Hofübergabe - Der Weg zum Übergabevertrag
- Beratung einholen: Die Hofübergabe wirft zahlreiche rechtliche und steuerliche Fragen auf. Holen Sie daher frühzeitig Beratung ein. Die Landwirtschaftskammer bietet umfangreiche Bildungs- und Beratungsprodukte an.
- Besprechung in der Familie: Alle wichtigen Vertragspunkte sollten in der Familie ausführlich besprochen werden. Auch die weichenden Erben und frühere Übergeber (Großeltern), denen Wohnungs- und Ausgedingerechte zustehen, sind in die Gespräche einzubeziehen.
- Auswahl des Vertragsverfassers: Es steht den Parteien frei, wen sie mit der Vertragserrichtung beauftragen, es sollte aber ein professioneller Schriftenverfasser, also ein Notar oder Rechtsanwalt sein. Vor Auftragserteilung sollte eine Vereinbarung über das Honorar getroffen werden, andernfalls bestimmt sich der Honoraranspruch nach dem Notariatstarif.
- Notwendige Unterlagen: Der Grundbuchauszug wird vom Notar mittels Personenabfrage erstellt; von den Parteien sind der Einheitswertbescheid (Finanzamt), evtl. auch der Grundbesitzbogen und eine Mappenkopie (Vermessungsamt) sowie allfällige Kreditunterlagen und Pachtverträge mitzunehmen.
- Vertragserrichtung: Zuerst sollte ein Vertragsentwurf erstellt und von jeder Vertragspartei zuhause aufmerksam gelesen werden. Nach Abklärung allfälliger Unklarheiten kann der Vertrag dann mit notarieller oder gerichtlicher Beglaubigung unterschrieben werden.
- Anzeige beim Finanzamt: Der Vertrag ist dem Finanzamt anzuzeigen. Nach Vorschreibung und Entrichtung der Steuern und Abgaben übersendet das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Grundverkehrsbehördliche Genehmigung: Der Vertrag bedarf unter Umständen einer Bewilligung der Grundverkehrskommission. Wird die Genehmigung versagt, kann eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erhoben werden.
- Grundbücherliche Eintragung: Nach Vorliegen aller Urkunden beantragt der Schriftenverfasser die grundbücherliche Durchführung. Damit geht das Eigentum am Betrieb auf den Übernehmer über.