Resolutionen der LK Vorarlberg
Die außergewöhnlichen regionalen und globalen Ereignisse der vergangenen Jahre haben die gesamte Wirtschaft und insbesondere die heimische Land- und Forstwirtschaft gefordert.
Die Bäuerinnen und Bauern und die Forstwirt/-innen haben gerade in schwierigen Zeiten die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, Futtermitteln, dem nachhaltig erzeugten Baustoff Holz und erneuerbaren Energien sichergestellt. Eine besondere Herausforderung stellen für die Land- und Forstwirtschaft gestiegene Betriebsmittel- und Energiepreise, bei teils rückläufigen Erzeugerpreisen und die immer stärkeren regulatorischen Einschränkungen und die in unsäglichem Maße zunehmende Bürokratie dar.
Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Land- und Forstwirtschaft braucht es kalkulierbare und wirtschaftlich tragfähige Produktpreise, eine Wertanpassung der Ausgleichszahlungen, vor allem aber einen umfassenden Prozess der Deregulierung und Kostensenkung.
Die Bäuerinnen und Bauern und die Forstwirt/-innen haben gerade in schwierigen Zeiten die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, Futtermitteln, dem nachhaltig erzeugten Baustoff Holz und erneuerbaren Energien sichergestellt. Eine besondere Herausforderung stellen für die Land- und Forstwirtschaft gestiegene Betriebsmittel- und Energiepreise, bei teils rückläufigen Erzeugerpreisen und die immer stärkeren regulatorischen Einschränkungen und die in unsäglichem Maße zunehmende Bürokratie dar.
Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Land- und Forstwirtschaft braucht es kalkulierbare und wirtschaftlich tragfähige Produktpreise, eine Wertanpassung der Ausgleichszahlungen, vor allem aber einen umfassenden Prozess der Deregulierung und Kostensenkung.
1. Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert daher im Bereich der Leistungsabgeltungen eine Absicherung der Finanzierung, eine Anpassung an die Kostenentwicklung und dringend eine Vereinfachung
Aufgrund europaweiter Diskussionen Anfang 2024 werden Erleichterungen im Rahmen der GAP mit 2025 wirksam. In Österreich, als einzigem Land in der EU, erfolgte darüber hinaus, im Rahmen des Impulsprogrammes, eine Wertanpassung bei der Ländlichen Entwicklung (plus 8 Prozent).
Es ist notwendig, dass die EU diesem wichtigen Schritt der Wertanpassung folgt und aufgrund der praktischen Umsetzbarkeit und den Erfahrungen der laufenden GAP weitere Anpassungen erfolgen. Es geht nicht, dass ständig neue Ideen und Anforderungen kommen, ohne dafür die entsprechende Finanzierung sicherzustellen.
Anforderungen an das Tierwohl, Umweltauflagen, der Wachstumsdruck und die generelle Kostenentwicklung in allen Bereichen, führen im Falle von Investitionen in Wirtschaftsgebäude zu sehr hohen Baukosten.
Die LK Vorarlberg begrüßt die Anhebung der Kostenobergrenze bei Investitionen in Klima und Tierwohl im Rahmen des Impulsprogrammes auf 500.000 Euro als einen wichtigen Schritt. Damit sich förderbare Kosten und realistisch umsetzbare Kosten bei Bauvorhaben wieder aneinander annähern, sind weitere Erhöhungen der Kostenobergrenze notwendig.
Für neue/weitergehende Maßnahmen benötigt es auch zusätzliche finanzielle Mittel. Der nächste Finanzrahmen der EU mit der Kofinanzierung und den für die Umsetzung der Agrarpolitik reservierten Mitteln ist in dieser Form von Bedeutung und soll weitergeführt werden. Im Fall einer Kürzung der EU Mittel müssen diese national ausgeglichen werden.
Praxisnahe Weiterentwicklungen statt ständig neuer Ideen schaffen Kontinuität, Wiedererkennung und damit letztendlich Vereinfachungen in der Maßnahmenumsetzung und der Abwicklung.
