Forstexperten beraten intensiv
DI Martin Höbarth, Abteilungsleiter Forstpolitik in der Landwirtschaftskammer Österreich, berichtete über den Stand der EU Entwaldungsverordnung (EUDR). Diese Verordnung ist eigentlich bereits am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Umzusetzen wäre sie ab 1. Jänner 2025. Sie betrifft relevante Rohstoffe und Erzeugnisse, nämlich Holz, Soja und Rinder. Grundsatz der Verordnung ist, dass Holz aus einer Entwaldung nicht in Verkehr kommen darf. Auch eine Waldschädigung ist auszuschließen, beispielsweise die Umwandlung in eine Plantage. Es wären auch Rodungen im Quadratmeter-Bereich betroffen.
Wald entfernen und Acker/Grünland gewinnen bedeutet, dass das entfernte Holz nicht in Verkehr gebracht werden darf. Es darf nur privat verwendet werden. Auf dem durch Rodung gewonnenen Acker der Grünlandfläche dürften beispielsweise Kartoffeln oder Futtergräser erzeugt werden, Beweidung oder Sojaanbau wären aber nicht zulässig. Die EUK will das ausweiten – auch auf den Anbau von Mais, Weizen, Zuckerrübe, Schwein-, Schaf-, Ziegenweiden. Schwenden auf bestehenden Alpen wäre nicht der Tatbestand der Entwaldung. Wald roden und Reinweideflächen gewinnen aber sehr wohl.
Die EUDR regelt nicht direkt den Tatbestand der Entwaldung, sondern die Inverkehrbringung von Produkten daraus. Der Effekt ist also indirekt und soll sich auch auf Länder auswirken, die nicht in der EU liegen.
Defektes Infosytem
Ab 31. Dezember 2024 wäre laut gültiger Verordnung von der EU ein Infosystem bereitzustellen. Das ist aber erst noch in Entwicklung und verursacht derzeit massive Probleme. Seit 6. November besteht die Möglichkeit, sich als Marktteilnehmer/-in in diesem System zu registrieren. Das System beinhaltet unterschiedliche Sorgfaltspflichten für die Marktteilnehmer/-innen und Händler/-innen in Bezug auf das Risiko hoch, mittel und gering. Mit dem dafür notwendigen Länder-Benchmarking ist die Kommission aber ebenfalls in Verzug. Die Landwirtschaftskammer Österreich drängte von Anfang an auf Anpassungen und Erleichterungen für Länder, in denen Waldrückgang aufgrund nachhaltiger Bewirtschaftung kein Thema ist.
Die EUK hat vorgeschlagen, die Umsetzung um ein Jahr und das Länder-Benchmarking um ein halbes Jahr zu verschieben, verbunden mit der „Drohung“, dass wenn zusätzlich Abänderungsanträge eingebracht würden, die Verschiebung in Gefahr sei. Daraufhin wurden viele Abänderungsanträge zurückgezogen.
Seitens LKÖ und des Deutschen Bauernverbandes wurde dennoch darauf gedrängt, Abänderungsanträge einzureichen, da das die letzte Chance für Veränderung ist.
Vierte Risikokategorie
Die EVP hat infolge eine vierte Risikokategorie beantragt: „Insignificant risk“ – unbedeutendes Risiko mit einem Kontrollansatz von 0,1 Prozent. Die Konsequenz dieser vierten Risikogruppe wäre, dass Infos nicht vorab geliefert werden müssen. Seitens der Behörde wäre nur zu kontrollieren, ob alle Informationen, die wichtig sind, vorliegen. Wieviel Holz geht an wen, von wem, von wo – ohne vorherige Geolokalisierung. Aufgrund des Holzhandelskennzeichnungsgesetzes (Basis EU-Holz-Verordnung – „EU timberline Gesetz“) sind diese Infos bereits sowieso per Gesetz vorgeschrieben. Der zusätzliche Aufwand wäre für Länder, in denen kein Entwaldungsrisiko vorliegt, wesentlich geringer. Die Abstimmung zur Verschiebung und den eingereichten Änderungsanträgen erfolgte am 14. November im EU Parlament. Die wesentlichen Anträge wurden angenommen. Das bedeutet, dass der Beginn der Verordnung um ein Jahr, auf Ende 2025, verschoben wird. Neu hinzukommen soll eine vierte Kategorie für „kein Entwaldungsrisiko“.
Unternehmen und Behörden aus derart eingestuften Ländern oder Regionen wären praktisch von den Regeln der Verordnung ausgenommen, das dürfte insbesondere für Österreich gelten. In Ländern mit stabiler oder zunehmender Entwicklung von Waldgebieten ist das Risiko der Entwaldung gemäß der Verordnung unwesentlich oder gar nicht vorhanden. Nun müssen sich Kommission und Rat mit der neuen Lage beschäftigen, ein neuer Trilog (noch heuer) ist notwendig. Der Ausgang der weiteren Verhandlungen ist noch ungewiss.
