Maßnahmen zur TBC-Vorbeugung
Damit soll das Risiko einer Übertragung von Tuberkulose zwischen Rotwild und Weidevieh, insbesondere auf den Vorarlberger Alpen, hintangehalten werden.
Die Schwerpunktmaßnahmen im Überblick:
- 1. Effiziente Bejagung bzw. Reduktion des Rotwildes im TBC-Bekämpfungsgebiet mit verstärkter Konzentration auf die Zuwachsträger. Durch die Anwendung geeigneter Bejagungsstrategien und Bejagungsmethoden sollen Vertreibungseffekte in bisher TBC-freie Gebiete vermieden werden. Im restlichen Landesgebiet, wo notwendig, sukzessive Absenkung der Rotwilddichte zur Erhaltung eines gesunden Wildbestandes, insbesondere in Gebieten mit hoher Rotwildkonzentration. Im TBC-Bekämpfungsgebiet, wenn erforderlich, Aufhebung der Schonzeiten für alle Klassen des Rotwildes. Im restlichen Landesgebiet erforderlichenfalls behördliche Anordnungen von Sondermaßnamen zur Erfüllung der Abschussvorgaben.
- 2. Einsatz von Schalldämpfergewehren als Maßnahme zur Minimierung von Störungen im Zuge der Reduktion des Rotwildbestandes.
- 3. Bei Notwendigkeit „diagnostische Entnahmen“ von Rotwild gemäß § 48 Abs. 2 des Jagdgesetztes zur Erfüllung des TBC-Stichprobenplanes.
- 4. Einhaltung einer landesweit fachgerechten Fütterungshygiene beim Rotwild und Weidehygiene beim Weidevieh:
- a) Im TBC-Bekämpfungsgebiet sind alle Rotwildfütterungen nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit („Desinfektions-Erlass“) zu desinfizieren. Fütterungsplätze sollten zur natürlichen Desinfektion durch UV-Strahlung im Sommer mindestens einmal gemäht werden.
- b) Fachgerechte Lagerung und Entsorgung von Mist und Futterrückständen.
- c) Wildfütterungen müssen im Bereich von Viehweiden in Absprache zwischen den Jagdverantwortlichen und den Alpbewirtschaftern während der Weidezeit so eingezäunt werden, dass ein Kontakt des Weideviehs mit der Wildfütterungseinrichtung hintangehalten wird.
- d) Rinder-Salzlecksteine und ausgelegtes Futter sollten für das Wild nicht zugäng lich sein. Wild-Salzlecke sind so zu situieren, dass der Zugang von Weidevieh möglichst verhindert wird.
- e) Grundsätzlich keine Auflassung von bestehenden Rotwild-Winterfütterungen; wo zweckmäßig, Dezentralisierung.
- 5. Anpassung des TBC-Stichprobenplanes für das landesweite Monitoring aufgrund der Untersuchungsergebnisse beim Rotwild sowie der Ergebnisse der TBC-Untersuchungen bei Rindern.
- 6. Im TBC-Kern- und Randgebiet ist bei der Frühjahrsbejagung bis zum 16.8. jedes erlegte Stück Rotwild (außer Kälbern) zu untersuchen. Ab dem 16.8. muss nur noch jedes dritte erlegte mehrjährige Stück untersucht werden. Vorzulegen ist in jedem Fall der gesamte Atmungstrakt samt den anhängenden Lymphknoten sowie ein Darmlymphknoten.
- 7. Professionalisierung der bestehenden regionalen TBC-Arbeitsgruppen zur Umsetzung und Koordination notwendiger regionaler Maßnahmen auf Basis der landesweiten TBC-Strategie mit Vertretern aus Landwirtschaft bzw. Grundeigentum, Jägerschaft, Jagdschutzorganen, Jagd- und Veterinärbehörden sowie Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden.
- 8. Bei Bedarf Einsetzen von regionalen TBC-Arbeitsgruppen auch in weiteren Wildregionen bzw. Teilregionen durch die Jagdbehörde zur fachlich behördlichen Festlegung und Begleitung erforderlicher Maßnahmen bzw. Maßnahmenkombinationen aus Alpwirtschaft, Forst und Jagd.
- 9. Gezielte fachlich aufbereitete Informationen der zuständigen Organisationen an die Alpbesitzer, das Alppersonal, die Jagdnutzungsberechtigten und die Jagdschutzorgane über Verhaltens- bzw. Bewirtschaftungsempfehlungen zur Vermeidung der TBC-Übertragung bzw. zur Wahrnehmung von TBC-Vedachtsfällen.
- 10. Bei Bedarf allgemeine Öffentlichkeitsarbeit der zuständigen Organisationen betreffend TBC (z. B. in Gemeinden, Fachverbänden).
- 11. Differenzierte Betrachtung und Umsetzung der landesweiten TBC-Strategie im Tal sowie auf Vor-/Maisäßen und Alpen, abhängig vom TBC-Vorkommen. Vor der Alpsaison: Festlegung der notwendigen lokalen Maßnahmen in Abstimmung zwischen Alpeigentümer/Alpbewirtschafter und Jagdnutzungsberechtigtem (z. B. Abstimmung der Besatzdichte und Weidedauer auf Alpen an die jeweilige TBC-Situation). In Gebieten mit hoher Prävalenzrate problemorientierte Anpassung der Weideführung.
- 12. Im TBC-Bekämpfungsgebiet sollten zur Unterstützung der TBC-Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie zur besseren Umsetzbarkeit jagdbehördlicher Vorgaben bei Bedarf touristische Lenkungsmaßnahmen (z. B. Einrichtung jagdlicher Sperrgebiete) gesetzt werden.