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Interview mit Landesforstdirektor Andreas Amann

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03.03.2025 | von DI Thomas Ölz, Forst & Umwelt

Der Bundesrechnungshof hat Förderungen aus dem Bundeswaldfonds unter die Lupe genommen und jetzt einen Bericht mit Empfehlungen herausgebracht. Nachdem der Bericht auch medial thematisiert wurde, haben wir ein paar Fragen an Landesforstdirektor Andreas Amann gestellt.

Andreas Amann.jpg © LK Vbg.
Landesforstdirektor Andreas Amann spricht unter anderem über die Ziele des Waldfonds und wieso in Vorarlberg weniger Aufforstungen gefördert werden. © LK Vbg.
Welche Ziele werden mit dem Waldfonds des Bundes verfolgt? Was konnte bereits erreicht werden?
Mit dem Waldfonds hat der Bund angesichts enormer Waldschäden durch Hitze und Trockenheit ein sehr zukunftsorientiertes Förderprogramm auf die Beine gestellt, welches einerseits die rasche Beseitigung der Schäden und die klimaangepasste Wiederbewaldung unterstützt und andererseits viele vorbeugende Maßnahmen unterstützt, welche den Wald an Klimaänderungen anpassen. Daneben werden durch den Waldfonds viele praxisorientierte Forschungsprojekte unterstützt und gleichzeitig kluge Maßnahmen für eine Holzbauoffensive gesetzt. Da hat das Ministerium mit Weitblick ein sehr ganzheitliches, fein aufeinander abgestimmtes Förderprogramm geschaffen, wofür wir auch von den Waldbewirtschaftern großes Lob hören.

Wie schaut die Waldbewirtschaftung in Vorarlberg aus? Mit welchen Herausforderungen müssen wir kämpfen? Welchen Beitrag kann der Waldfonds dazu leisten?
In Vorarlberg gibt es einen sehr großen Anteil an Kleinwaldbesitzern, welche die Pflege ihres Waldes im Gegensatz zur früheren bäuerlichen Bevölkerung nicht mehr gelernt haben. Diese sind auf eine entsprechende Beratung durch Waldaufseher und Kammer angewiesen und auf die Verfügbarkeit von Fachkräften, welche die notwendigen Arbeiten durchführen können. Ohne Förderungen wären viele dieser Arbeiten eine zu große finanzielle Belastung für die Eigentümer. Da geht es vor allem um Durchforstungen zur Erhöhung der Baumartenmischung sowie der Stabilität der Bäume gegenüber Wind und Schnee. Nachdem die gesamte Bevölkerung von einem gesunden Wald profitiert, sind solche Förderungen aus öffentlichen Mitteln auch gerechtfertigt.

Wie beurteilen Sie die teilweise massiven medialen Vorwürfe? Im Vergleich zur Steiermark sollen die Ziele der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit viel weniger verfolgt worden sein? 
Der Rechnungshof hat die Förderabwicklung der beiden recht unterschiedlichen Bundesländer verglichen und Unterschiede festgestellt. Die Schlussfolgerungen, die der Rechnungshof daraus gezogen hat, sind für mich in manchen Aussagen nicht nachvollziehbar. Selbstverständlich wurde bei allen Förderungen aus dem Österreichischen Waldfonds richtlinienkonform und sorgfältig vorgegangen. Es wurden weder Aufforstungen gefördert, die nicht gefördert werden durften, noch wurden Förderungen ausbezahlt, damit man mehr Bäume fällt. Ebenso selbstverständlich sind dem Land alle Förderwerber, deren Waldflächen und die Maßnahmen bekannt, für die Zahlungen aus dem Österreichischen Waldfonds getätigt wurden. Es wurde auch kritisiert, dass wir den Waldbesitzern zu wenig Vorgaben gemacht hätten. Vorarlberg hat den Waldbesitzern genau die Vorgaben gemacht, welche in der Sonderrichtlinie des Bundes vorgegeben waren. Genauso wie in der Steiermark wurden in Vorarlberg Waldbesitzer gefördert – und zwar dafür, dass sie im Wald richtlinienkonform Maßnahmen durchführten. Auch wenn in Vorarlberg keine schriftlichen Vorgaben über Höchstpflanzenzahlen bei Aufforstungen festgelegt wurden, förderten die Mitarbeitenden der Förderstelle aus fachlichen Gründen nicht mehr als max. 2.500 Pflanzen je Hektar, was auch die Höchstgrenze in der Steiermark darstellte. Da diese Zahl, welche einem Pflanzverband von zwei mal zwei Meter entspricht, fachlich allgemein anerkannt ist, wurde auch keine Notwendigkeit zur schriftlichen Festlegung einer Höchstzahl gesehen.

