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30.01.2025 | von LK Vorarlberg Redaktion

LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger übergab den 25-Punkte-Vereinfachungs-Plan an EU-Agrarkommissar Hansen.

Moosbrugger_Hansen_Pichler.jpg © BML_Hemerka
LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger und Robert Pichler (r.) übergaben in Wien den 25-Punkte-Plan an den neuen EU-Agrarkommissar Christophe Hansen. © BML_Hemerka
„Brüssel darf sich nicht mit immer mehr Bürokratie ‚verzetteln‘, sondern muss konkrete Vereinfachungsschritte in die Wege leiten. Das ist ein zentraler Punkt, um die Praktikabilität und Wettbewerbsfähigkeit unserer bäuerlichen Familienbetriebe wieder zu stärken“, betonte Landwirtschaftskammer Österreich-Präsident Josef Moosbrugger anlässlich der Übergabe eines 25-Punkte-Vereinfachungs-Plans der LKÖ an EU-Agrarkommissar Christophe Hansen im Vorfeld der Wintertagung des Ökosozialen Forums in Wien. Das Dokument enthält 25 konkrete Maßnahmenvorschläge in den sieben Handlungsfeldern Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), Pflanzenschutz, biologische Landwirtschaft, Tierregistrierung, -kennzeichnung und -transport, Umwelt und Klima Agrarstatistik sowie Allgemeines. Der Plan wird auch vom Österreichischen Raiffeisenverband (ÖRV) mitgetragen. Robert Pichler, beim ÖRV 
verantwortlich für Wirtschafts-, Agrar- und Europafragen, war bei der Übergabe mit dabei. 
„Dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihren neuen EU-Agrarkommissar Christophe Hansen beauftragt hat, die Dokumentationspflichten in der Land- und Forstwirtschaft um mindestens 25 Prozent zu reduzieren, ist als Schritt in die richtige Richtung zu werten. Um Hansen bei diesem Auftrag zu unterstützen, haben wir gemeinsam mit unseren Expertinnen und Experten den nun vorliegenden 25-Punkte-Vereinfachungs-Plan erarbeitet und ihm nun übergeben“, berichtete Moosbrugger. 

Große Ambitionen

„Der neue EU-Agrarkommissar hat sich in unseren Gesprächen in Berlin und Wien sehr engagiert gezeigt, bald Vereinfachungsvorschläge vorlegen und unsere Inputs einfließen lassen zu wollen. Am Ende wird es aber auf die tatsächliche Umsetzung ankommen. Daher werden wir mit Nachdruck am Ball bleiben und den Kommissar in seinem Bemühen unterstützen. Gemeinsam gilt es, Hindernisse zu reduzieren und neue Zukunftsperspektiven für unsere Bäuerinnen und Bauern zu schaffen“, unterstrich der LKÖ-Präsident.

Pflanzenschutz

Ein konkretes Beispiel der Überregulierung zu Lasten unserer kleinstrukturierten, bäuerlichen Landwirtschaft in Österreich ist die Pflanzenschutz-Zulassung in Europa. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt in drei Stufen: Genehmigung eines Wirkstoffes in der EU, Zulassung eines genehmigten Wirkstoffes in einem Mitgliedstaat innerhalb einer der drei in der EU festgelegten Zonen und dann noch die nationale Zulassung. Dieses System ist mit einem hohen Aufwand und erheblichen Kosten verbunden. Gerade bei Kulturen, die nur auf geringen Gesamtflächen angebaut werden, ist das viel zu viel Aufwand und gefährdet die Vielfalt unserer Kulturen. 
„Die Folge sind Wettbewerbsverzerrungen, indem ein Pflanzenschutzmittel in einem Land zulässig ist, in einem anderen aber nicht. Das hat etwa die absurde Folge, dass heimisches Saatgut zum Beizen nach Frankreich gebracht werden muss, um dann gebeizt wieder nach Österreich zurückgebracht und hier angebaut zu werden – alles legal, aber zum Nachteil von Klima und regionaler (Land-)Wirtschaft. Schluss mit dieser Wettbewerbsverzerrung innerhalb eines offenen Marktes“, forderte LKÖ-Generalsekretär Lembacher.

Ackerfutterflächen

Ein zweites konkretes Beispiel ist der Umbruch von Ackerfutterflächen. Wenn ein Feldstück nicht zumindest alle fünf Jahre umgebrochen, also gepflügt wird, verliert es seinen Ackerstatus und unterliegt damit künftig einem Grünland-Umbruchsverbot. Das hat zur Folge, dass die Flächen im fünfjährigen Abstand umgebrochen werden. Die Regelung, die eigentlich Schutz und Beibehaltung von Grün-
flächen sowie weniger Bodenbearbeitung bewirken sollte, erreicht somit genau das Gegenteil – ein ökologischer Unsinn. 
Forst .jpg © LK Vbg.
EU-Entwaldungsverordnung: Gut gemeint aber schlecht gemacht. © LK Vbg.

Entwaldungsverordnung

Ein drittes absurdes Beispiel ist die die EU-Entwaldungsverordnung, die zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht ist. Tatsache ist, dass sie in Waldzuwachsländern wie Österreich mit überaus strengen Forstgesetzen nichts bewirken würde außer zusätzlicher Bürokratie und Frustration unserer Betriebe und der gesamten Wertschöpfungsketten Holz, Soja, Rindfleisch und mehr. „Wir fordern daher die Einführung einer vierten ‚Nicht Risiko‘-Kategorie mit reduzierten Dokumentationspflichten“, betonte LKÖ-Präsident Moosbrugger. 
Weiters kritisiert Moosbrugger, dass Schweine- oder Geflügelbetriebe im Zuge der Industrie-Emissions-Richtlinie mit Stahlwerken, Chemieanlagen oder anderen industriellen Großanlagen gleichgesetzt werden sollen. Aber auch bei anderen ‚Ausläufern‘ des Green Deals muss dringend nachgebessert und wieder mehr für Praktikabilität und Motivation gesorgt werden. Immer noch mehr arbeiten, bezahlen und dokumentieren, aber zum bestensfalls gleichen Erlös, ist keine Zukunftsperspektive. „Wir appellieren daher an EU-Agrarkommissar Hansen, seinen engagierten Worten Taten folgen zu lassen und bieten unsere volle Unterstützung dafür an. Wir brauchen eine agrarpolitische Vision, die ihren Namen verdient, und konkrete Verbesserungen“, forderte Moosbrugger.

Quelle: LKÖ
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