TGD: Landesveterinär Dr Norbert Greber gibt Auskunft
Herr Dr. Greber: „Können Sie uns als Landesveterinär und Leiter des Tiergesundheitsdienstes (TGD) bitte kurz erläutern für was der TGD steht und was seine Aufgaben sind?“
Der TGD ist definiert als „eine auf Dauer angelegte Einrichtung, mit dem Ziel der Beratung landwirtschaftlicher Tierhalter und der Betreuung von Tierbeständen zur Minimierung des Einsatzes von Tierarzneimitteln und haltungsbedingten Beeinträchtigungen in der Tierärzte und tierhaltende Landwirte vertreten sind.“ Der Tiergesundheitsdienst ist ein anerkanntes QS-System und Grundlage für mehrere Qualitätsprogramme in der Nutztierproduktion, wie z. B. AMA Gütesiegel, Ländle Produkte, M-Rind von McDonalds, usw. Damit sind aufwendige und kostenintensive Eigenkontrollsysteme nicht mehr notwendig. Der Tiergesundheitsdienst ist damit heute ein unverzichtbares Managementing- und Qualitätssicherungsinstrument in der bäuerlichen Nutztierhaltung. Es geht also um weit mehr, wie Medikamentenabgabe.
Dr. Greber, bisher war jeder Landwirt über den Rahmenvertrag Mitglied des TGD. Nunmehr wird auf Einzelverträge umgestellt. Wie erfolgt diese Umstellung. Erfolgt die Vertragserstellung mit dem bisherigen Tierarzt, kann jeder Landwirt frei wählen, wer er sein TGD Betreuungstierarzt ist?
Es gibt keine Gebietseinteilung! Jeder Landwirt macht den Vertrag mit seinem Betreuungstierarzt, den er frei wählt. Er kann dabei allerdings nur auf Tierärzte zurückgreifen, die selbst Mitglied bei unserem Tiergesundheitsdienst sind. Das sind aktuell nur Tierärzte aus Vorarlberg. Ein Tierarzt aus Deutschland kann zwar grenzüberschreitend tätig sein und in Österreich bzw. Vorarlberg Behandlungen durchführen, allerdings kann er nicht Mitglied des TGD sein, solange er keinen Praxissitz in Vorarlberg hat und keinen Zugang zu einer Hausapotheke bei uns im Land!
Hat jeder Bauer Anrecht auf einen Vertrag? Was, wenn er aus irgendeinem Grund keinen Vertrag bekommt, obwohl er will?
Die Tierärzte werden sich bemühen, mit jedem einen Vertrag abzuschließen. Voraussetzung für ein funktionierendes Miteinander ist natürlich, dass die Vertragsbedingungen auch eingehalten werden.
Wie erfolgt die Meldung über den abgeschlossenen Einzelvertag an den TGD?
Die unterschriebenen Verträge müssen der Geschäftsstelle des TGD, somit mir, vorgelegt werden. Sie werden registriert und abgestempelt und gehen wieder retour an den Tierarzt oder Landwirt (ist noch nicht ausgemacht).
Müssen Bewirtschafterwechsel nachgezogen werden und muss nach jedem Wechsel ein neuer Vertrag abgeschlossen werden?
Der Vertrag gilt bis zur Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten oder bis sich ein Vertragspartner ändert. Dann ist ein neuer Betreuungsvertrag abzuschließen.
Gibt es einen einheitlichen Standardvertrag, oder kann es da auch individuell Unterschiede im Leistungsangebot geben?
Es wird eine einheitliches Vertragsmuster geben, das zur Wirksamkeit dem TGD vorgelegt und von diesem abgestempelt werden muss.
Darf nur der jeweilige TGD Tierarzt auf einem Betrieb tätig sein oder dürfen auch andere Tierärzte Tiere behandeln?
