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Schädlingsbefall im Wald

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18.06.2026 | von DI Alexander Gasplmayr

Welche Regeln gibt das Forstrecht vor?

Borkenkäfer Buchdrucker.jpg © Susanna Teufl/LK Niederösterreich
© Susanna Teufl/LK Niederösterreich

Die Hintergründe

Der vergangene Winter war außergewöhnlich trocken, was sich auch auf die Situation in unseren Wäldern auswirkt. Ob das Jahr 2026 erneut zu einem ausgeprägten "Käferjahr" wird, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen. Klar ist jedoch: Die Entwicklung von Forstschädlingen und vor allem der Borkenkäfer hängt eng von der Witterung und der Struktur der Waldbestände ab. Umso wichtiger ist es, die gesetzlichen Vorgaben zum Forstschutz zu kennen und rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Forstrechtliche Verantwortung

Das Forstgesetz gibt klare Regeln vor: Waldbesitzer aber auch Eigentümer von Forstgärten, Christbaumkulturen oder Kurzumtriebsplantagen sind verpflichtet, ihre Flächen regelmäßig auf das Auftreten von Forstschädlingen zu kontrollieren. Wird ein Befall festgestellt und besteht die Gefahr einer sehr starken Vermehrung, ist das der Behörde zu melden. Das vorrangige Ziel dabei ist es, mögliche Massenvermehrungen frühzeitig zu erkennen sowie sie bestmöglich einzudämmen. Unter dem breiten Begriff "Forstschädling" versteht man Tiere (z.B. Insekten oder Mäuse), Pflanzen (z.B. invasive Pflanzen) sowie auch Pilze und Viren, die bei einem starken Auftreten den Wald schädigen oder zu einer Holzentwertung führen können.

Aktiver Waldumbau als Schutzmaßnahme

Neben der Meldung an die Behörde, hat der Waldeigentümer bei einem Befall von Schädlingen Maßnahmen durchzuführen oder eine gefährliche Schädigung des Waldes durch Forstschädlinge vorzubeugen. Das bedeutet, man ist auch schon vor dem Auftreten eines Schädlings angehalten, Maßnahmen zu setzen.

Um beispielsweise den Befallsdruck durch den Buchdrucker zu verringern, sollten Fichtenbestände auf ungeeigneten Standorten schrittweise in stabile Mischwälder umgebaut werden. Dabei gilt es, den Fichtenanteil zu reduzieren und verstärkt auf Baumarten zu setzen, die langfristig besser an den Standort angepasst sind. Weitere wichtige Schritte hin zu widerstandsfähigen Wäldern sind eine frühzeitige Stammzahlreduktion sowie regelmäßige Pflegeeingriffe wie Läuterung und Durchforstung.

Was ist bei Schädlingsbefall zu tun?

Um die sich in Entwicklung befindlichen Schädlinge wirksam zu bekämpfen, sind die üblichen Schritte, wie regelmäßige Kontrollgänge im Wald, durchzuführen und auf frisches Bohrmehl, Harzfluss oder Nadelverfärbung und Nadelfall zu achten. Sollten Sie von der Bezirksforstbehörde (Bezirkshauptmannschaft) mit einem Bescheid aufgefordert werden, Bäume zu entfernen, die von Forstschädlingen befallen sind, so ist die Fällung und Entfernung umgehend umzusetzen. Wird diesem Bescheid nicht Folge geleistet, wird eine Ersatzvornahme durchgeführt, die Bäume gefällt und deie Waldbesitzerin/der Waldbesitzer hat die Kosten dafür zu tragen.

Was kann man selbst noch alles tun?

Waldbesitzer können mit einfacher Waldhygiene viel gegen Schädlinge tun. Nach dem Winter sollten Windwürfe und Schneebrüche rasch aufgearbeitet werden. Auch Restholz aus der Ernte sollte zerkleinert oder entfernt werden. Bruttaugliches Holz gehört möglichst schnell aus dem Wald und sollte rasch entrindet, gehackt oder mit ausreichend Abstand gelagert werden. So wird eine Ausbreitung von Schädlingen verhindert.

Forstschutz betrifft mehr als nur Waldbesitzer

Der gesetzliche Auftrag zur Vorbeugung und Bekämpfung von Forstschädlingen richtet sich nicht ausschließlich an Waldeigentümer. Es sind auch jene Personen oder Betriebe verantwortlich, die Holz besitzen oder verarbeiten, wie etwa Sägewerke oder andere holzverarbeitende Unternehmen. Sie sind dazu verpflichtet, befallenes aber auch potenziell gefährdetes Holz so zu behandeln und zu lagern, dass eine Vermehrung und Ausbreitung von Forstschädlingen verhindert wird. Maßnahmen des Forstschutzes sind somit nicht nur im Wald, sondern auch darüber hinaus zu setzen.
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