Es ist notwendig, dass die EU diesem wichtigen Schritt der Wertanpassung folgt und aufgrund der praktischen Umsetzbarkeit und den Erfahrungen der laufenden GAP weitere Anpassungen erfolgen. Es geht nicht, dass ständig neue Ideen und Anforderungen kommen, ohne dafür die entsprechende Finanzierung sicherzustellen.
Anforderungen an das Tierwohl, Umweltauflagen, der Wachstumsdruck und die generelle Kostenentwicklung in allen Bereichen, führen im Falle von Investitionen in Wirtschaftsgebäude zu sehr hohen Baukosten.
Die LK Vorarlberg begrüßt die Anhebung der Kostenobergrenze bei Investitionen in Klima und Tierwohl im Rahmen des Impulsprogrammes auf 500.000 Euro als einen wichtigen Schritt. Damit sich förderbare Kosten und realistisch umsetzbare Kosten bei Bauvorhaben wieder aneinander annähern, sind weitere Erhöhungen der Kostenobergrenze notwendig.
Für neue/weitergehende Maßnahmen benötigt es auch zusätzliche finanzielle Mittel. Der nächste Finanzrahmen der EU mit der Kofinanzierung und den für die Umsetzung der Agrarpolitik reservierten Mitteln ist in dieser Form von Bedeutung und soll weitergeführt werden. Im Fall einer Kürzung der EU Mittel müssen diese national ausgeglichen werden.
Praxisnahe Weiterentwicklungen statt ständig neuer Ideen schaffen Kontinuität, Wiedererkennung und damit letztendlich Vereinfachungen in der Maßnahmenumsetzung und der Abwicklung.
2. Forderungen der Landwirtschaftskammer zur Investitionsförderung und zur Digitalen Förderplattform (DFP):
Die Digitale Förderplattform ermöglicht es den Betriebsleiter/-innen direkt und online auf ihre Förderdaten zuzugreifen und Ergänzungen, Nachreichungen direkt in das System einzupflegen.
Antragstellung und Kommunikation mit den Förderstellen muss allen möglich sein. Die Herausforderungen der digitalen Anwendung dürfen nicht dahin führen, dass Betriebe, die in der digitalen Welt nicht zuhause sind, auf der Strecke bleiben.
Die Landwirtschaftskammer fordert daher eine alternative Antragstellungsmöglichkeit sowie eine für die Antragsteller/-innen besser erkennbare Kommunikation. Die Landwirtschaftskammer ist bereit, mit ihren Beratungskräften Antragsteller/-innen entsprechende Unterstützung zu geben, wenn dies im Rahmen des Antragssystems auch ermöglicht wird.
Antragstellung und Kommunikation mit den Förderstellen muss allen möglich sein. Die Herausforderungen der digitalen Anwendung dürfen nicht dahin führen, dass Betriebe, die in der digitalen Welt nicht zuhause sind, auf der Strecke bleiben.
Die Landwirtschaftskammer fordert daher eine alternative Antragstellungsmöglichkeit sowie eine für die Antragsteller/-innen besser erkennbare Kommunikation. Die Landwirtschaftskammer ist bereit, mit ihren Beratungskräften Antragsteller/-innen entsprechende Unterstützung zu geben, wenn dies im Rahmen des Antragssystems auch ermöglicht wird.
3. Wettbewerbsgleichheit im Pflanzenschutz zur Sicherung der Versorgungssicherheit:
Wetterextreme und hohe Marktanforderungen fordern die bäuerlichen Betriebe. Insbesondere im Bereich der Sonderkulturen und der Feldfrüchte ist es nicht möglich, ohne Pflanzenschutz den Markterwartungen zu entsprechen.
Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln haben auf Basis eines einheitlichen risikobasierten Ansatzes, basierend auf den Grundlagen wissenschaftlicher Studien, zu erfolgen. Das Binnenmarktprinzip ist zu stärken. Notfallzulassungssysteme sind an die Praxis in anderen Mitgliedsstaaten anzupassen.
Insbesondere bei kleineren Kulturen ist eine vereinfachte Zulassung, wie in anderen Mitgliedsstaaten, umzusetzen. Bei den EU-rechtlichen Aufzeichnungsverpflichtungen für angewendete Pflanzenschutzmittel besteht keine Verpflichtung für eine zentrale Erfassung aller Anwender/-innen. Eine über die EU-Vorgaben hinausgehende Umsetzung der Aufzeichnungsverpflichtung wird daher entschieden abgelehnt.
Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln haben auf Basis eines einheitlichen risikobasierten Ansatzes, basierend auf den Grundlagen wissenschaftlicher Studien, zu erfolgen. Das Binnenmarktprinzip ist zu stärken. Notfallzulassungssysteme sind an die Praxis in anderen Mitgliedsstaaten anzupassen.
Insbesondere bei kleineren Kulturen ist eine vereinfachte Zulassung, wie in anderen Mitgliedsstaaten, umzusetzen. Bei den EU-rechtlichen Aufzeichnungsverpflichtungen für angewendete Pflanzenschutzmittel besteht keine Verpflichtung für eine zentrale Erfassung aller Anwender/-innen. Eine über die EU-Vorgaben hinausgehende Umsetzung der Aufzeichnungsverpflichtung wird daher entschieden abgelehnt.
4. Forderungen der Landwirtschaftskammer zur Absicherung der europäischen Agrarmärkte in Bezug auf europäische und internationale Handelsabkommen:
Im strategischen Dialog über die Zukunft der Landwirtschaft auf EU-Ebene wurde die Bedeutung des Agrarsektors sowohl für die EU-Gesamtwirtschaft als auch für die Gesellschaft bekräftigt. Die Landwirtschaftskammer sieht allerdings die Absicherung der inländischen Produktion und der Ernährungssicherung mit den neu aufgeflammten Diskussionen über ein EU-Mercosur-Handelssabkommen stark gefährdet. Ständig steigende EU-Anforderungen bei Umweltauflagen und Tierwohlmaßnahmen, bei gleichzeitig vollständiger Öffnung des EU-Agrarmarktes ohne Einforderung vergleichbarer Produktions-
standards, führen für die heimischen Produzent/-innen zu immer größeren Wettbewerbsnachteilen. Daher lehnen wir diese Handelsabkommen ab.
standards, führen für die heimischen Produzent/-innen zu immer größeren Wettbewerbsnachteilen. Daher lehnen wir diese Handelsabkommen ab.
5. Forderung der Landwirtschaftskammer zur Verlängerung von Agrardiesel und CO2-Steuer Rückvergütung:
Die Entlastungsmaßnahmen bezüglich Agrardiesel und CO2-Steuer sind bis Ende 2025 vereinbart, darüber hinaus wird eine unbefristete Fortführung der Maßnahmen gefordert, um weitere Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Darüber hinaus fordert die Landwirtschaftskammer, dass Verbrauchssteuern auf landwirtschaftlichen Treibstoff auf EU-Durchschnitt angeglichen werden.
6. Forderung der Landwirtschaftskammer zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung und öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln:
Die Landwirtschaftskammer setzt sich seit vielen Jahren intensiv für eine klare und verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln ein. Wichtige Erfolge konnten bereits erzielt werden, wie beispielsweise die seit September 2023 verpflichtende Angabe der Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung. Dennoch sind weitere Schritte nötig, um mehr Regionalität auf die Teller zu bringen. Die Landwirtschaftskammer fordert:
- Transparenz bei verarbeiteten Lebensmitteln. Rasche Einführung einer gesetzlich verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel auf allen Vermarktungsstufen und schrittweise Ausweitung auf die Gastronomie, um Transparenz und Rückverfolgbarkeit für Verbraucher/-innen zu gewährleisten.
- Konsequente Kontrollen, systematische Überprüfung der bestehenden Verpflichtungen zur Herkunftskennzeichnung, insbesondere in der Gemeinschaftsverpflegung, bei Lebensmitteln, Großhändlern und im Rahmen freiwilliger Angaben in der Gastronomie.
- Verbindliche Umsetzung der Lebensmittel-Kriterien des Nationalen Aktionsplans für nachhaltige Beschaffung (NaBe). Bei öffentlichen Ausschreibungen müssen regionale Herkunft, Qualität und österreichische Produktionsstandards im Vordergrund stehen – nicht der billigste Anbieter. Die mangelnde Verbindlichkeit und fehlende Kontrollen bei der Umsetzung des NaBe-Aktionsplans führen aktuell dazu, dass die Kriterien sanktionslos umgangen werden können. Dieser Missstand ist umgehend zu beseitigen.
