Schutzstatus des Wolfs
Damit wird ein entscheidender Schritt unternommen, um das Gleichgewicht in der Natur und Kulturlandschaft zu wahren sowie die Bevölkerung besser zu schützen. Bereits vor über zwei Jahren initiierte Minister Totschnig im EU-Ministerrat eine Debatte zur Senkung des Schutzstatus. Im September 2024 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine Herabstufung von „streng geschützt“ auf „geschützt“. Im Dezember 2024 folgte die Zustimmung der Vertragspartner der Berner Konvention. Die nun vorgelegte Änderung des EU-Rechts soll Behörden mehr Handlungsspielraum geben, um die Wolfspopulation gezielt zu regulieren. So können sowohl die biologische Vielfalt als auch die Lebensgrundlagen im ländlichen Raum besser gesichert werden. Fakt ist: Der Wolf ist in Europa nicht mehr vom Aussterben bedroht, seine Population wächst jährlich um bis zu 30 Prozent. Die zunehmende Zahl an Übergriffen auf Weidetiere stellt Landwirt/-innen und Alpbewirtschafter/-innen vor existenzielle Herausforderungen und das Problem reicht darüber hinaus – Berichte über Wölfe in Siedlungsnähe nehmen zu, da braucht es in Zukunft auch die Möglichkeit proaktiv, jagdlich eingreifen zu können – bevor Gefahr entsteht.