Jungviehaufzucht auslagern
Das Jahr 2015 bringt starke Veränderungen, besonders bei den Milchviehbetrieben, mit sich. Zum einen stehen das Auslaufen der Milchquote und zum anderen das neue Förderprogramm im Mittelpunkt. Da sich diese bisherigen Bedingungen verändern, werden Alternativen in der Landwirtschaft immer bedeutender.
Aufzuchtkooperation
Die Aufzuchtkooperation ist eine davon. Ein besonderer Vorteil dieser Form der Zusammenarbeit ist der abnehmende Zeitbedarf je produzierter Einheit. So wird Arbeitszeit frei und kann anderweitig genutzt werden.
Jeder Betriebsleiter/jede Betriebsleiterin soll sich auf seine/ihre Stärken konzentrieren, genügend Zeit für Erholung und Freizeit und für die Familie haben, aber trotzdem einen angemessenen Gewinn erzielen.
Die Kooperation bietet die Chance, Wissen und Erfahrungen auszutauschen und voneinander zu lernen. Zusammen sind beide Partner/Partnerinnen schlagkräftiger und können von der Arbeitsteilung profitieren. Trotz unterschiedlicher Ziele kann die Kooperation erfolgreich und wettbewerbsfähig sein.
Für Betriebe, die sich auf den Betriebszweig Milchproduktion spezialisieren oder diesen ausbauen möchten, jedoch an die Grenzen ihrer Stall-, Flächen- oder Arbeitskapazität (die Jungviehaufzucht macht durchschnittlich ca. 20 Prozent der Gesamtarbeitszeit am Milchviehbetrieb aus) stoßen, ist eine Kooperation eine geeignete Lösung. Es muss dadurch der Stall baulich nicht erweitert und die Kosten können gesenkt werden. Weiters kann die existierende Nachzucht erhalten bleiben.
Jeder Betriebsleiter/jede Betriebsleiterin soll sich auf seine/ihre Stärken konzentrieren, genügend Zeit für Erholung und Freizeit und für die Familie haben, aber trotzdem einen angemessenen Gewinn erzielen.
Die Kooperation bietet die Chance, Wissen und Erfahrungen auszutauschen und voneinander zu lernen. Zusammen sind beide Partner/Partnerinnen schlagkräftiger und können von der Arbeitsteilung profitieren. Trotz unterschiedlicher Ziele kann die Kooperation erfolgreich und wettbewerbsfähig sein.
Für Betriebe, die sich auf den Betriebszweig Milchproduktion spezialisieren oder diesen ausbauen möchten, jedoch an die Grenzen ihrer Stall-, Flächen- oder Arbeitskapazität (die Jungviehaufzucht macht durchschnittlich ca. 20 Prozent der Gesamtarbeitszeit am Milchviehbetrieb aus) stoßen, ist eine Kooperation eine geeignete Lösung. Es muss dadurch der Stall baulich nicht erweitert und die Kosten können gesenkt werden. Weiters kann die existierende Nachzucht erhalten bleiben.
Vorhandene Gebäude nutzen
Die Aufzucht von Kalbinnen ist für jene landwirtschaftlichen Betriebe ein geeigneter Betriebszweig, die mit der Milchproduktion aufhören möchten, vorhandene Stallungen und Flächen zur Verfügung haben, aber die Landwirtschaft beziehungsweise die Tierhaltung (noch) nicht aufgeben wollen.
Die Höhe der Vollkosten für die Aufzucht einer Kalbin wird von vielen Milchviehhaltern stark unterschätzt. Spezialisierte Aufzuchtbetriebe können eine Kalbin meist günstiger produzieren als ein Milchviehbetrieb, der nicht darauf spezialisiert ist und diese Sparte neben den Milchkühen läuft.
Der Aufzuchtbetrieb muss ein hohes produktionstechnisches Know-how haben, damit entsprechend qualitativ hochwertige Kalbinnen erzeugt werden.
Die Höhe der Vollkosten für die Aufzucht einer Kalbin wird von vielen Milchviehhaltern stark unterschätzt. Spezialisierte Aufzuchtbetriebe können eine Kalbin meist günstiger produzieren als ein Milchviehbetrieb, der nicht darauf spezialisiert ist und diese Sparte neben den Milchkühen läuft.
Der Aufzuchtbetrieb muss ein hohes produktionstechnisches Know-how haben, damit entsprechend qualitativ hochwertige Kalbinnen erzeugt werden.
Musterverträge
Die Kooperation zweier Betriebe (Milchkuhhaltung und Kalbinnenaufzucht) gewinnt stark an Bedeutung, setzt aber klare Regelungen zwischen den Partnern voraus. Als Vertragsgrundlage gibt es zwei unterschiedliche Typen von Musterverträgen, die an die eigenen Gegebenheiten anzupassen sind.
Aus Erfahrung sind mittelfristig schriftliche Verträge zu empfehlen, um wichtige Zielwerte zu verankern, wie zum Beispiel Alter, Haltungsdauer, Fütterung, Körperentwicklung, Besamung (Besamungszeitpunkt und -Stier), Gesundheitsprophylaxe (Vorbeugemaßnahmen, Impfungen), Abrechnungsform und Zahlungszeitpunkt, Versicherung, usw.
