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GAP: Einigung erzielt

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30.06.2021 | von Bernhard Ammann

Am vergangenen Freitag haben sich die Verhandler im sogenannten Super-Trilog auf die Grundpfeiler der zukünftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verständigt.

GAP © Land Vorarlberg 4c (Klein).jpg © Land Vorarlberg
Am Montag wurde nun im EU-Agrarministerrat diese politische Einigung ausführlich diskutiert und mehrheitlich bestätigt. Mit der Einigung über die neue Gemeinsame Agrarpolitik werden die Prämien der 1. Säule stärker an Umweltleistungen gebunden. Für Landwirte erhöhen sich vor allem die Grundanforderungen, um an den einkommenswirksamen Teil der Direktzahlungen zu kommen. Dazu müssen sie prüfen, ob sich die neuen Eco-Schemes für sie lohnen. Die neuen jährlichen Umwelt- und Klimaprämien sind das zentrale Element der Reform, um die GAP grüner zu machen. Für Landwirte sind sie freiwillig. Aber sie machen zukünftig 25 Prozent der Direktzahlungen aus, die den Landwirten verloren gehen, wenn sie keinen Gebrauch von den Eco-Schemes machen.
Mit ihnen soll eine umwelt- und klimafreundlichere Erzeugung gefördert werden. Auch der Tierschutz wurde im Laufe der Verhandlungen eingeschlossen. Die EU-Kommission schlägt eine Liste mit Fördermöglichkeiten vor, zu denen der Ökolandbau, die Präzisionslandwirtschaft oder der Integrierte Pflanzenschutz gehören. Letztendlich entscheiden die EU-Mitgliedsstaaten, was sie von den Landwirten für die Eco-Schemes erwarten. Die Prämien sollen vor allem die Kosten und Ertragsausfälle ausgleichen, aber auch eine Anreizkomponente ist möglich.
Die Mitgliedsländer machen sich dennoch Sorgen, ob die Landwirte die für sie freiwilligen Prämien annehmen. Sie setzten deshalb in den Verhandlungen eine Lernphase für die Eco-Schemes in den Jahren 2023 und 2024 durch. Sollten in diesen Jahren mindestens 20 Prozent der Direktzahlungen ausgegeben werden, aber die angestrebten 25 Prozent nicht erreicht werden, dürften die EU-Mitgliedsstaaten die übrig bleibenden Mittel der Basisprämie oder den ländlichen Förderprogrammen der 2. Säule zuschlagen.

Grundanforderungen für Direktzahlungen

Das derzeitige „Greening“ und die „Cross Compliance“ gehen mit der Reform in erweiterte Grundanforderungen für die Direktzahlungen über (Konditionalität).
Erfüllen Landwirte diese Grundanforderungen nicht, werden die Direktzahlungen gekürzt. Die Strafen für den Wiederholungsfall werden von fünf auf zehn Prozent erhöht. Landwirte müssen nach den Grundanforderungen vier Prozent ihrer Ackerfläche stilllegen oder mit Landschaftselementen ausstatten, um Insekten und Vögeln mehr Platz zu geben. Allerdings dürfen Betriebe, wie auf der heutigen ökologischen Vorrangfläche, auch Zwischenfrüchte und Leguminosen auf der für den Artenschutz reservierten Ackerfläche anbauen. Kommen sie mit einem Gewichtungsfaktor von 0,3 auf zusätzliche vier Prozent ihres Ackerlandes, brauchen sie nur noch drei Prozent stillzulegen.
Der „Rabatt“ von vier auf drei Prozent in der Grundanforderung gilt auch für Landwirte, die mithilfe von Eco-Schemes zusätzliche vier Prozent ihres Ackerlandes für den Artenschutz bereithalten.
Betriebe mit weniger als zehn Hektar Ackerland und solche mit einem Grünlandanteil von über 75 Prozent sind von dieser Anforderung befreit. Weiterhin gehören der Schutz von Feuchtgebieten, ein Gewässerrandstreifen von drei Metern und eine Fruchtfolge zu den Grundanforderungen. Allerdings wurde auf französischen Druck hin neben der Fruchtfolge auch eine Anbaudiversifizierung zugelassen, mit der nicht mehr jedes Jahr die Anbaukulturen wechseln müssen.
 

