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Aktionsplan Schwanzkupieren

Ende des routinemäßigen Eingriffs - was Schweinehalter:innen ab jetzt beachten sollten? Hier die Details.

Seit Jänner 2023 das ist das routinemäßige Schwanzkupieren bei Ferkeln verboten.
Seit Jänner 2023 das ist das routinemäßige Schwanzkupieren bei Ferkeln verboten. © FRAUKOEPPL

Die Hintergründe: EU-Audit als Basis für Überarbeitung

Grund für die Überarbeitung der 1. Tierhaltungsverordnung im Bereich der Haltung kupierter Schweine ist ein EU-Audit aus dem Jahr 2019, das Schwachstellen bei der Umsetzung der EU-Schweinehaltungsrichtlinie im Bereich der Haltung kupierter Tiere in Österreich ergeben hat.

Grundsätzlich ist das Kupieren wie auch die Kastration männlicher Ferkel vom Verbot der Eingriffe ausgenommen. Allerdings darf Schwanzkupieren nicht routinemäßig und nur dann durchgeführt werden, wenn die Notwendigkeit aufgrund von Verletzungen nachgewiesen werden kann.

EU-Audits zum Thema Kupieren werden seit 2016 durchgeführt, bisher unter anderem in Deutschland, Spanien, Italien, Dänemark, den Niederlanden, Finnland und Schweden. 2019 wurden neben Österreich auch Frankreich, Ungarn und Portugal auditiert. Außer in Schweden und Finnland waren die Ergebnisse und die getroffenen Maßnahmen ähnlich wie in Österreich. In Schweden und Finnland ist Kupieren generell verboten.

Dokumentationsverpflichtung für alle Schweinehalter:innen

In der EU ist das routinemäßige Schwanzkupieren bei Ferkeln verboten. Österreich hat diese Vorgabe mit Wirksamkeit 1. Jänner 2023 in der heimischen Tierschutzgesetzgebung umgesetzt. Nur wenn die sogenannte "Unerlässlichkeit" festgestellt wird, darf weiter kupiert oder dürfen kupierte Tiere gehalten werden. Damit sind neue Aufzeichnungsverpflichtungen bei der Haltung von kupierten Tieren am Betrieb (Risikoanalyse und Tierhaltererklärung) in Kraft getreten. Neu ist auch, dass für Betriebe, die ausschließlich unkupierte Schweine am Betrieb  halten, ab sofort erweiterte Aufzeichnungspflichten gelten. Die Dokumentationsverpflichtung betrifft damit jeden Schweinehalter, unabhängig von Betriebsform und der Anzahl an Schweinen.
Was sich für Schweinehalter mit der neuen Tierhaltungsverordnung ändert.
© Ruczizka, Stinglmayr, Gerner
Schweinehalter:innen müssen seit Anfang 2023 genaue Aufzeichnungen führen.
Schweinehalter:innen müssen seit Anfang 2023 genaue Aufzeichnungen führen. © FRAUKOEPPL

Was muss ich bei der Haltung von kupierten Schweinen am Betrieb bis wann aufzeichnen?

  • Jährlich: Erhebung der Häufigkeit von Schwanz- und Ohrverletzungen (erstmals für das Jahr 2023) nach den Tierkategorien Saugferkel, Absetzferkel, Mastschweine, Jungsauen/Jungeber
  • Jährlich: Risikoanalyse nach Tierkategorien - Im Lauf des Jahres 2023 erstmals durchzuführen
  • Jährlich: Tierhaltererklärung A - Diese muss erstmals am 31. März 2024 vorliegen und in ein elektronisches System hochgeladen werden
    • Die Optimierungsmaßnahmen aufgrund der Risikoanalyse und die Verletzungshäufigkeit sind in die Tierhaltererklärung einzutragen.
    • Begründung Unerlässlichkeit der Haltung kupierter Tiere am Betrieb
Hier geht´s zur Tierhaltererklärung A.
Hier geht´s zu wissenswerten Infos rund um die Risikoanalyse.
Hier geht’s zur Erhebung der Schwanz- und Ohrverletzungen.
Hier geht´s zur Checklist für die Haltung kupierter Schweine.

Wie weise ich die Unerlässlichkeit nach?