7. Forderung der Landwirtschaftskammer zum Hausrecht:
Dem Schutzgedanken des Hausrechts wird im österreichischen Strafrecht (Hausfriedensbruch) nur ungenügend Rechnung getragen. Die Landwirtschaftskammer fordert daher eine Ausweitung des Eigentums- und Hausrechtsschutzes, insbesondere gegen das illegale Eindringen in Wohn- und Wirtschaftsgebäude (z. B. Stallungen). Ein mit rechtswissenschaftlicher Unterstützung erarbeiteter Entwurf zur Änderung des gerichtlichen Straftatbestandes liegt bereits fertig ausgearbeitet vor und soll die Basis für eine verbesserte gesetzliche Regelung darstellen.
8. Forderungen der Landwirtschaftskammer zur SVS-Beitragsgrundlage und zu Fremdarbeitskräften:
Die Finanzierung der Leistungen der Sozialversicherung stellen für das Versichertensystem und die Beitragszahler/-innen eine große Herausforderung dar. Die Entwicklung der Beiträge hängt mit Indexentwicklungen bei VPI und Gehältern zusammen und fordert Ertragssituationen, die nicht mit der Inflation mitgehen, wie jene in der Landwirtschaft, besonders.
Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert die zuständigen Stellen auf, dass in diesem Zusammenhang auf die wirtschaftliche Entwicklung in der Landwirtschaft ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Bei einem Auseinanderklaffen sind gesetzliche Maßnahmen erforderlich.
Im Wettbewerb um Arbeitskräfte leidet die österreichische Wirtschaft unter den – auch im innereuropäischen Vergleich – hohen Abgaben und Lohnnebenkosten. In besonderer Weise gilt das für die Landwirtschaft, wo es auch innerhalb der Europäischen Union begünstigende Sonderregelungen für Saisonarbeitskräfte gibt. Die Landwirtschaftskammer fordert daher eine Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen für die heimische Produktion durch wirksame Entlastungen bei den Lohnnebenkosten für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte, die vergleichbar zur Regelung in Deutschland ist.
Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert die zuständigen Stellen auf, dass in diesem Zusammenhang auf die wirtschaftliche Entwicklung in der Landwirtschaft ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Bei einem Auseinanderklaffen sind gesetzliche Maßnahmen erforderlich.
Im Wettbewerb um Arbeitskräfte leidet die österreichische Wirtschaft unter den – auch im innereuropäischen Vergleich – hohen Abgaben und Lohnnebenkosten. In besonderer Weise gilt das für die Landwirtschaft, wo es auch innerhalb der Europäischen Union begünstigende Sonderregelungen für Saisonarbeitskräfte gibt. Die Landwirtschaftskammer fordert daher eine Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen für die heimische Produktion durch wirksame Entlastungen bei den Lohnnebenkosten für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte, die vergleichbar zur Regelung in Deutschland ist.
9. Forderungen der Landwirtschaftskammer zu Tierseuchen:
Der aktuelle Ausbruch Blauzungenkrankheit, aber auch der Vogelgrippe, zeigen deutlich, wie wichtig eine gute Information aller Tierhalter/-innen ist.
Das VIS (Veterinärinformationssystem) wäre gerade im Falle eines Seuchenausbruchs ein wichtiges Instrument, um betroffene Tierhalter/-innen informieren zu können. Die Landwirtschaftskammer fordert daher die Möglichkeit, über die Kontaktdaten im VIS betroffene Tierhalter/-innen tagesaktuell über die Situation und Maßnahmen bei Seuchenbekämpfungen informieren zu können.
Gesundheits- und Impfdaten im VIS sind für einen vereinfachten Viehverkehr wichtig. Zukünftig besteht die Erwartung, dass Regelungen getroffen werden, damit Tiere mit Impfschutz einen offenen Zugang zum internationalen Markt haben.
Das VIS (Veterinärinformationssystem) wäre gerade im Falle eines Seuchenausbruchs ein wichtiges Instrument, um betroffene Tierhalter/-innen informieren zu können. Die Landwirtschaftskammer fordert daher die Möglichkeit, über die Kontaktdaten im VIS betroffene Tierhalter/-innen tagesaktuell über die Situation und Maßnahmen bei Seuchenbekämpfungen informieren zu können.
