Meilenstein für Bauernfamilien
Die von Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Christian Gantner am 25. Juni vorgestellten Maßnahmen zur Deregulierung und Entbürokratisierung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) werden seitens der Land- und Forstwirtschaft begrüßt.
Die Änderung beinhaltet Maßnahmen, die von den Praktiker/-innen und der Interessenvertretung seit Langem gefordert wurden. „Den grundsätzlichen Ansatz, der Praktikabilität und der Eigenverantwortung der Bewirtschafter/-innen wieder Raum zu geben, begrüßen wir sehr,“ erklärt LK Präsident Moosbrugger. Dass dies auch mit spürbaren Entbürokratisierungsmaßnahmen einhergeht, zeigt, dass es der Landesregierung ernst damit ist, dass die Verwaltung vereinfacht und überbordende Kontrollsysteme rückgefahren werden.
„Für die Entschlossenheit, diese längst notwendigen Vereinfachungen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich anzugehen und bestehende Doppelgleisigkeiten abzuschaffen, gebührt allen Beteiligten – insbesondere Landeshauptmann Markus Wallner und dem zuständigen Landesrat Christian Gantner – Dank. Nun sollte auch das Begutachtungsverfahren rasch angegangen werden“, unterstützt LK-Präsident Josef Moosbrugger den vorgestellten Änderungsentwurf.
Die Änderung beinhaltet Maßnahmen, die von den Praktiker/-innen und der Interessenvertretung seit Langem gefordert wurden. „Den grundsätzlichen Ansatz, der Praktikabilität und der Eigenverantwortung der Bewirtschafter/-innen wieder Raum zu geben, begrüßen wir sehr,“ erklärt LK Präsident Moosbrugger. Dass dies auch mit spürbaren Entbürokratisierungsmaßnahmen einhergeht, zeigt, dass es der Landesregierung ernst damit ist, dass die Verwaltung vereinfacht und überbordende Kontrollsysteme rückgefahren werden.
„Für die Entschlossenheit, diese längst notwendigen Vereinfachungen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich anzugehen und bestehende Doppelgleisigkeiten abzuschaffen, gebührt allen Beteiligten – insbesondere Landeshauptmann Markus Wallner und dem zuständigen Landesrat Christian Gantner – Dank. Nun sollte auch das Begutachtungsverfahren rasch angegangen werden“, unterstützt LK-Präsident Josef Moosbrugger den vorgestellten Änderungsentwurf.
Zwei Beispiele
Erleichterung für praxisorientierte Bewirtschaftung
„Aus unserer Sicht sind insbesondere die geplanten Maßnahmen, die übliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung von der Bewilligungspflicht nach dem GNL auszunehmen und Zweifelsfälle in die fachkundige Beurteilung der zuständigen Fachexperten des Landes zu legen, sehr zu begrüßen. Das ist ein bedeutender Schritt in Richtung Entbürokratisierung und Verfahrensverkürzung, die für die Land- und Forstwirtschaft bisher oft mit einem unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand verbunden waren. Die Praktiker wissen am besten, wie eine sachgerechte land- und forstwirtschaftliche Nutzung zu erfolgen hat, schließlich arbeiten sie tagtäglich in und mit der Natur“, sieht der Präsident eine langjährige Forderung in Umsetzung.
Entbürokratisierung
„Die geplanten zeitlichen Verkürzungen sowie das Abschneiden alter Behördenzöpfe bei Stellungnahmen, der Erstellung von Bescheiden, und die Verkürzung von Verfahren sind wesentliche und lange geforderte Schritte zur Verwaltungsvereinfachung. Sie bedeuten Entlastung und sind Schritte in die richtige Richtung“, so Moosbrugger.
„Aus unserer Sicht sind insbesondere die geplanten Maßnahmen, die übliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung von der Bewilligungspflicht nach dem GNL auszunehmen und Zweifelsfälle in die fachkundige Beurteilung der zuständigen Fachexperten des Landes zu legen, sehr zu begrüßen. Das ist ein bedeutender Schritt in Richtung Entbürokratisierung und Verfahrensverkürzung, die für die Land- und Forstwirtschaft bisher oft mit einem unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand verbunden waren. Die Praktiker wissen am besten, wie eine sachgerechte land- und forstwirtschaftliche Nutzung zu erfolgen hat, schließlich arbeiten sie tagtäglich in und mit der Natur“, sieht der Präsident eine langjährige Forderung in Umsetzung.
Entbürokratisierung
„Die geplanten zeitlichen Verkürzungen sowie das Abschneiden alter Behördenzöpfe bei Stellungnahmen, der Erstellung von Bescheiden, und die Verkürzung von Verfahren sind wesentliche und lange geforderte Schritte zur Verwaltungsvereinfachung. Sie bedeuten Entlastung und sind Schritte in die richtige Richtung“, so Moosbrugger.