Wieso werden in Vorarlberg viel weniger Aufforstungen und mehr Verjüngungseinleitungen gefördert? 
Der Rechnungshof stellte unter anderem fest, dass in Vorarlberg mehr Fördermittel für die Einleitung der Naturverjüngung verwendet wurden als in der Steiermark. Nachdem in Vorarlberg die Walderneuerung entsprechend der Vorarlberger Waldstrategie 2030+ verstärkt mittels Naturverjüngung erfolgt (im Gegensatz zur Steiermark, wo Kahlschläge mit anschließender Aufforstung üblich sind), sind die Unterschiede in der Mittelverwendung zwischen diesen beiden Bundesländern nachvollziehbar und gerechtfertigt. Die Schlussfolgerung des Rechnungshofs aus diesen Unterschieden, dass in Vorarlberg die Mittel weniger wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig eingesetzt wurden, wird von uns nicht geteilt. Der Rechnungshof kritisiert dabei, dass das Land Maßnahmen fördern würde, bei denen Erlöse erzielt werden wie z. B. bei Seilkrannutzungen. Dass die Betriebe mit diesen (über die Jahre übrigens stark gesunkenen) Deckungsbeiträgen das Personal, die Weginstandsetzungen und andere Infrastruktur sowie Aufforstungs- und Pflegearbeiten finanzieren müssen, wurde in der Kritik nicht berücksichtigt. Mittlerweile schreiben Forstbetriebe in schwierigen Jahren trotz Förderungen rote Zahlen. Jeder Betrieb in der Wirtschaft, der auf Dauer rote Zahlen schreibt, entlässt Leute oder er sperrt zu, was für die Schutzwaldbewirtschaftung und die Klimaanpassung der Wälder fatale Folgen hätte.

Wieso werden in Vorarlberg Rahmenanträge angeboten? 
Im Wege von Rahmenanträgen des Vorarlberger Waldverbandes konnte für Waldbewirtschafter eine deutliche Verringerung des Bürokratieaufwandes bei der Förderabwicklung erreicht werden. Innerhalb der Rahmenanträge werden jeweils genau definierte Maßnahmen der Waldbewirtschafter nach sorgfältiger Prüfung und Inaugenscheinnahme richtlinienkonform durch den Waldverband abgewickelt, wobei die Waldbewirtschafter nicht im Vorhinein bekannt sein müssen. Genau diese Art der Förderabwicklung nach Muster des Vorarlberger Waldfonds wurde in einem Rechnungshofbericht im Jahr 2015 ausdrücklich gelobt und anderen Bundesländern bzw. dem Bund zur Nachahmung empfohlen. Vom selben Rechnungshof wird dies nunmehr kritisiert, was für uns nicht verständlich ist.

Der Rechnungshof sieht eine Ungleichbehandlung, weil bei den Rahmenanträgen auch kleinere Maßnahmen unter 500 Euro (ab April 2025 1.000 Euro) Untergrenze im Vergleich zu Einzelanträgen gefördert werden können. Wäre es nicht eine Ungleichbehandlung, wenn nur größere Waldbesitzer und kleinere Waldbesitzer nicht gefördert werden können? Die Rahmenanträge verursachen bezogen auf den einzelnen Förderungsfall ja viel geringere Verwaltungskosten. 
Genau deshalb haben wir in den Rahmenanträgen auch Kleinwaldbesitzer mitberücksichtigt. Die Untergrenzen wurden ja eingezogen, damit der Verwaltungsaufwand eines Förderantrags in vernünftiger Relation zur ausbezahlten Förderung steht. Das sieht auch das Ministerium so. Trotzdem werden wir heuer zur Absicherung der Kleinwaldbesitzer die Vorarlberger Waldfonds-Richtlinie anpassen, um auch künftig gleiche Fördermittel für die gleiche Arbeit für Klein- und Großwaldbesitzer verfügbar zu machen. 

Wie soll sich der Waldfonds mit Berücksichtigung der Empfehlungen des Rechnungshofes weiterentwickeln? Was kann vereinfacht und wie die Effizienz erhöht werden? 
Es sind im Rechnungshof auch etliche wertvolle Empfehlungen enthalten, welche die Effizienz, die Treffgenauigkeit und die Transparenz der Förderung verbessern. Diese Empfehlungen werden wir selbstverständlich umsetzen.
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