Der Nachweis der Unerlässlichkeit der Haltung kupierter Schweine erfolgt laut Leitlinie des Gesundheitsministeriums über die Tierhaltererklärung aufgrund der jährlichen Häufigkeit an Schwanz- und Ohrverletzungen. Wird ein Schwellenwert von zwei Prozent Verletzungen im Betrieb oder in einem Betrieb innerhalb einer Handelsbeziehung überschritten, liegt der Nachweis der Unerlässlichkeit vor. Ist dieser Nachweis nicht gegeben, dann muss eine Gruppe von mindestens acht unkupierten Tieren gehalten werden.

Was muss ich bei der Haltung von ausschließlich unkupierten Schweinen am Betrieb bis wann aufzeichnen?

  • Beschäftigungsmaterial - seit 1.Jänner 2023
  • Platzangebot - seit 1. Jänner 2023
  • Auftreten für das Tierwohl relevante Ereignisse (z.B. Kämpfe) - seit 1. Jänner 2023
  • Auftreten von Schwanz- und Ohrverletzungen, jährliche Erhebung der Häufigkeit dieser Verletzungen (erstmals für das Jahr 2023) nach den Tierkategorien Saugferkel, Absetzferkel, Mastschweine, Jungsauen/Jungeber
  • Jährlich: Tierhaltererklärung B - Verletzungshäufigkeit ist Grundlage der Tierhaltererklärung B, muss erstmals am 31. März 2024 vorliegen und in ein elektronisches System hochgeladen werden. 
Hier geht´s zur Checklist für die Haltung unkopierter Schweine.
Hier geht´s zur Tierhaltererklärung B.
 
Zum Aktionsplan wurde ein vielfältiges Weiterbildungs- und Informationsangebot zusammengestellt.
Zum Aktionsplan wurde ein vielfältiges Weiterbildungs- und Informationsangebot zusammengestellt. © FRAUKOEPPL

Breites Angebot an Informationsveranstaltungen

Die Landwirtschaftskammern und LFIs Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark bieten zahlreiche Veranstaltungen sowohl in Präsenz als auch online an. Neben einer Kurzinformation zu den rechtlichen Grundlagen erhalten Sie eine Anleitung zur Durchführung des Aktionsplans.

Termine
NÖ: Aktionsplan Schwanzkupieren | LFI Niederösterreich
Kärnten: Aktionsplan Schwanzkupieren | LFI Kärnten
OÖ: Webinar: Aktionsplan Schwanzkupieren | LFI Oberösterreich und Aktionsplan Schwanzkupieren | LFI Oberösterreich
Burgenland: 13. April 2023, Details und Anmeldung unter tierzucht@lk-bgld.at oder Tel. 02682/702-500

Kurz gefasst

Ab 2023 treten neue Aufzeichnungsverpflichtungen bei der Haltung von Schweinen in Kraft. Mit Jahresbeginn 2024 muss jeder Schweinehalter erstmals eine "Tierhaltererklärung“ ausfüllen. Betriebe, die kupierte Schweine halten, begründen in diesem Dokument jährlich die Unerlässlichkeit des Kupierens bzw. erklären, dass sie mit einer Gruppe unkupierter Tiere in den Kupierverzicht einsteigen werden. Außerdem muss bei der Haltung von kupierten Schweinen eine jährliche "Risikoanalyse“ durchgeführt werden.
Landwirtschaftskammer Niederösterreich berät Sie gerne
© Eva Kail/LK Niederösterreich

Berater der Landwirtschaftskammern stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite

Sie wollen mehr zum Aktionsplan Schwanzkupieren erfahren? Die Berater der Landwirtschaftskammern stehen Ihnen gerne zur Seite.

Hier die Ansprechpartner in den Bundesländern:
  • Burgenland: Wolfgang Pleier, T. +43 2682/702-506, E-Mail: wolfgang.pleier@lk-bgld.at
  • Kärnten: Lydia Krojnik, T. +43 463/5850-1503, E-Mail: lydia.krojnik@lk-kaernten.at
  • Niederösterreich: Martina Gerner, T. +43 5 0259 23211, E-Mail: martina.gerner@lk-noe.at
  • Oberösterreich: Johann Stinglmayr, T. +43 5 0 6902-4852, E-Mail: johann.stinglmayr@lk-ooe.at
  • Steiermark: Tanja Kreiner, T. +43 316 8050 8058, E-Mail: tanja.kreiner@lk-stmk.at

Downloads zum Thema

  • Checkliste kupierte Tiere PDF 47,57 kB
  • Checkliste unkupierte Tiere PDF 45,70 kB

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Meldepflicht bei Verfütterung von verarbeiteten tierischen Proteinen an Schweine

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