Genehmigungspflicht für Rebpflanzung
Die Eckpunkte der Regelung
Ausweitungen wurden aber auf jährlich maximal +1 Prozent der ausgepflanzten Fläche beschränkt. Damit sollen rapide Flächenausweitungen, die den Markt stören würden, verhindert werden. Um dies zu erreichen, sind seit 2016 größere Rebauspflanzungen genehmigungspflichtig.
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Landwirtschaft und ländlicher Raum, Josef-Huter-Str. 35 , 6900 Bregenz, Ing. August Elsensohn, T 05574/511-25112, E august.elsensohn@vorarlberg.at.
- Rebpflanzungen im Ausmaß von mehr als 500 Quadratmeter müssen vorher genehmigt werden. Der Zweck der Traubenpflanzung ist egal (Weinerzeugung, Tafeltrauben, Traubenbrände etc.). Ausnahme: Flächen, deren Weine oder Weinbauerzeugnisse ausschließlich zum Verbrauch im Haushalt des Weinerzeugers bestimmt sind.
- Die Antragstellung für Neupflanzungen ist nur vom 15. Jänner bis 15. Februar eines jeden Jahres möglich.
- Zuständige Behörde ist die Vorarlberger Landesregierung.
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Landwirtschaft und ländlicher Raum, Josef-Huter-Str. 35 , 6900 Bregenz, Ing. August Elsensohn, T 05574/511-25112, E august.elsensohn@vorarlberg.at.
- Die Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung erfolgt mittels Bescheid durch die Behörde.
- Der Weingarten darf erst nach Erteilung der Genehmigung ausgepflanzt werden. Die erfolgte Auspflanzung ist der zuständigen Behörde zu melden.
- Bei einer geplanten Wiederbepflanzung muss zunächst die Rodung der Reben gemeldet und dann für die Wiederbepflanzung eine Genehmigung beantragt werden.
- Grundsätzlich muss eine erteilte Genehmigung innerhalb von drei Kalenderjahren ab Erteilung genutzt (sprich: der Weingarten ausgepflanzt) werden.
Weinbaukataster
In Österreich müssten bis Mai 2020 alle Weingärten digital erfasst worden sein. Dies gilt auch für Vorarlberg. Bei Betrieben, die einen Mehrfachantrag stellen, wird dies im Zuge der Antragstellung gemacht. Erfasst werden Flächen, aufgeteilt nach Sorten und Pflanzjahren. Ausnahme: Weingärten unter 500 Quadratmeter Fläche, wenn der Wein nur für die Eigenversorgung verwendet wird. Vom Land Vorarlberg wurde die Landwirtschaftskammer mit der Flächenerfassung beauftragt. Betroffene Betriebe sollten sich bei der LK Vorarlberg melden.
Kontakt:
LK-Vorarlberg, Bernhard Jenny, T 05574/400-220, E bernhard.jenny@lk-vbg.at. Künftig sollen wohl auch Bestands- und Erntemeldungen an den Eintrag im Weinbaukataster geknüpft werden.
Kontakt:
LK-Vorarlberg, Bernhard Jenny, T 05574/400-220, E bernhard.jenny@lk-vbg.at. Künftig sollen wohl auch Bestands- und Erntemeldungen an den Eintrag im Weinbaukataster geknüpft werden.
Welche Förderungen?
- Für den Weinbau gilt die allgemeine landwirtschaftliche Investitionsförderung, was z.B. Wirtschaftsgebäude, Bewässerungsanlagen, Hagel-/Witterungsschutz etc. angeht.
- Im neuen Österreichischen Umweltprogramm (ÖPUL) gibt es wieder einige Maßnahmen (z.B. Erosionsschutz/Fahrgassenbegrünung, Biologischer Anbau, Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel, Insektizidverzicht, Herbizidverzicht), die auch für Weinbaubetriebe nutzbar wären. Ein Einstieg ist jetzt wieder über den Mehrfachantrag im Herbst möglich. Mehr über die Maßnahmen unter www.ama.at/oepul-massnahmen.
- Die dritte Förderschiene kommt aus der „Weinmarktordnung (GMO)“. Hier können Umstellungsmaßnahmen (Sortenumstellung, Terrassierung etc.) und bestimmte Investitionen für die Innenwirtschaft (Rotweinverarbeitung, Gär- und Maischesteuerung, Abfüllanlagen, Klärungseinrichtungen, Abbeermaschinen, Lagertanks etc.) gefördert werden. Infos unter: www.ama.at/Fachliche-Informationen/Weinmarktordnung.
- Das Land Vorarlberg bietet jährliche Leistungsabgeltungen für die Bewirtschaftung und Neuanlage von Weinbauflächen. Für interessierte Bio-Weinbauern gleicht es einige Mehrkosten während der Bio-Umstellung aus und übernimmt 50 Prozent der Bio-Kontrollkosten der bereits zertifizierten Bio-Weinbauern. Auch hierfür ist ein Mehrfachantrag erforderlich.