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01.09.2023 | von Bernhard Ammann

Die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung ist mit 1. September verpflichtend.

Totschnig und Rauch (c) BML Hemerka.jpg © BML Hemerka
© BML Hemerka
Seit dem 1. September 2023 ist die Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtend. Die Verordnung gilt für alle Großküchen und Kantinen, unabhängig ob öffentlich oder privat und umfasst damit sowohl sämtliche Betriebskantinen als auch die Ausspeisungen in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen. Gleichzeitig kommt es zu strengeren Regeln in der gesamten Gastronomie: Wer mit der Herkunft von Produkten wirbt, muss das gegenüber den Lebensmittelbehörden der Länder auch belegen können. "Die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung ist ein Meilenstein nach jahrelangen Debatten", sind sich die zuständigen Minister für Landwirtschaft, Norbert Totschnig, und für Konsument:innenschutz, Johannes Rauch, einig. An die 2,2 Millionen Portionen werden täglich in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen oder Betriebskantinen ausgegeben. Insgesamt werden in Österreich rund 3,5 Millionen. Speisen täglich außer Haus konsumiert.
 Totschnig: "Die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung tritt nach intensiven Verhandlungen endlich in Kraft. Jeden Tag werden in Österreich 2,2 Millionen Speisen in Großküchen wie Kantinen, Krankenhäusern und Schulen ausgegeben. Künftig wird dort die Herkunft am Speiseplan oder gut sichtbar auf einem Plakat bzw. Monitor zu sehen sein. Das schafft mehr Transparenz und macht die Leistungen unserer Bäuerinnen und Bauern sichtbarer. Das ist ein starker Hebel, mit dem wir erstmals Erfahrung in der Umsetzung gewinnen. Ich werde mich weiterhin mit aller Kraft für mehr Transparenz auf unseren Tellern einsetzen."
Rauch: "Wir alle wollen wissen, was wir essen. Eine bessere Kennzeichnung ist deshalb ein Gewinn für Konsumentinnen und Konsumenten. Sie können sich damit bewusst für regional produzierte Lebensmittel entscheiden. Ich bin überzeugt: Viele Kantinen werden deshalb ihr Einkaufsverhalten ändern und mehr auf Herkunft und Qualität achten. Wir haben bei der Gemeinschaftsverpflegung einen wichtigen ersten Schritt gesetzt haben, der auch in anderen Bereichen eine Dynamik hin zu mehr Transparenz erzeugen wird."

Kennzeichnung gut sichtbar

Ein besonderes Augenmerk wurde in der Umsetzung auf praktikable Lösungen für die Betriebe gelegt. Die Herkunft der betroffenen Lebensmittel muss deutlich lesbar und gut sichtbar sein, zum Beispiel durch einen Aushang oder in der Speisekarte. Die Kennzeichnung ist tagesaktuell oder prozentuell über das Jahr gerechnet möglich.
 Manfred Ronge, Geschäftsführer von GV Austria, dem Dachverband der österreichischen Gemeinschaftsverpfleger: "In der Gemeinschaftsverpflegung sind wir jetzt schon regionaler unterwegs, als die meisten Menschen glauben. Gleichzeitig sehen wir, dass immer mehr Gemeinschaftsverpfleger ihre Gäste mit einer einfachen, klaren Kennzeichnung über die Herkunft der Lebensmittel in den Speisen informieren wollen. Die Gemeinschaftsverpfleger nehmen jetzt eine Vorbildfunktion ein. Wir werden die Möglichkeit nutzen, sehr präzise die Herkunft mit Österreich, dem Bundesland oder der Region auszuloben."
Kantine ©AdobeStock_241483746.jpg © Adobe Stock
© Adobe Stock

Kennzeichnung muss nachvollziehbar sein

Ein wichtiger Schritt ist der Bundesregierung auch in der Gastronomie gelungen, betonen die Minister. Jede freiwillige Kennzeichnung von Produkten muss nun bei Kontrollen nachgewiesen werden. Dabei geht es vor allem um den Schutz von Konsumenten vor Täuschung. So soll verhindert werden, dass beispielsweise mit regionalen Eierschwammerln geworben wird, die Ware tatsächlich aber etwa aus Litauen stammt.
 "Die bisherigen Regelungen zum Schutz vor Täuschung, etwa das Wettbewerbsrecht, haben sich in der Praxis oft als unzureichend erwiesen. Mit der neuen Regelung schafft die Bundesregierung Rechtssicherheit sowohl für Lebensmittelbehörden als auch für Gastronominnen und Gastronomen", betont Rauch. Die Kontrolle der Herkunftskennzeichnung erfolgt künftig über die Lebensmittelaufsicht der Bundesländer.

Kennzeichnung im Detail

Die Herkunft von folgenden Lebensmittel muss angegeben werden: Fleisch von Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen, Ziegen oder Wild; von Milch und Milchprodukte wie Butter, Topfen, Sauerrahm, Joghurt, Schlagobers und Käse sowie von Ei und Eiprodukten wie Flüssigei, -eigelb, -eiweiß und Trockenei.
 Bei Fleisch muss das Tier im angegebenen Land geboren, gemästet und geschlachtet werden. Bei Milch betrifft die Kennzeichnung das Land, in dem das Tier gemolken wurde. Beim Ei ist jenes Land anzuführen, in dem es gelegt wurde.
 Die Herkunftsangabe kann ein Land (z.B. Österreich) oder ein Bundesland oder eine Region sein. In Fällen, wo Produkte unterschiedlicher Herkunft eingesetzt werden, schreiben EU-Vorgaben vor, dass die Herkunft auch "EU" oder "Nicht-EU" lauten darf. Für Kantinen ist neben der tagesaktuellen Angabe bezogen auf die Speisen auch eine Angabe eines Prozentanteils am Gesamteinkauf über maximal ein Jahr möglich.

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