Behandlungen können jederzeit auch von anderen Tierärzten gemacht werden, auch von grenzüberschreitend tätigen deutschen Tierärzten! ABER die Einbindung des Landwirtes in die Anwendung von Tierarzneimitteln darf nur durch den Betreuungstierarzt oder dessen Vertreter erfolgen – wobei natürlich auch der Vertreter ein TGD-Tierarzt sein muss (womit der deutsche Tierarzt ausgeschlossen ist)!
Wie wird das im Kleinen Walsertal geregelt? (Deutsche Tierärzte) Bleibt das gleich?
Hier müssen noch Details geklärt werden. Es gilt wie vorher gesagt. Ein deutscher Tierarzt darf behandeln, wenn er sich bei der Kammer angemeldet hat für die grenzüberschreitende Tätigkeit. Aber er kann nicht TGD-Mitglied sein und daher keine Medikamente abgeben.
Wer kontrolliert die korrekte Einhaltung des Vertrags?
Die beiden Vertragspartner. Natürlich unterliegt ein Landwirt auch weiterhin der internen Kontrolle des TGD, den behördlichen Kontrollen (z. B. Konditionalität) oder auch Biokontrollen, AMA-Kontrollen etc.
Das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Österreich, das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, zielt darauf ab, den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung zu reduzieren und Antibiotikaresistenzen vorzubeugen. Welche Regelungen müssen in diesem Zusammenhang Landwirt/-innen beachten? Wie sind die Tierhalter/-innen eingebunden?
Es war schon bisher das Ziel des TGD, den Einsatz von Medikamenten in der Nutztierhaltung zu vermindern! Dieses Ziel wird durch die laufende Bestandsbetreuung erreicht, die mittels der Betriebserhebung dokumentiert wird. Der Tiergesundheitsdienst leistet seit vielen Jahren eine wichtige Arbeit im Sinne von Tierwohl und Lebensmittelsicherheit. Es geht dabei auch um viele Serviceleistungen zur Tiergesundheit wie Impf- und Entwurmungsprogramme. Der TGD ist und wird auch weiterhin eine wichtige Grundlage für alle Gesundheitsmaßnahmen sein.
Danke für das Gespräch!
Der TGD ist definiert als „eine auf Dauer angelegte Einrichtung, mit dem Ziel der Beratung landwirtschaftlicher Tierhalter und der Betreuung von Tierbeständen zur Minimierung des Einsatzes von Tierarzneimitteln und haltungsbedingten Beeinträchtigungen in der Tierärzte und tierhaltende Landwirte vertreten sind.“ Der Tiergesundheitsdienst ist ein anerkanntes QS-System und Grundlage für mehrere Qualitätsprogramme in der Nutztierproduktion, wie z. B. AMA Gütesiegel, Ländle Produkte, M-Rind von McDonalds, usw. Damit sind aufwendige und kostenintensive Eigenkontrollsysteme nicht mehr notwendig. Der Tiergesundheitsdienst ist damit heute ein unverzichtbares Managementing- und Qualitätssicherungsinstrument in der bäuerlichen Nutztierhaltung. Es geht also um weit mehr, wie Medikamentenabgabe.
Dr. Greber, bisher war jeder Landwirt über den Rahmenvertrag Mitglied des TGD. Nunmehr wird auf Einzelverträge umgestellt. Wie erfolgt diese Umstellung. Erfolgt die Vertragserstellung mit dem bisherigen Tierarzt, kann jeder Landwirt frei wählen, wer er sein TGD Betreuungstierarzt ist?
Es gibt keine Gebietseinteilung! Jeder Landwirt macht den Vertrag mit seinem Betreuungstierarzt, den er frei wählt. Er kann dabei allerdings nur auf Tierärzte zurückgreifen, die selbst Mitglied bei unserem Tiergesundheitsdienst sind. Das sind aktuell nur Tierärzte aus Vorarlberg. Ein Tierarzt aus Deutschland kann zwar grenzüberschreitend tätig sein und in Österreich bzw. Vorarlberg Behandlungen durchführen, allerdings kann er nicht Mitglied des TGD sein, solange er keinen Praxissitz in Vorarlberg hat und keinen Zugang zu einer Hausapotheke bei uns im Land!