Gesundheits- und Impfdaten im VIS sind für einen vereinfachten Viehverkehr wichtig. Zukünftig besteht die Erwartung, dass Regelungen getroffen werden, damit Tiere mit Impfschutz einen offenen Zugang zum internationalen Markt haben.
10. Ablehnung von neuen Vermögen- und Verkehrssteuern auf landwirtschaftliche Flächen:
Neue Steuern in einem Land wie Österreich, das jetzt schon eine Abgabenquote von fast 44 Prozent hat, einzuführen, würde dem Wirtschaftsstandort immens schaden. Eine zusätzliche Vermögensteuer neben den schon bestehenden Vermögensteuern (Grundsteuer, Abgabe für land- und forstwirtschaftliche (lufw) Betriebe und Bodenwertabgabe) würde überdies viel Rechtsunsicherheit und Bürokratie nach sich ziehen. Grundstücke haben – nicht zuletzt aufgrund von Spekulant/-innen – zwar einen hohen Verkehrswert, aber im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft ist daraus nur ein geringer Ertrag erzielbar. Eine zusätzliche Vermögensteuer würde dazu führen, dass Land- und Forstwirt/-innen ihre wirtschaftliche Substanz verlieren. Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken werden bereits seit 1. April 2012 lückenlos durch die Immobilienertragsteuer erfasst. Für Erbschaften und Schenkungen von lufw Grundstücken wurde die Steuer nie abgeschafft, sondern ab 1. August 2008 bloß in Grunderwerbsteuer „umbenannt“. Bei Erhebung dieser Steuern auf Basis von Verkehrswerten wäre die Übergabe bäuerlicher Familienbetriebe an die nächste Generation zur Weiterbewirtschaftung gefährdet.
Aus den genannten Gründen und auch für Zwecke der Pauschalierung findet für das lufw Vermögen die Einheitsbewertung auf Basis von Ertragswerten, zuletzt zum 1. Jänner 2023, statt. Die Landwirtschaftskammer fordert eine Beibehaltung der Besteuerung der Land- und Forstwirte auf Basis von Ertragswerten und lehnt neue Vermögen- und Verkehrssteuern entschieden ab.
Aus den genannten Gründen und auch für Zwecke der Pauschalierung findet für das lufw Vermögen die Einheitsbewertung auf Basis von Ertragswerten, zuletzt zum 1. Jänner 2023, statt. Die Landwirtschaftskammer fordert eine Beibehaltung der Besteuerung der Land- und Forstwirte auf Basis von Ertragswerten und lehnt neue Vermögen- und Verkehrssteuern entschieden ab.
11. Forderungen der Landwirtschaftskammer zu Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien und Netzausbau:
In Hinblick auf den Ausbau der heimischen Versorgungssicherheit ist die Forcierung Erneuerbarer Energieträger, insbesondere erneuerbarer Energie aus Biomasse (fest, flüssig, gasförmig), aus heimischer Land- und Forstwirtschaft, ein zentraler Punkt und entsprechend zu forcieren. Es bedarf praxisgerechter Rahmenbedingungen zur Absicherung und zum Ausbau Erneuerbarer Energieträger. Dies betrifft u.a. das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und damit in Verbindung stehende Verordnungen, welche – insbesondere im Bereich der festen und gasförmigen Biomasse – noch weiterentwickelt werden müssen. Das Erneuerbaren-Gas-Gesetz (EGG) muss mit praktikablen Rahmenbedingungen rasch in Kraft treten, um Marktanreize und langfristige Investitionssicherheit sicherzustellen. Im PV-Bereich sind die Netzzugänge zu erleichtern. Generell ist der Netzausbau zu forcieren.
12. EU-Entwaldungsverordnung und EU-VO „Wiederherstellung der Natur“:
Die Landwirtschaftskammer begrüßt die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung. Für die österreichischen Waldbesitzer/-innen ist die Verankerung der vorgelegten „Null-Risiko“-Kategorie in der europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) von höchster Relevanz und wird daher von der Landwirtschaftskammer gefordert. Die Verschiebung bietet die Möglichkeit, weiterhin bestehende impraktikable und überbordende Regelungen abzuändern.
