Erste bestätigte Fälle der Vogelgrippe in Vorarlberg
In Hard wurden eine Lachmöwe und eine Kolbenente tot aufgefunden. Die Laboruntersuchungen ergaben einen positiven Befund auf hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI).
Die seit Wochen geltenden Vorsichtsmaßnahmen bestätigen sich damit als richtig und notwendig. Für die Bevölkerung ändert sich durch die beiden Funde nichts an den bestehenden Schutzmaßnahmen.
Eine Übertragung auf Menschen ist äußerst selten und setzt direkten Kontakt mit erkrankten oder toten Tieren voraus. Die Viren befinden sich im Speichel, Blut, Schleim und Kot von infizierten oder toten Tieren sowie in Staubteilchen der Umgebung und der Luft. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt. Im Alltag – etwa beim Vorbeigehen an einem toten Vogel oder bei Konsum von gekochtem oder durchgegartem Geflügelfleisch – besteht kein Infektionsrisiko.
Hinweise zum Umgang mit toten Vögeln
Tote oder auffällig kranke Wasservögel und Greifvögel sollen weiterhin:
- nicht berührt
- unverzüglich der Behörde gemeldet werden.
Diese Meldungen sind für die Überwachung der Tierseuche notwendig.
Das Land Vorarlberg steht in engem Austausch mit Bund, AGES und Veterinärbehörden. Die Lage entwickelt sich im erwartbaren Rahmen. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Tierbestände und der Eindämmung der Ausbreitung bei Wild- und Hausgeflügel.
Stark erhöhtes Risiko in einigen Vorarlberger Gemeinden
- Das gesamte Bundesgebiet ist ein Gebiet mit erhöhtem Risiko,
- Für Vorarlberg zählen folgende Gemeinden zu den Gebieten mit stark erhöhtem Risiko: Lochau, Bregenz, Hard, Fußach, Höchst, Gaißau, Hohenems, Lustenau, Altach, Feldkirch, Koblach, Mäder, Meiningen und Rankweil.
Maßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko
- Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt sein
- Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand
- Eine Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
- Bei einem Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren
- Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte etc.) können von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden, sofern bestimmte Auflagen eingehalten werden
Maßnahmen in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko
- Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.
- Auch kleinen Betrieben und Hobbyhaltungen wird zum Schutz der Tiere vor einer Ansteckung dringend empfohlen, diese dauerhaft in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten. Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, so sind in Betrieben unter 50 Tieren zumindest die Maßnahmen der „Gebiete mit erhöhtem Risiko“ einzuhalten.
Dringende zusätzliche Empfehlungen (nicht verpflichtend, aber empfohlen):
- Neu zugekaufte Tiere 14 Tage getrennt halten (Quarantäne)
- Zutritt zu Tierhaltungen einschränken; Straßen- und Stallkleidung getrennt verwenden
- Regelmäßige Reinigung, Desinfektion und Schadnagerbekämpfung
- Futter und Einstreu vor Wildvögeln geschützt lagern
- Keine Eierschalen von gekauften Eiern verfüttern