Gerechtigkeit für die Bergbauern

„Mit fortschreitender Verwirklichung der industriellen Gesellschaft sinkt die Bedeutung der Landwirtschaft. Diese verliert immer mehr Arbeitskräfte, die Zahl der Betriebe verringert sich in einem Prozeß schmerzlicher Umstrukturierung immer mehr. Dieser Entwicklung können wir vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus nicht tatenlos zusehen, weil ja zur Aufrechterhaltung unserer freien Gesellschaftsordnung eine möglichst breite Streuung des Eigentums und des Besitzes an Produktionsmitteln notwendig ist.“
„Die Bergbauern erwarten gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen keine Bevorzugung in der Förderung, sondern lediglich Gleichberechtigung. Diese betrifft vor allem die Infrastruktur (Verkehrserschließung etc.) für deren Kosten keiner Bevölkerungsgruppe so große Lasten aufgebürdet werden wie den Bergbauern. Nicht vergessen darf man, daß neben dem praktischen Nutzen der Förderungsbemühungen auch die moralische Aufmunterung eine große Rolle spielt.
Im Zusammenhang mit der theoretischen Frage, die landwirtschaftliche Produktion in die Talebene zu verlegen und die Berggebiete aufzuforsten, wurde festgestellt, daß sich die Berufskollegen der Talebene mehr vom Standpunkt der eigenen Marktentlastung als vom Gesichtspunkt der Rationalisierung hinter diesen Standpunkt stellen.“
Ringen um effiziente Ausgleichsinstrumente
„Obwohl seit Bestehen des Bergbauernproblems verschiedene Abgrenzungen des Bergbauernraumes erfolgten, konnten diese nicht befriedigen, da sie nicht auf den einzelnen Betrieb, sondern meist auf Gerichtsbezirke und Gemeinden abgestellt waren.
Nunmehr wurde … die erste Etappe der Neuabgrenzung des österreichischen Bergbauerngebietes (auf Basis einzelbetrieblicher Einstufung) abgeschlossen. Das Bewertungssystem lehnt sich im wesentlichen an das bewährte Verfahren zur Feststellung der steuerlichen Einheitswerte an.“ (Mitteilungen der Landwirtschaftskammer für Vorarlberg 1/2/7/1963)
„Die Bergbauern erwarten gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen keine Bevorzugung in der Förderung, sondern lediglich Gleichberechtigung. Diese betrifft vor allem die Infrastruktur (Verkehrserschließung etc.) für deren Kosten keiner Bevölkerungsgruppe so große Lasten aufgebürdet werden wie den Bergbauern. Nicht vergessen darf man, daß neben dem praktischen Nutzen der Förderungsbemühungen auch die moralische Aufmunterung eine große Rolle spielt.
Im Zusammenhang mit der theoretischen Frage, die landwirtschaftliche Produktion in die Talebene zu verlegen und die Berggebiete aufzuforsten, wurde festgestellt, daß sich die Berufskollegen der Talebene mehr vom Standpunkt der eigenen Marktentlastung als vom Gesichtspunkt der Rationalisierung hinter diesen Standpunkt stellen.“
Ringen um effiziente Ausgleichsinstrumente
„Obwohl seit Bestehen des Bergbauernproblems verschiedene Abgrenzungen des Bergbauernraumes erfolgten, konnten diese nicht befriedigen, da sie nicht auf den einzelnen Betrieb, sondern meist auf Gerichtsbezirke und Gemeinden abgestellt waren.
Nunmehr wurde … die erste Etappe der Neuabgrenzung des österreichischen Bergbauerngebietes (auf Basis einzelbetrieblicher Einstufung) abgeschlossen. Das Bewertungssystem lehnt sich im wesentlichen an das bewährte Verfahren zur Feststellung der steuerlichen Einheitswerte an.“ (Mitteilungen der Landwirtschaftskammer für Vorarlberg 1/2/7/1963)
Ausgeprägte Bergbauernpolitik
Bergbauernpolitik war in Vorarlberg – nach Schweizer Vorbild – stets hoch im Kurs und auch vom Bund gab es breite Unterstützung. Die ersten speziellen Bergbauern-Förderungsmaßnahmen nach dem Krieg waren dem Ausbau der Infrastruktur wie Straßen – später auch Telefonanschlüsse – gewidmet. Anfang der 70-er Jahre führte das Land Vorarlberg für die Bewirtschaftung von Steilflächen die Flächenprämie ein und der Bund den Bergbauernzuschuss mit 300 Schilling je Bergbauernbetrieb.
1975 wurde in Österreich die Bergbauernzonierung eingeführt. Die Betriebe wurden nach objektiven Erschwerniskriterien in drei Erschwernisstufen eingeteilt. 1983 wurde dieses System durch die vierte Erschwerniszone (Handarbeitszone) ergänzt. In den Folgejahren wurden die Kriterien für die Zoneneinteilung verfeinert, der Bergbauernzuschuss finanziell aufgestockt und zu einem zentralen Instrument der Bergbauernförderung ausgebaut.
Mit dem EU-Beitritt wurden die Flächenprämie des Landes und der Bergbauernzuschuss des Bundes in die EU-Programme „ÖPUL“ und „Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete“ überführt, und Vorarlberg gewährt zusätzlich die ausschließlich aus Landesmitteln finanzierte „Umweltbeihilfe des Landes“. Mit diesen Instrumenten ist ein gewisser Ausgleich für die natürlichen Bewirtschaftungserschwernisse gelungen, was die Bewirtschaftung der Steilflächen gewährleistet und die Abwanderung eingebremst hat.
Permalink zum historischen Foto: Heuen im Montafon auf volare, dem Vorarlberger Landesrepositorium
1975 wurde in Österreich die Bergbauernzonierung eingeführt. Die Betriebe wurden nach objektiven Erschwerniskriterien in drei Erschwernisstufen eingeteilt. 1983 wurde dieses System durch die vierte Erschwerniszone (Handarbeitszone) ergänzt. In den Folgejahren wurden die Kriterien für die Zoneneinteilung verfeinert, der Bergbauernzuschuss finanziell aufgestockt und zu einem zentralen Instrument der Bergbauernförderung ausgebaut.
Mit dem EU-Beitritt wurden die Flächenprämie des Landes und der Bergbauernzuschuss des Bundes in die EU-Programme „ÖPUL“ und „Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete“ überführt, und Vorarlberg gewährt zusätzlich die ausschließlich aus Landesmitteln finanzierte „Umweltbeihilfe des Landes“. Mit diesen Instrumenten ist ein gewisser Ausgleich für die natürlichen Bewirtschaftungserschwernisse gelungen, was die Bewirtschaftung der Steilflächen gewährleistet und die Abwanderung eingebremst hat.
Permalink zum historischen Foto: Heuen im Montafon auf volare, dem Vorarlberger Landesrepositorium