Österreich ist insgesamt Null-Risiko-Staat in Bezug auf Entwaldung, daher sind zusätzliche Bürokratisierungen und Detailnachweise unbedingt zu vermeiden.
Die Landwirtschaftskammer hält nochmals klar fest, dass sie der EU-Wiederherstellungsverordnung ablehnend gegenübersteht.
Die Landwirtschaftskammer fordert eine vollwertige Einbindung der Grundeigentümer/-innen und Bewirtschafter/-innen bei allen Planungsarbeiten und Festlegungen zu nationalen Umsetzungsmaßnahmen. Bei der Erstellung von Managementplänen sind die Grundeigentümer/-innen von Anfang an mit einzubeziehen. Das Wissen und die Erfahrung der Bewirtschafter/-innen müssen bereits in die Erarbeitung einfließen.
Es bedarf eines absoluten Vorranges von anreizbasierten Ansätzen (Vertragsnaturschutz) und eine vollwertige Abgeltung für im öffentlichen Interesse hinzunehmenden Nachteilen. Die Mittel der GAP stehen der Landwirtschaft zur Verfügung. Für die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung hat eine zusätzliche Finanzierung zu erfolgen.
Österreich ist insgesamt Null-Risiko-Staat in Bezug auf Entwaldung, daher sind zusätzliche Bürokratisierungen und Detailnachweise unbedingt zu vermeiden.
Die Landwirtschaftskammer hält nochmals klar fest, dass sie der EU-Wiederherstellungsverordnung ablehnend gegenübersteht.
Die Landwirtschaftskammer fordert eine vollwertige Einbindung der Grundeigentümer/-innen und Bewirtschafter/-innen bei allen Planungsarbeiten und Festlegungen zu nationalen Umsetzungsmaßnahmen. Bei der Erstellung von Managementplänen sind die Grundeigentümer/-innen von Anfang an mit einzubeziehen. Das Wissen und die Erfahrung der Bewirtschafter/-innen müssen bereits in die Erarbeitung einfließen.
Es bedarf eines absoluten Vorranges von anreizbasierten Ansätzen (Vertragsnaturschutz) und eine vollwertige Abgeltung für im öffentlichen Interesse hinzunehmenden Nachteilen. Die Mittel der GAP stehen der Landwirtschaft zur Verfügung. Für die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung hat eine zusätzliche Finanzierung zu erfolgen.
13. Bürokratieabbau:
Die Landwirtschaft geht zurück, aber die Bürokratie entwickelt sich ungehemmt weiter. Die Landwirtschaftskammer fordert die gesetzgebenden Stellen auf allen Ebenen auf, Überregulierungen und die Bürokratisierung zu stoppen.
Wenn die Politik auf EU-Ebene von Reduzierung der Bürokratie spricht, dann ist die Forderung berechtigt, jene Welle an Regelungen, die auf Basis von bereits gefassten Beschlüssen auf EU-Ebene auf die Betriebe zukommen werden, zu stoppen und zu verhindern.
Wenn die Politik auf EU-Ebene von Reduzierung der Bürokratie spricht, dann ist die Forderung berechtigt, jene Welle an Regelungen, die auf Basis von bereits gefassten Beschlüssen auf EU-Ebene auf die Betriebe zukommen werden, zu stoppen und zu verhindern.
14. Jagd, Forst und Wild:
Der Wald ist ein einzigartiger Lebensraum mit vielfältigen Funktionen und Wirkungen. Die Landwirtschaftskammer als Vertreterin der Grundbesitzer/-innen erinnert an die vielfältigen Leistungen des Waldes, die über die Nutzfunktion hinausgehen. Die Forstwirtschaft hat den Klimawandel nicht verursacht, sie ist es aber, die den Wald für die Zukunft umbauen und fit machen muss. Damit der waldbauliche Baukasten Anwendung finden kann, verlangt die Landwirtschaftskammer, im Naturschutzgesetz die Baum-
arten laut Österreichischem Forstgesetz anzuerkennen. Die Beurteilung der Standortangepasstheit hat dem waldbaulichen Fachwissen und der Aufsicht der forstlichen Stellen zu unterliegen.
Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert die Novellierung des Jagdgesetzes. Den Inhalten und Zielen des Rotwildkonzeptes Reimoser, der Prämisse der Tragfähigkeit des Lebensraumes mit seinen verschiedenen Wirkungen und eines gesunden Wildbestandes ist mehr Gewicht zu geben.
Die TBC in den Rotwildbestanden breitet sich aus und bedroht auch die Wildbestände und Alptiere im Bregenzerwald und über der Ill. Die Landwirtschaftskammer fordert die Behörde auf, alle gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen, damit die Tierseuche eingedämmt wird.
arten laut Österreichischem Forstgesetz anzuerkennen. Die Beurteilung der Standortangepasstheit hat dem waldbaulichen Fachwissen und der Aufsicht der forstlichen Stellen zu unterliegen.
Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert die Novellierung des Jagdgesetzes. Den Inhalten und Zielen des Rotwildkonzeptes Reimoser, der Prämisse der Tragfähigkeit des Lebensraumes mit seinen verschiedenen Wirkungen und eines gesunden Wildbestandes ist mehr Gewicht zu geben.
Die TBC in den Rotwildbestanden breitet sich aus und bedroht auch die Wildbestände und Alptiere im Bregenzerwald und über der Ill. Die Landwirtschaftskammer fordert die Behörde auf, alle gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen, damit die Tierseuche eingedämmt wird.
15. Waldfonds:
Der Wald und die Waldbewirtschafter/-innen stehen infolge der klimatischen Veränderungen und der Anforderungen an den Wald vor der Mammutaufgabe des klimafitten Waldumbaues. Die Instrumente des Bundeswaldfonds und des Waldfonds Vorarlberg schaffen die Voraussetzung und Anreize, diese Aufgabe in Angriff zu nehmen und den Bestandesumbau aktiv voranzutreiben.
Diese Förderschienen müssen auch nach 2027 weiterhin verfügbar sein. Es ist wichtig, dass es auch in Zukunft möglich ist, dass Kleinstwaldbewirtschafter/-innen, die sonst die Förderuntergrenze nicht erreichen können, über Rahmenanträge förderbar bleiben. Die Bewilligung im Land in Verbindung mit der Beratung durch die Waldaufseher/-innen hat sich als praxistaugliche Umsetzung bewährt. Insbesondere für Kleinstwaldbesitzer/-innen ist es wichtig, dass sie auf die Möglichkeit der Nutzung der Fördermittel über Rahmenanträge aufmerksam gemacht werden. In Kombination mit dem Waldfonds Vorarlberg soll eine optimale Ausgestaltung des Förderregimes erfolgen. Insbesondere da, wo der Bundeswaldfonds nicht greift bzw. zu dessen Ergänzung und Komplementierung ist die Weiterführung des Waldfonds Vorarlberg auch in Zukunft notwendig und sicherzustellen.
Der Leistung des Waldes als Kohlenstoffsenke kommt auch in Zukunft eine große Bedeutung zu. Der hohe Vorrat in den Vorarlberger Wäldern speichert entsprechend große Mengen an Kohlenstoff. In diesem Zusammenhang fordert die LK Vorarlberg, dass Evaluierungen auf die Ausgangssituation eingehen und dass einheitliche Kriterien herangezogen werden.
Diese Förderschienen müssen auch nach 2027 weiterhin verfügbar sein. Es ist wichtig, dass es auch in Zukunft möglich ist, dass Kleinstwaldbewirtschafter/-innen, die sonst die Förderuntergrenze nicht erreichen können, über Rahmenanträge förderbar bleiben. Die Bewilligung im Land in Verbindung mit der Beratung durch die Waldaufseher/-innen hat sich als praxistaugliche Umsetzung bewährt. Insbesondere für Kleinstwaldbesitzer/-innen ist es wichtig, dass sie auf die Möglichkeit der Nutzung der Fördermittel über Rahmenanträge aufmerksam gemacht werden. In Kombination mit dem Waldfonds Vorarlberg soll eine optimale Ausgestaltung des Förderregimes erfolgen. Insbesondere da, wo der Bundeswaldfonds nicht greift bzw. zu dessen Ergänzung und Komplementierung ist die Weiterführung des Waldfonds Vorarlberg auch in Zukunft notwendig und sicherzustellen.
