Schutz hat oberste Priorität
Damit sollen der Siedlungsraum geschützt und auch Schäden an Nutztierbeständen durch den Wolf verhindert werden, informieren Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Christian Gantner: „Mit der eigenständigen Wolfsmanagementverordnung auf Landesebene reagieren wir präventiv auf künftige Gefahrensituationen, die sich aus der Rückkehr und Ausbreitung des Wolfes für die Bevölkerung und die Alpbewirtschaftung im Land ergeben.“ Die neue Verordnung regelt die Möglichkeit zur rechtskonformen Entnahme von Wölfen.“ „Die nun beschlossene Verordnung wird sicherstellen, dass sowohl der Mensch als auch Nutztiere bestmöglich vor dem Wolf geschützt werden“, erklärte Wallner. Der Wolf breitet sich im mitteleuropäischen Raum immer weiter aus. Vor allem in der Schweiz und in Deutschland gibt es bereits zahlreiche Rudel. In der Schweiz sind derzeit über 30 Wolfsrudel nachgewiesen, alleine im Kanton Graubünden leben aktuell zwölf Rudel. Aufgrund der Grenznähe machen sich die Auswirkungen dieses Zuwachses auch in Vorarlberg immer stärker bemerkbar.
Bevölkerung und Nutztiere schützen
- Festlegung von behördlichen Maßnahmen zum Management insbesondere von Risiko- und Schadwölfen
- Festlegung von Gebieten, in denen Herdenschutz mittels Einzäunung der Nutztiere faktisch nicht möglich oder nicht zumutbar ist (sogenannte Weideschutzgebiete)
- Festlegung von Melde- und Berichtspflichten
Maienfelder Erklärung
Laut der Erklärung führt die Ausbreitung der Wölfe zu zunehmenden Konflikten mit vielfältigen anderen nationalen Naturschutzzielen einschließlich nationaler und internationaler Erhaltungsziele. Diese Zielkonflikte sind aber offenbar noch zu wenig erkannt oder werden gerne kleingeredet. Die extensiv bewirtschafteten Kulturlandschaften Europas mit ihren Wiesen und Weiden beherbergen einen gewaltigen Formen- und Artenreichtum und stellen eine weltweite Besonderheit dar. Die gilt es zu schützen.
Die Maienfelder Erklärung finden Sie unter: www.maienfelder-erklaerung.org