Jagdgesetz angepasst
Unter anderem wurde damit eine gesetzliche Grundlage für Verordnungen der Landesregierung geschaffen, die ein adäquates Wolfsmanagement gewährleisten soll. Damit wird dem steigenden Gefahren- und Konfliktpotenzial ausgehend von Großraubwild, insbesondere von Wölfen, Rechnung getragen.
Bislang waren in Vorarlberg Ausnahmebewilligungen in Bezug auf Großraubwild nur zur Verhütung ernster Schäden in der Tierhaltung oder ernster Gefahren für die Gesundheit oder das Leben von Menschen möglich. Künftig sind solche Ausnahmebewilligungen aus allen unionsrechtlich anerkannten Gründen möglich. Dazu gehören insbesondere auch andere zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art. Die Sicherstellung der extensiven Beweidung unserer Grünlandflächen vom Heimbetrieb über die Maisäße bis hin zu den Alpen ist für Vorarlberg von besonderer Bedeutung.
Künftig können zur unmittelbaren Gefahrenabwehr für Leib und Leben von Menschen und Nutztieren, bewilligungsfreie Abwehrmaßnahmen getroffen werden, um eine unmittelbare Gefahrensituation abzuwenden. Im Rahmen der eingangs erwähnten Verordnungen, diese sind noch zu erlassen, wird insbesondere eine Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Empfehlungen des Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs („Wolfsmanagement in Österreich, Grundlagen und Empfehlungen, Aktualisierte Version 2021“) geschaffen werden. Dieses österreichische Wolfsmanagement wurde einvernehmlich mit Bund, Ländern, Naturschutzorganisationen, Alpwirtschaft und Jagd vereinbart. Ziel ist ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben mit freilebenden Wölfen auf Grundlage des gesetzlichen Schutzstatus, sowie der berechtigten Interessen der unterschiedlichen Landnutzer, des Naturschutzes und der gesamten Bevölkerung.
Bislang waren in Vorarlberg Ausnahmebewilligungen in Bezug auf Großraubwild nur zur Verhütung ernster Schäden in der Tierhaltung oder ernster Gefahren für die Gesundheit oder das Leben von Menschen möglich. Künftig sind solche Ausnahmebewilligungen aus allen unionsrechtlich anerkannten Gründen möglich. Dazu gehören insbesondere auch andere zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art. Die Sicherstellung der extensiven Beweidung unserer Grünlandflächen vom Heimbetrieb über die Maisäße bis hin zu den Alpen ist für Vorarlberg von besonderer Bedeutung.
Künftig können zur unmittelbaren Gefahrenabwehr für Leib und Leben von Menschen und Nutztieren, bewilligungsfreie Abwehrmaßnahmen getroffen werden, um eine unmittelbare Gefahrensituation abzuwenden. Im Rahmen der eingangs erwähnten Verordnungen, diese sind noch zu erlassen, wird insbesondere eine Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Empfehlungen des Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs („Wolfsmanagement in Österreich, Grundlagen und Empfehlungen, Aktualisierte Version 2021“) geschaffen werden. Dieses österreichische Wolfsmanagement wurde einvernehmlich mit Bund, Ländern, Naturschutzorganisationen, Alpwirtschaft und Jagd vereinbart. Ziel ist ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben mit freilebenden Wölfen auf Grundlage des gesetzlichen Schutzstatus, sowie der berechtigten Interessen der unterschiedlichen Landnutzer, des Naturschutzes und der gesamten Bevölkerung.
Rissdatenbank
Von einer österreichweit eingerichteten Arbeitsgruppe wurden bereits Kriterien erarbeitet, die festlegen, ab wann Herdenschutzmaßnahmen zum Schutz gegen große Beutegreifer (Wolf) als undurchführbar, unverhältnismäßig oder als nicht zumutbar eingestuft werden. Diese Kriterien sollen künftig bei der Ausweisung von Weideschutzgebieten herangezogen werden.
Zudem wird das Monitoring verstärkt. In enger Abstimmung mit Tirol wird eine Rissdatenbank erstellt, in der sämtliche Sichtungen, Beprobungen und Risse im Zusammenhang mit Großraubwild erfasst werden.
„Durch intensive Vorbereitungen haben wir es geschafft, dass wir dieses sehr emotionale Thema im Landtag sehr sachlich diskutieren konnten. Mit dieser Änderung des Jagdgesetzes schaffen wir die gesetzliche Grundlage um Problemwölfe entnehmen zu können. Das ist eine sehr wichtige Entscheidung, nicht zuletzt für die Zukunft unserer Alpwirtschaft“, so LR Christian Gantner.
„Die vom Land Vorarlberg beschlossenen Änderungen im Jagdgesetz sind dringend angebracht. Ich bin froh, dass aufgrund der Erfahrungen und Entwicklungen in anderen Bundesländern, diese wichtigen Anpassungen auf gesetzlicher Ebene erfolgen konnten. Danke dem Vorarlberger Landtag für diesen von Vernunft und Realitätssinn getragenen Beschluss. Für die Zukunft der flächendeckenden Bewirtschaftung, der Alpwirtschaft und Schafhaltung ist das ein wichtiges Signal. Diese Vorbereitungen, damit auf Problemwölfe rasch reagiert werden kann und zukünftig auch ausgewiesen ist, wo Herdenschutz geht, bzw. nicht geht, sind eine wichtige Basis für die nächste Alp- und Weidesaison und für die Motivation der Alpbauern wichtig“, so LK-Präsident Josef Moosbrugger.
Zudem wird das Monitoring verstärkt. In enger Abstimmung mit Tirol wird eine Rissdatenbank erstellt, in der sämtliche Sichtungen, Beprobungen und Risse im Zusammenhang mit Großraubwild erfasst werden.
„Durch intensive Vorbereitungen haben wir es geschafft, dass wir dieses sehr emotionale Thema im Landtag sehr sachlich diskutieren konnten. Mit dieser Änderung des Jagdgesetzes schaffen wir die gesetzliche Grundlage um Problemwölfe entnehmen zu können. Das ist eine sehr wichtige Entscheidung, nicht zuletzt für die Zukunft unserer Alpwirtschaft“, so LR Christian Gantner.
„Die vom Land Vorarlberg beschlossenen Änderungen im Jagdgesetz sind dringend angebracht. Ich bin froh, dass aufgrund der Erfahrungen und Entwicklungen in anderen Bundesländern, diese wichtigen Anpassungen auf gesetzlicher Ebene erfolgen konnten. Danke dem Vorarlberger Landtag für diesen von Vernunft und Realitätssinn getragenen Beschluss. Für die Zukunft der flächendeckenden Bewirtschaftung, der Alpwirtschaft und Schafhaltung ist das ein wichtiges Signal. Diese Vorbereitungen, damit auf Problemwölfe rasch reagiert werden kann und zukünftig auch ausgewiesen ist, wo Herdenschutz geht, bzw. nicht geht, sind eine wichtige Basis für die nächste Alp- und Weidesaison und für die Motivation der Alpbauern wichtig“, so LK-Präsident Josef Moosbrugger.