Geänderte Steuersätze für Kräuter ab Juli
Diese Steueränderung betrifft u.a. den Lebensmittelhandel sowie Gärtnereien, Baumschulen und Gemüsebauern, die in der Umsatzsteuer regelbesteuert sind, also wenn die Betriebe umsatzsteuerpflichtig sind oder in die USt-Option gewechselt haben. Pauschalierte Betriebe sind davon ausgenommen!
Eine spezielle Herausforderung stellt die Zuordnung der Kräuter dar, da diese als Jungpflanze, als essfertiges Gemüse, essfertige Gewürze im Topf oder essfertige Küchen und Teekräuter mit unterschiedlichen Steuersätzen belegt sind. Der Bundesverband der Österreichischen Gärtner hat in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Österreich eine Detaillierung erarbeitet, die zum korrekten Steuersatz führt. Diese finden Sie hier unten als Download.
Nachdem im Finanzministerium noch zahlreiche Detailanfragen bearbeitet werden, verweisen wir hier auf die Seite des Bundesministerium für Finanzen https://www.bmf.gv.at/umsatzsteuersenkung, wo der jeweils aktuelle Letztstand bekanntgegeben wird.
Eine spezielle Herausforderung stellt die Zuordnung der Kräuter dar, da diese als Jungpflanze, als essfertiges Gemüse, essfertige Gewürze im Topf oder essfertige Küchen und Teekräuter mit unterschiedlichen Steuersätzen belegt sind. Der Bundesverband der Österreichischen Gärtner hat in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Österreich eine Detaillierung erarbeitet, die zum korrekten Steuersatz führt. Diese finden Sie hier unten als Download.
Nachdem im Finanzministerium noch zahlreiche Detailanfragen bearbeitet werden, verweisen wir hier auf die Seite des Bundesministerium für Finanzen https://www.bmf.gv.at/umsatzsteuersenkung, wo der jeweils aktuelle Letztstand bekanntgegeben wird.