Umverteilung zugunsten kleinerer Betriebe

Die Umverteilung der Einkommensstützung wird obligatorisch. Die Mitgliedsstaaten verteilen mindestens zehn Prozent zugunsten kleinerer Betriebe um und müssen in ihrem Strategieplan ihre diesbezügliche Vorgehensweise beschreiben. 13 Prozent der Direktzahlungen dürfen die EU-Mitgliedsstaaten weiterhin an eine bestimmte Erzeugung knüpfen. Allerdings müssen sie nachweisen, dass zum Beispiel die Mutterkuhhaltung in Gebirgsregionen ohne Förderung keine Chance hätte. Zusätzlich zu den 13 Prozent sind zwei Prozent an gekoppelter Förderung für Eiweißpflanzen zugelassen, ohne dass dies mit wirtschaftlicher Not begründet werden muss.
Schließlich können die Direktzahlungen zukünftig gekürzt werden, wenn Landwirte die Auflagen für den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit bei ihren Arbeitern und Angestellten nicht einhalten. Der Zoll soll solche Verstöße den Agrarbehörden melden, und diese können die Direktzahlungen kürzen.

Haben wichtige Impulse gesetzt

„Österreich ist seit Jahren mit dem Agrarumweltprogramm Vorreiter in Europa. Durch diese Vorreiterrolle konnten wir auch in den Verhandlungen wichtige Impulse setzen und die verstärkte Berücksichtigung der 2. Säule bei der Umweltambition durchsetzen. Die Berücksichtigung der Umwelt- und Klimaleistungen hat es in diesem Ausmaß bei den Direktzahlungen in der EU noch nicht gegeben – ein Mindestanteil von 25 Prozent für die Öko-Regelungen bedeutet zusätzlich mehr als 72 Milliarden Euro für Klima- und Umweltschutz allein in der 1. Säule“, so Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und weiter: „Mit der Berücksichtigung des Agrarumweltprogramms beziehungsweise der Klima- und Umweltleistungen in der 2. Säule bei Öko-Regelungen werde der erfolgreiche österreichische Weg abgesichert. Damit könnten die langfristigen Klima- und Umweltmaßnahmen (ÖPUL) in der 2. Säule weiterhin angeboten werden.“
„Dass sich die Verhandler in der Trilog-Arbeitsgruppe in den Abschlussverhandlungen über die künftige EU-Agrarpolitik auf ein Ergebnis geeinigt haben, bringt den Bäuerinnen und Bauern Planungssicherheit. Doch wird die künftige GAP enorme Herausforderungen mit sich bringen, da die neuen Rahmenbedingungen den Eindruck erwecken, dass die Gemeinsame Agrarpolitik nicht mehr in erster Linie für die Sicherstellung der Versorgung Europas mit hochwertigen regionalen Lebensmitteln da sein soll, sondern primär für den Schutz von Natur und Umwelt. Mit Blick auf den nun folgenden nationalen GAP-Strategieplanprozess muss die ökonomische Nachhaltigkeit, die im Trilog-Ergebnis kaum erkennbar ist, in allen Bereichen noch stärker hervorgehoben werden“, erklärte Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, zum vorläufigen GAP-Verhandlungsergebnis und lädt die Konsumentinnen und Konsumenten ein, die Mehrleistungen der Bäuerinnen und Bauern durch eine bewusste Kaufentscheidung zu unterstützen.
Josef Moosbrugger_(c) LKÖ_APA_Ludwig Schedl (15) (Klein).jpg © APA Schedl Ludwig

Brauchen eine eingehende Analyse


„Es ist gelungen, die bereitgestellten Finanzmittel für die GAP mit Inhalten zu füllen, doch ein angemessener Mehrwert für die Bäuerinnen und Bauern könnte besser erkennbar sein. Gerade für Österreich mit seinem bisher starken Fokus auf Ländliche Entwicklung sind die neuen Rahmenbedingungen eine große Herausforderung für ein flächendeckendes Agrarumweltprogramm auf Basis freiwilliger Maßnahmen. Es konnte zumindest verhindert werden, dass das Ungleichgewicht in den neuen Regeln zwischen der starken Betonung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, die die Landwirtschaft zu erfüllen hat, und der Unterstützung unserer bäuerlichen Familienbetriebe als produzierende und die Ernährung der Bevölkerung sichernde Einheiten nicht noch größer ausgefallen ist. Dies ist vor allem dadurch gelungen, dass wir die Umweltleistungen aus der 2. Säule zumindest teilweise anrechnen können. Für eine endgültige Bewertung bedarf es jedenfalls noch einer eingehenderen Analyse“, so Moosbrugger.
Im November steht jetzt nur noch das Votum des Plenums im Europaparlament aus. Außerdem muss die EU-Kommission unter der slowenischen EU-Ratspräsidentschaft im kommenden Halbjahr noch zahlreiche Einzelheiten regeln.

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