Der Leistung des Waldes als Kohlenstoffsenke kommt auch in Zukunft eine große Bedeutung zu. Der hohe Vorrat in den Vorarlberger Wäldern speichert entsprechend große Mengen an Kohlenstoff. In diesem Zusammenhang fordert die LK Vorarlberg, dass Evaluierungen auf die Ausgangssituation eingehen und dass einheitliche Kriterien herangezogen werden.
16. Wildtiermanagement:
Wolf, Biber, Kormoran, aber auch Krähen und andere, teils massenhaft auftretende Tierarten, führen zu ernsten Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen, bei Nutztieren und zu Problemen in der Lebensmittel-
erzeugung und Hygiene.
Es ist dringend notwendig, Maßnahmen zu setzen, die einerseits in der Schadensabgeltung und andererseits die Schadenverhinderung beinhalten.
Die Landwirtschaftskammer fordert einerseits die Abgeltung entstehender Schäden und ein verbessertes Management. Auf bezirksbehördlicher Ebene sind alle gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen, damit eine wirksame Schadensabwehr erfolgen kann.
erzeugung und Hygiene.
Es ist dringend notwendig, Maßnahmen zu setzen, die einerseits in der Schadensabgeltung und andererseits die Schadenverhinderung beinhalten.
Die Landwirtschaftskammer fordert einerseits die Abgeltung entstehender Schäden und ein verbessertes Management. Auf bezirksbehördlicher Ebene sind alle gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen, damit eine wirksame Schadensabwehr erfolgen kann.
17. ORF Beiträge:
Mit einer VfGH-Erkenntnis wurden wesentliche gesetzliche Bestimmungen über die Entrichtung der derzeitigen Rundfunkgebühr als verfassungswidrig aufgehoben. Die Finanzierung des ORF wird durch das ORF-Beitrags-Gesetz mit Wirkung ab 1. Jänner 2024 neu geregelt. Auch Unternehmer/-innen müssen den damit neu geschaffenen ORF-Beitrag bezahlen und damit verbundene Meldeverpflichtungen erfüllen. Diesbezüglich wurden auch Alpbetrieben Beiträge vorgeschrieben. Die Landwirtschaftskammer fordert eine gesetzliche Klarstellung, dass Alpbetriebe nicht von der Beitragspflicht umfasst sind.
18. Bezahlung der landeskulturellen Leistungen der Bergbauern der oberen Erschwerniszonen:
Menschen aus aller Welt schätzen die durch bäuerliche Hand geprägte Kulturlandschaft. Besonders punkten bei den Gästen Natur und Kulinarik. Beide Motive hängen unmittelbar mit unserer nachhaltig wirtschaftenden, kleinstrukturierten Landwirtschaft zusammen.
Die Leistungen, die die Betriebe erbringen, werden weder über Produktpreise noch durch öffentliche Gelder ausreichend abgegolten, sodass immer mehr Bäuerinnen und Bauern in Berglagen vor unlösbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehen. Ihre Zukunft ist in Gefahr und damit auch die Basis für den Tourismus.
Dieser Entwicklung muss gegengesteuert werden, solange es noch funktionierende Strukturen gibt. Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert eine Bezahlung der besonderen Leistungen der Bergbetriebe der oberen Erschwerniszonen über einen Gästebeitrag, der an diese Bergbauern geht (Nächtigungseuro).
Die Leistungen, die die Betriebe erbringen, werden weder über Produktpreise noch durch öffentliche Gelder ausreichend abgegolten, sodass immer mehr Bäuerinnen und Bauern in Berglagen vor unlösbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehen. Ihre Zukunft ist in Gefahr und damit auch die Basis für den Tourismus.
Dieser Entwicklung muss gegengesteuert werden, solange es noch funktionierende Strukturen gibt. Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg fordert eine Bezahlung der besonderen Leistungen der Bergbetriebe der oberen Erschwerniszonen über einen Gästebeitrag, der an diese Bergbauern geht (Nächtigungseuro).