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Gamswild nicht gefährdet

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06.02.2025 | von DI Thomas Ölz, Forst & Umwelt

Ein Verein aus Bayern hat wegen rechtlich formellen Fehlern erreicht, dass der Vorarlberger Verwaltungsgerichtshof Freihaltebescheide in Objektschutzwäldern aufgehoben und zur Neuerlassung an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz zurückgewiesen hat.

Schutzwald.jpg © Waldverein Vorarlberg
Es geht um die Erhaltung von direkten Schutzwaldwirkungen. Die Beanstandungen des Verwaltungsgerichtshofes müssen rechtlich schnell korrigiert werden. © Waldverein Vorarlberg
Dabei ist der Erhaltungszustand von Gamswild in Österreich gar nicht schlecht. Der Vorarlberger Waldverein weist auf die möglichen Schäden für unseren Schutzwald hin und fordert eine rasche Wiedererlassung der wichtigen jagdlichen Maßnahme.
Der bayrische Verein „Wildes Bayern“ setzt sich ohne auf die für uns so wichtigen Schutzwaldwirkungen Rücksicht zu nehmen, einseitig für Gamswild ein. Dabei müsste dem Verein eigentlich bekannt sein, dass Gamswild im Alpenraum überhaupt nicht gefährdet ist. Die Alpengämse kommt bei uns relativ häufig vor. Genau das wird auch in einem FFH Bericht des Umweltbundesamtes an die EU bestätigt. Außerdem liegt der Lebensraum hauptsächlich oberhalb des Waldes. Insgesamt wird die Population in den Alpen auf 400.000 Individuen geschätzt. Eigentlich müsste das Gamswild aus dem Anhang V der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, auf die sich der Verein bezieht, herausgenommen werden. Damit wird nur ein unnötiger bürokratischer Aufwand verursacht.

Normale Jagd?

Die Gamswild-Freihaltungen stellen jagdliche raumplanerische Maßnahmen dar und werden nicht zu Bestandesregulierung einer Wildart eingesetzt. Der Jagddruck wird in einem begrenzten Gebiet zeitlich erhöht, damit der Schutzwald und dessen Verjüngung nicht geschädigt wird. Dies hat keinen maßgeblichen Einfluss auf die Bestandesdichten und wirken sich damit nicht auf die Erhaltungszustände von Wildarten aus, die großflächig zu beurteilen sind. 
Wenn beim Gamswild Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes gesetzt werden müssten, dann müssen diese in der Abschussplanung der „normalen“ Gamswildjagd oberhalb des Waldes gesetzt werden. Denn dort sind nicht die im hohen öffentlichen Interesse stehenden sehr wichtigen Schutzwaldlagen betroffen.

Infos und Erklärungen

In einem Gebirgsland wie Vorarlberg ist die Erhaltung der Schutzwaldwirkungen zur Abwendung von Schäden im Siedlungsgebiet, der Infrastruktur wie Straßenverbindungen bis zu möglichen Personenschäden existenziell wichtig. Viele Gebiete in Vorarlberg wären ohne Schutzwaldwirkungen nicht oder nur bedingt besiedelbar.

Gebirgswaldverjüngung

Die Waldverjüngung ist im Gebirgswald vielen zusätzlichen Hemm- und Stressfaktoren ausgesetzt. Einerseits sind die Verjüngungszahlen pro Flächeneinheit wesentlich geringer wie in tieferen Lagen, andererseits wirken Klima- und Geländefaktoren wachstumshemmend (kürzere Vegetationsperiode, Schneeschub, Säbelwuchs, Konkurrenzvegetation, etc.). Die durchkommenden Pflanzen sollten also nicht durch Wildverbiss zusätzlich geschädigt werden. Diese Gebiete sind meistens noch unzugänglich und damit ruhige Gebiete, die von den Wildtieren gerne als Rückzugsgebiete angenommen werden.
Mit dem Instrument der Freihaltungen im Vorarlberger Jagdgesetz wird ein erhöhter Jagddruck genau in diesen begrenzten Schutzwaldlagen angesetzt, wenn festgestellt wurde, dass der Verbiss an den Knospen und Trieben der ankommenden Bäume zu hoch ist. Wenn der Jäger dort viel auf der Jagd ist und Stücke geschossen werden, hält sich das Wild in diesen Gebieten gar nicht bzw. wenig auf.
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