Arbeitsplatzevaluierung: Pflicht und Chance
Ein Blick auf die Tätigkeit der Land- und Forstwirtschaftsinspektion zeigt Handlungsbedarf.
Hier eine Übersicht, was zu tun ist:
Hier eine Übersicht, was zu tun ist:
1) Dokumentation und Prävention
Evaluierungen & Unterweisungen: Die Ermittlung der Gefahren im Betrieb und die entsprechenden Unterweisungen der Mitarbeiter müssen laut §§ 187 und 197 LAG dokumentiert werden.
Zahlreiche Quellen bieten hier online allgemeine Vorlagen an.
Speziell für den Obstbau findet sich auf www.obstland.at im Mitgliederbereich eine Hilfestellung zum Download. Dokumentierte Evaluierung und Unterweisung sind nach Unfällen ein wesentlicher Nachweis für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht des Dienstgebers!
Arbeitszeit- und Urlaubsaufzeichnungen: Sämtliche Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitskräften müssen vorhanden und aktuell sein.
Präventivdienste: Sicherheitsfachkraft (SFK) und Arbeitsmediziner (AMED) sind verpflichtend Die AUVA‑Präventionszentren bieten für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten (max. Betrieb 250 Beschäftigte) kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung.
Kontakt Landesstelle Graz: GLD@auva.at, +43 5 93 93‑33000/‑33609,
Göstinger Straße 26, 8020 Graz. www.auva.at
Evaluierungen & Unterweisungen: Die Ermittlung der Gefahren im Betrieb und die entsprechenden Unterweisungen der Mitarbeiter müssen laut §§ 187 und 197 LAG dokumentiert werden.
Zahlreiche Quellen bieten hier online allgemeine Vorlagen an.
Speziell für den Obstbau findet sich auf www.obstland.at im Mitgliederbereich eine Hilfestellung zum Download. Dokumentierte Evaluierung und Unterweisung sind nach Unfällen ein wesentlicher Nachweis für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht des Dienstgebers!
Arbeitszeit- und Urlaubsaufzeichnungen: Sämtliche Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitskräften müssen vorhanden und aktuell sein.
Präventivdienste: Sicherheitsfachkraft (SFK) und Arbeitsmediziner (AMED) sind verpflichtend Die AUVA‑Präventionszentren bieten für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten (max. Betrieb 250 Beschäftigte) kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung.
Kontakt Landesstelle Graz: GLD@auva.at, +43 5 93 93‑33000/‑33609,
Göstinger Straße 26, 8020 Graz. www.auva.at
2) Gestaltung der Arbeitsstätten und Sozialräume
Die Sicherheitsfachkraft unterstützt auch bei der sicheren Gestaltung des Arbeitsplatzes durch Beratung und Information über sicherheitsrelevante Punkte wie beispielsweise:
Die Sicherheitsfachkraft unterstützt auch bei der sicheren Gestaltung des Arbeitsplatzes durch Beratung und Information über sicherheitsrelevante Punkte wie beispielsweise:
- Gefahrenbereiche und Fluchtwege gut sichtbar markieren
- Erste‑Hilfe‑Ausstattung und Brandschutz (Löschmittel, Prüffristen) aktuell halten
- Absturzsicherung an erhöhten Arbeitsstellen und Stiegen herstellen
- Anforderungen der LF‑AStV an Arbeitsräume und Sozialeinrichtungen prüfen und dokumentiert umsetzen
3) Prüfpflichten nach Arbeitsmittelverordnung (AM‑VO)
Eine Vielzahl technischer Einrichtungen ist gesetzlich für eine regelmäßige Überprüfung vorgesehen. Damit soll die Betriebssicherheit gewährleistet und Unfällen durch technische Defekte vorgebeugt werden. Für diese Überprüfungen gibt es verschiedene technische Büros und Ziviltechniker,
zu überprüfen sind unter anderem:
Eine Vielzahl technischer Einrichtungen ist gesetzlich für eine regelmäßige Überprüfung vorgesehen. Damit soll die Betriebssicherheit gewährleistet und Unfällen durch technische Defekte vorgebeugt werden. Für diese Überprüfungen gibt es verschiedene technische Büros und Ziviltechniker,
zu überprüfen sind unter anderem:
- Selbstfahrende Arbeitsmittel: Hubstapler, Elektro-Hubwagen
- Hebeeinrichtungen: z. B. Heck‑/Frontstapler, Kräne, Hebebühnen
- Kraftbetriebene Tore/Türen, Kühlanlagen: wiederkehrende Prüfungen durchführen
- Forsttechnik: Seilwinden, Krananhänger
- Kraftübertragungselemente (Gelenkwellen): Schutzvorrichtungen überprüfen
In vielen Betrieben bestehen noch Lücken – oft nicht aus Unwillen, sondern aus Zeitdruck und Komplexität. Mit klarer Struktur, verlässlicher Dokumentation, eingebundenen Präventivdiensten und einem festen Prüf- und Unterweisungsschema lässt sich Sicherheit verbessern, Rechtssicherheit herstellen und Betriebsabläufe stabilisieren.
Das Referat Obstbau bietet bei Bedarf Workshops zum Thema Evaluierung an:
Anmeldung an: obst@lk-stmk.at oder 0316/80501208 Fr. Posch,
Für Rückfragen: Anna Brugner 0664/602 596 8068 anna.brugner@lk-stmk.at
Das Referat Obstbau bietet bei Bedarf Workshops zum Thema Evaluierung an:
Anmeldung an: obst@lk-stmk.at oder 0316/80501208 Fr. Posch,
Für Rückfragen: Anna Brugner 0664/602 596 8068 anna.brugner@lk-stmk.at