Land Vorarlberg gibt bekannt: Zwischenstand bei der TBC-Bekämpfung und weitere Vorgangsweise betreffend Viehausstellungen im Herbst
Beim Viehbestand konnte im Sommer die letzte noch aufrechte TBC-Betriebssperre aufgehoben werden – derzeit ist kein Betrieb im Land gesperrt.
Lokale Viehausstellungen können im Herbst abgehalten werden. Als Vorsichtsmaßnahme soll jedoch, auf den Auftrieb von Tieren, die in einem Kern- oder Randgebiet gesömmert bzw. gealpt worden sind, verzichtet werden. Der Grund: Sollte bei diesen Tieren im Rahmen der Sonderuntersuchung im kommenden Winter eine TBC-Infektion festgestellt werden, würden die Ausstellungstiere als Kontakttiere gelten und müssten somit ebenfalls untersucht werden. Aufgrund der geltenden Fristen in der Rinder-TBC-Verordnung müssten unter Umständen Ausstellungstiere sogar gesperrt werden – nämlich dann, wenn zwischen Ausstellung und Feststellung einer Infektion eines Ausstellungstieres weniger als vier Monate liegen.
Gebietsübergreifende bzw. landesweite Ausstellungen sollen, bevor die Bestandesuntersuchungen bei allen Betrieben, die in Kern- oder Randgebieten gesömmert bzw. gealpt haben nicht vollständig abgeschlossen sind, nicht durchgeführt werden. Deshalb wurde vereinbart, dass das Championat im November dieses Jahr nicht stattfindet.
Diese Vorsichtsmaßnahmen schaffen zusätzliche Sicherheit für alle Beteiligten und wurden zwischen Land Vorarlberg, der Landwirtschaftskammer und der VorarlbergRind so abgestimmt.
Lokale Viehausstellungen können im Herbst abgehalten werden. Als Vorsichtsmaßnahme soll jedoch, auf den Auftrieb von Tieren, die in einem Kern- oder Randgebiet gesömmert bzw. gealpt worden sind, verzichtet werden. Der Grund: Sollte bei diesen Tieren im Rahmen der Sonderuntersuchung im kommenden Winter eine TBC-Infektion festgestellt werden, würden die Ausstellungstiere als Kontakttiere gelten und müssten somit ebenfalls untersucht werden. Aufgrund der geltenden Fristen in der Rinder-TBC-Verordnung müssten unter Umständen Ausstellungstiere sogar gesperrt werden – nämlich dann, wenn zwischen Ausstellung und Feststellung einer Infektion eines Ausstellungstieres weniger als vier Monate liegen.
Gebietsübergreifende bzw. landesweite Ausstellungen sollen, bevor die Bestandesuntersuchungen bei allen Betrieben, die in Kern- oder Randgebieten gesömmert bzw. gealpt haben nicht vollständig abgeschlossen sind, nicht durchgeführt werden. Deshalb wurde vereinbart, dass das Championat im November dieses Jahr nicht stattfindet.
Diese Vorsichtsmaßnahmen schaffen zusätzliche Sicherheit für alle Beteiligten und wurden zwischen Land Vorarlberg, der Landwirtschaftskammer und der VorarlbergRind so abgestimmt.