Hat jeder Bauer Anrecht auf einen Vertrag? Was, wenn er aus irgendeinem Grund keinen Vertrag bekommt, obwohl er will?
Die Tierärzte werden sich bemühen, mit jedem einen Vertrag abzuschließen. Voraussetzung für ein funktionierendes Miteinander ist natürlich, dass die Vertragsbedingungen auch eingehalten werden.
Wie erfolgt die Meldung über den abgeschlossenen Einzelvertag an den TGD?
Die unterschriebenen Verträge müssen der Geschäftsstelle des TGD, somit mir, vorgelegt werden. Sie werden registriert und abgestempelt und gehen wieder retour an den Tierarzt oder Landwirt (ist noch nicht ausgemacht).
Müssen Bewirtschafterwechsel nachgezogen werden und muss nach jedem Wechsel ein neuer Vertrag abgeschlossen werden?
Der Vertrag gilt bis zur Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten oder bis sich ein Vertragspartner ändert. Dann ist ein neuer Betreuungsvertrag abzuschließen.
Gibt es einen einheitlichen Standardvertrag, oder kann es da auch individuell Unterschiede im Leistungsangebot geben?
Es wird eine einheitliches Vertragsmuster geben, das zur Wirksamkeit dem TGD vorgelegt und von diesem abgestempelt werden muss.
Darf nur der jeweilige TGD Tierarzt auf einem Betrieb tätig sein oder dürfen auch andere Tierärzte Tiere behandeln?
Behandlungen können jederzeit auch von anderen Tierärzten gemacht werden, auch von grenzüberschreitend tätigen deutschen Tierärzten! ABER die Einbindung des Landwirtes in die Anwendung von Tierarzneimitteln darf nur durch den Betreuungstierarzt oder dessen Vertreter erfolgen – wobei natürlich auch der Vertreter ein TGD-Tierarzt sein muss (womit der deutsche Tierarzt ausgeschlossen ist)!
Wie wird das im Kleinen Walsertal geregelt? (Deutsche Tierärzte) Bleibt das gleich?
Hier müssen noch Details geklärt werden. Es gilt wie vorher gesagt. Ein deutscher Tierarzt darf behandeln, wenn er sich bei der Kammer angemeldet hat für die grenzüberschreitende Tätigkeit. Aber er kann nicht TGD-Mitglied sein und daher keine Medikamente abgeben.
Wer kontrolliert die korrekte Einhaltung des Vertrags?
Die beiden Vertragspartner. Natürlich unterliegt ein Landwirt auch weiterhin der internen Kontrolle des TGD, den behördlichen Kontrollen (z. B. Konditionalität) oder auch Biokontrollen, AMA-Kontrollen etc.
Das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Österreich, das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, zielt darauf ab, den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung zu reduzieren und Antibiotikaresistenzen vorzubeugen. Welche Regelungen müssen in diesem Zusammenhang Landwirt/-innen beachten? Wie sind die Tierhalter/-innen eingebunden?
Es war schon bisher das Ziel des TGD, den Einsatz von Medikamenten in der Nutztierhaltung zu vermindern! Dieses Ziel wird durch die laufende Bestandsbetreuung erreicht, die mittels der Betriebserhebung dokumentiert wird. Der Tiergesundheitsdienst leistet seit vielen Jahren eine wichtige Arbeit im Sinne von Tierwohl und Lebensmittelsicherheit. Es geht dabei auch um viele Serviceleistungen zur Tiergesundheit wie Impf- und Entwurmungsprogramme. Der TGD ist und wird auch weiterhin eine wichtige Grundlage für alle Gesundheitsmaßnahmen sein.
Danke für das Gespräch!