Ried
Unsere Riedflächen werden durch die Bäuerinnen und Bauern, die diese Flächen jährlich mähen und die Streue nutzen, erhalten. Da wundert es einen schon, dass das im Entwurf für die Streuwiesenbiotopverordnung Rheintal partout nicht erwähnt wird. Da ist nämlich nur von „Pflege“ und „menschlichem Zutun“ die Rede und es scheint, als ob Bewirtschafter/-innen eher als Gegner statt als Partner gesehen werden. Neue Verbote, wie das Abstellen von Maschinen und Geräten, für das Lagern von Holz, Gebote wie ein neuer Mindestabstand von drei Metern für Düngung- und Pflanzenschutz um die Streuwiesen sowie als Tüpfelchen auf dem i das Verbot der Errichtung von Bienenstöcken, -ständen oder -kästen. Für die Imker/-innen ein Affront. Jedoch stellt dies nur einen Teil der geplanten Einschränkungen für Eigentümer und Bewirtschafter dar. Das nehmen wir so nicht hin. Diese massiven Eingriffe in das Eigentumsrecht und die Erschwerung der Bewirtschaftung durch unnötige, bürokratische Regelungen und Verbote sind nicht akzeptabel. Die Riedflächen werden durch landwirtschaftliche Nutzung erhalten, nicht durch die Verordnung, so wird es einem nur verleidet. Die Erfahrungen der letzten 20 Jahre des Vertragsnaturschutzes zeigen, wie man mit Erfolg und auf Augenhöhe agiert, das ist der richtige Weg.