Es wird zwischen zwei Formen der Zusammenarbeit unterschieden:
1) Pensionshaltung zum Tagessatz
Der Milcherzeugerbetrieb liefert an den Aufzuchtbetrieb weibliche Kälber. Die Tiere bleiben im Eigentum des Milcherzeugerbetriebs. Der Aufzuchtbetrieb verpflichtet sich, die Kälber ordnungsgemäß aufzuziehen und diese Tiere als hochträchtige Kalbinnen an den Milcherzeugerbetrieb zurückzugeben. Pro Aufzuchttag erhält er dafür einen festen Tagessatz.
2) Aufzucht auf eigene Rechnung mit Rückgabeverpflichtung
Der Aufzuchtbetrieb kauft vom Milcherzeugerbetrieb weibliche Kälber. Die Tiere gehen somit in das Eigentum des Aufzuchtbetriebes über. Der Aufzuchtbetrieb zieht die Kälber ordnungsgemäß auf und lässt sie decken. Zu einem vereinbarten Preis kauft der Milcherzeugerbetrieb diese Tiere als hochträchtige Kalbinnen wieder zurück.
Zwischen beiden Betriebsleitern ist ein gutes Vertrauensverhältnis unabdingbar. „Die Chemie muss einfach stimmen“, so ein praktizierender Landwirt. Entscheidend ist, dass Vertrauen entsteht und durch regelmäßige Abstimmung wesentlicher Belange gepflegt wird. Bei unterschiedlichen Auffassungen sind eine gemeinsame Entscheidungsfindung und flexible Strategien notwendig.
Teamfähigkeit und Verlässlichkeit haben bei dieser Form von Kooperation eine sehr große Bedeutung. Weiters braucht jeder Partner/jede Partnerin die Sicherheit, dass er/sie zu nichts gezwungen wird und jederzeit aussteigen kann.
Aus Erfahrung sind mittelfristig schriftliche Verträge zu empfehlen, um wichtige Zielwerte zu verankern, wie zum Beispiel Alter, Haltungsdauer, Fütterung, Körperentwicklung, Besamung (Besamungszeitpunkt und -Stier), Gesundheitsprophylaxe (Vorbeugemaßnahmen, Impfungen), Abrechnungsform und Zahlungszeitpunkt, Versicherung, usw.
Es wird zwischen zwei Formen der Zusammenarbeit unterschieden:
1) Pensionshaltung zum Tagessatz
Der Milcherzeugerbetrieb liefert an den Aufzuchtbetrieb weibliche Kälber. Die Tiere bleiben im Eigentum des Milcherzeugerbetriebs. Der Aufzuchtbetrieb verpflichtet sich, die Kälber ordnungsgemäß aufzuziehen und diese Tiere als hochträchtige Kalbinnen an den Milcherzeugerbetrieb zurückzugeben. Pro Aufzuchttag erhält er dafür einen festen Tagessatz.
2) Aufzucht auf eigene Rechnung mit Rückgabeverpflichtung
Der Aufzuchtbetrieb kauft vom Milcherzeugerbetrieb weibliche Kälber. Die Tiere gehen somit in das Eigentum des Aufzuchtbetriebes über. Der Aufzuchtbetrieb zieht die Kälber ordnungsgemäß auf und lässt sie decken. Zu einem vereinbarten Preis kauft der Milcherzeugerbetrieb diese Tiere als hochträchtige Kalbinnen wieder zurück.
Zwischen beiden Betriebsleitern ist ein gutes Vertrauensverhältnis unabdingbar. „Die Chemie muss einfach stimmen“, so ein praktizierender Landwirt. Entscheidend ist, dass Vertrauen entsteht und durch regelmäßige Abstimmung wesentlicher Belange gepflegt wird. Bei unterschiedlichen Auffassungen sind eine gemeinsame Entscheidungsfindung und flexible Strategien notwendig.
Teamfähigkeit und Verlässlichkeit haben bei dieser Form von Kooperation eine sehr große Bedeutung. Weiters braucht jeder Partner/jede Partnerin die Sicherheit, dass er/sie zu nichts gezwungen wird und jederzeit aussteigen kann.
Erfahrungen aus der Praxis
Auch in Vorarlberg wird diese Form von Zusammenarbeit bereits praktiziert.
Bisher gibt es einige Betriebe, die das Jungvieh über die Sommermonate auf die Alpe treiben und über den Winter in einem anderen Betrieb einstellen. Meistens bekommt bei dieser Kooperation der Aufzuchtbetrieb ein Taggeld pro Tier.
Selten, aber doch, gibt es in Vorarlberg auch Milchviehbetriebe, die das Kalb mit einem Alter von zwölf Wochen auf den Aufzuchtbetrieb geben und die Kalbin dann zirka acht Wochen vor der Abkalbung wieder auf den Milchviehbetrieb gebracht wird. Über ein praktisches Beispiel berichten wir in einer späteren Folge.
Bisher gibt es einige Betriebe, die das Jungvieh über die Sommermonate auf die Alpe treiben und über den Winter in einem anderen Betrieb einstellen. Meistens bekommt bei dieser Kooperation der Aufzuchtbetrieb ein Taggeld pro Tier.
Selten, aber doch, gibt es in Vorarlberg auch Milchviehbetriebe, die das Kalb mit einem Alter von zwölf Wochen auf den Aufzuchtbetrieb geben und die Kalbin dann zirka acht Wochen vor der Abkalbung wieder auf den Milchviehbetrieb gebracht wird. Über ein praktisches Beispiel berichten wir in einer späteren Folge.