Information TBC
Wildbiologe DI Hubert Schatz berichtet zum Stand des Rotwild TBC Monitorings. Mit Stand 31. Oktober 2024 wurden in Vorarlberg 574 Stück Rotwild untersucht. Das sind rund ein Drittel aller geschossenen Stücke. Im Bekämpfungsgebiet Lech bis Rätikon waren von 367 Stück 28 positiv, insbesondere im Gebiet Bartholomäberg/Silbertal gab es viele Fälle.
Im Kerngebiet, in der Eigenjagd Hubertus wird nach dem Übergang in die Selbstbewirtschaftung der Jagd vor zwei Jahren nun massiv in die Abschussstrukturen – weibliche und mehrjährige – eingegriffen. In der Wildregion 1.5b gibt es einen bestätigten Fall, einen PCR-negativen Befund sowie einen Verdachtsfall. Im Gemeindegebiet Tschagguns (Gamperdelstal, Alpe Tilisuna) und damit über der Ill, drei bestätigte Stücke. Nach einer gemeinsamen Sitzung mit den betroffenen Jagdverantwortlichen auf der BH Bludenz wurde in den Wildregionen 3.3. und 3.2. ein neues Beobachtungsgebiet ausgewiesen. Um einen Überblick über die Situation zu gewinnen, wurde für diesen Bereich eine Probenvorgabe von 140 Stück bis Ende Oktober mit individueller Zuteilung an die einzelnen Jagdbetriebe bestimmt. In den Jagdrevieren im Gamperdelstal, wo im Sommer Tbc festgestellt wurde, ist eine gute Mitarbeit der Jagdverantwortlichen zu erkennen. Es wurden relativ viele alte und sehr alte Hirsche entnommen, die in Bezug auf Tbc-Infektionen wichtige Indikatoren waren.
Zusätzliche Abschussaufträge
In der neu hinzu gekommenen Wildregion über der Ill wurden zusätzliche Abschussaufträge verordnet. Es bedarf einer engen Zusammenarbeit von Grundbesitzer/-innen und Jagd. Ein Lob an all jene Jäger/-innen und Grundbesitzer/-innen, die das umsetzen und unterstützen. Teils sind die Reviere aber schlecht unterwegs und es wäre ein Tausch der Partner/-innen notwendig. Da liegt auch viel Verantwortung bei den Grundbesitzer/-innen. Er oder sie bestimmt seinen bzw. ihren Pächter. Auch behördlich kann Druck erfolgen. Es braucht aber die Jagd, sie ist Teil der Lösung, denn Jäger/-innen müssen die Wildreduktion umsetzen.
Das müssen die Grundeigentümer/-innen mit unterstützen und wollen. Es braucht auch das Bewusstsein, dass das nicht nur ein paar Jahre dauert und dann alles wieder gut und wie vorher ist.
Jagdpacht Mustervertrag
Die Landwirtschaftskammer hat in Erfüllung ihres Beratungs- und Serviceauftrages für Jagdverpächter/-innen den Jagdpacht-Mustervertrag überarbeitet und aktualisiert. Er soll es den Jagdverfügungsberechtigten und Jagdpächter/-innen erleichtern, die bei der Verpachtung einer Jagd relevanten Punkte im Vorfeld anzusprechen und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu vereinbaren. Der Jagdpacht-Mustervertrag kann bei der Landwirtschaftskammer angefordert werden.
Berichte Holzmarkt
Der Holzmarkt kommt in Bewegung. Es ist zu wenig Holz am Markt. Bis jetzt ist viel weniger Schadholz angefallen wie in den vergangenen Jahren, das spüren die Abnehmer/-innen nun. Die Preise ziehen an, es muss jedoch gesagt werden, dass bei 110 bis 120 Euro pro Festmeter Fichte die Teuerung noch nicht eingepreist ist Da ist noch Luft nach oben. Der Brennholzpreis ist stabil, es wird aber auch beim Brennholz etwas mehr Bewegung erwartet.
DI Walter Amann war das letzte Mal als Vertreter des Waldvereines im Ausschuss. Zum neuen Obmann wurde ÖkR Klaus Schwarz aus Hittisau gewählt. Die Vorsitzende dankt Walter für seinen langjährigen Einsatz und sein Engagement, das er immer mit viel Herzblut für den Wald vertreten hat.
Vertrag & Infos
- Bereich Forst & Umwelt: T 05574/400-410, E michelle.brduscha@lk-vbg.at
- Ansprechpartner: Dl Thomas Ölz und Mag. Tino Ricker