Verpflichtende Bekanntgabe des Abtriebsdatums

Almabtrieb Rinder
Wie bereits in den letzten Jahren ist auch heuer nach erfolgtem Abtrieb das tatsächliche Abtriebsdatum vom Almbewirtschafter innerhalb von 14 Kalendertagen online im RinderNET zu melden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Abtrieb vom angegebenen voraussichtlichen Abtriebsdatum abweicht oder mit diesem ident ist. Eine aktive Bestätigung ist somit in jedem Fall notwendig! Für die Meldung verantwortlich sind auch in diesem Fall der Obmann bzw. der Bewirtschafter der Alm. Wichtig ist, dass beim Abtrieb auch bei einem zwischenzeitlich auf der Alm geborenen Kalb das tatsächliche Abtriebsdatum online über das eAMA-RinderNET zu melden ist. Für den Heimbetrieb besteht kein Handlungsbedarf.
Almabtrieb Schafe und Ziegen
Seit heuer muss bei Schafen und Ziegen ebenfalls der Almabtrieb aktiv gemeldet werden. Das gemeldete (voraussichtliche) Abtriebsdatum muss ab dem tatsächlich erfolgten Abtrieb innerhalb einer 7-tägigen Meldefrist online in der Auftriebsliste korrigiert bzw. bestätigt werden. Auch hier ist eine aktive Meldung jedenfalls notwendig, unabhängig davon, ob das gemeldete (voraussichtliche) Abtriebsdatum mit dem tatsächlichen Abtrieb übereinstimmt oder nicht.
Sollte der auftreibende Heimbetrieb an der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl - Weide bei Schafen und Ziegen über 1 Jahr" teilnehmen, sind die Tiere nach dem Abtrieb ebenfalls innerhalb von sieben Tagen wieder in der MFA-Beilage "Tierwohl-Weide" am Heimbetrieb anzumelden.
Da für die Meldung in der Almauftriebsliste bzw. in der Beilage "Tierwohl-Weide" das Korrigieren des Mehrfachantrages notwendig ist, muss der Meldende über eine Handysignatur im eAMA angemeldet sein. Die zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammern stehen Ihnen hier gerne zur Seite.
Sollte der auftreibende Heimbetrieb an der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl - Weide bei Schafen und Ziegen über 1 Jahr" teilnehmen, sind die Tiere nach dem Abtrieb ebenfalls innerhalb von sieben Tagen wieder in der MFA-Beilage "Tierwohl-Weide" am Heimbetrieb anzumelden.
Da für die Meldung in der Almauftriebsliste bzw. in der Beilage "Tierwohl-Weide" das Korrigieren des Mehrfachantrages notwendig ist, muss der Meldende über eine Handysignatur im eAMA angemeldet sein. Die zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammern stehen Ihnen hier gerne zur Seite.
E-Mail Benachrichtigungsservice der AMA
Zur Unterstützung der Obmänner bzw. Bewirtschafter bei der Bekanntgabe des tatsächlichen Abtriebsdatums hat die AMA im Falle von Rindern ein E-Mail Benachrichtigungsservice eingerichtet. Dieses sieht vor, dass beim Erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums der Obmann bzw. Bewirtschafter der Alm an die Notwendigkeit der Korrektur bzw. Bestätigung des Abtriebsdatums per E-Mail erinnert wird. An einer ähnlichen Lösung wird für die Zukunft auch für Schafe und Ziegen gearbeitet. Um diese nützlichen Serviceleistungen der AMA in Anspruch nehmen zu können, empfiehlt die Landwirtschaftskammer den Obmännern bzw. Almbewirtschaftern, die der AMA bekannt gegebene E-Mailadresse zu überprüfen und bei Bedarf im eAMA im Bereich "Kundendaten - Stammdaten -Telefon/E-Mail" zu aktualisieren.