unseren Tieren gut geht und sie gesund sind. Zu Tierwohl gehört aber mehr als die richtige Haltung. Zu Tierwohl gehört auch, dass die Bäuerinnen und Bauern von ihrer harten Arbeit leben können und ihre Höfe somit Bestand haben. Es gilt zu verhindern, dass die Tiere zwar vorbildlichst betreut werden, ihre Halterinnen und Halter jedoch am Ende des Tages mit leeren Händen dastehen, weil die Abnehmer lieber zu billigeren Importprodukten mit schlechten Standards gegriffen haben. Dann investieren unsere Betriebe nicht mehr, hören auf und keinem Vierbeiner ist geholfen. Tierwohl und Bauernwohl gehören untrennbar zusammen“, so der LKÖ-Präsident, der als Milchviehhalter selbst tagtäglich die Herausforderungen der Praxis erlebt und die Wut der Bäuerinnen und Bauern über die harte Realität am Markt aus unzähligen Gesprächen kennt.

Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung endlich umsetzen

„Es war wichtig, alle Seiten in die Erarbeitung des Entschließungsantrages einzubinden. Was auf dem Tisch liegt, wäre ein weiterer enormer Offensivschritt der heimischen Landwirtschaft. Auch die anderen Marktteilnehmer müssen Farbe bekennen – und zwar die rot-weiß-rote“, fordert Moosbrugger. „Mehr Tierwohl wird es nur geben, wenn auch mehr Tierwohl gekauft wird. Für Billigimportware darf es keinen Regalplatz mehr geben. Verarbeitung, Handel und Konsumenten sind gleichermaßen aufgefordert, sich als Tierwohl-Partner zu erweisen. Und auch in der öffentlichen Beschaffung muss Schluss mit der Verzögerungstaktik sein. Vollmundige Ankündigungen sind zu wenig. Wir erwarten uns, dass der Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung endlich zur gelebten Realität wird“, betont der LKÖ-Präsident. „Auch die Umsetzung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei Verarbeitungsprodukten und in der Gemeinschaftsverpflegung ist mehr als überfällig. Das Paket liegt die längste Zeit fix fertig auf dem Tisch. Kein Bauer und kein Konsument können nachvollziehen, warum das Gesundheitsministerium bei diesem wichtigen Thema so lange zögert. In der derzeitigen Corona-Lage die schwer geschädigte Gastronomie zum Zankapfel zu erklären, ist ein falsches Spiel. Der Gesundheitsminister sollte sich einen Ruck geben – im Sinne unserer Bauern, Konsumenten und Tiere. Wir haben unseren Beitrag geleistet, jetzt ist er gefordert. Dieses Taktieren muss ein Ende haben“, fordert Moosbrugger.

Noch mehr Tierwohl in Schweine-, Geflügel- und Rinderhaltung

Gemäß Entschließungsantrag soll unter anderem der ab 1.1.2022 vorgesehene, höhere Förderstandard für Investitionen in Ferkelaufzucht und Schweinefleischerzeugung ab 1.1.2023 zum gesetzlichen Mindeststandard für Neu- und Umbauten werden. Das bedeutet für die Schweine verbesserte Bewegungsmöglichkeiten, strukturierte Buchten, Klimatisierung und mehr Beschäftigungsmaterial. Vollspaltenbuchten bisheriger Art werden somit zum Auslaufmodell. Im Rinderbereich sind verbesserte regionale Aufzucht- und Absatzmöglichkeiten von Kälbern vorgesehen, um das Import-Export-Geschehen weiter zu reduzieren. Schlacht- und Mastrindertransporte in Drittstaaten sollen behördlich verboten und Zuchttiertransporte noch besser kontrolliert werden. Weiters ist geplant, das in der vorbildhaften, österreichischen Geflügelhaltung ohnehin nicht mehr praktizierte Schreddern von Küken auch gesetzlich zu verbieten. Männliche Küken sollen auch generell nur noch dann getötet werden dürfen, wenn diese von Zoos, Greifvogelstationen, Tierschutzhäusern etc. als Futterküken gebraucht werden. Das wird mittels der Datenbank „Poultry Health Data“ genau nachvollziehbar und transparent dokumentiert. Im Ranking der Tierschutzorganisation „World Animal Protection“ wurde Österreich unter 50 Staaten zum Tierwohlweltmeister gekürt.

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