Entwaldungsverordnung vorerst gestoppt
Land- und Forstwirtschaftsminister Norbert Totschnig hat auf europäischer Ebene Allianzen mit Agrarministerkolleginnen und -kollegen geschmiedet und massiv für einen Anwendungsstopp gekämpft, um eine praxistaugliche Lösung sicherzustellen.
„Die EU hat ein Gesetz für ein globales Problem geschaffen, das wir in Österreich gar nicht haben – und baut dafür einen massiven Bürokratieapparat auf. Das ist eine echte Belastung für unsere Forstwirtinnen und Forstwirte, die Lebensmittel- und Holzwirtschaft sowie viele Gewerbebetriebe. Es ist daher ein wichtiger Erfolg, dass wir nun eine Atempause bekommen haben. Diese Zeit müssen wir nutzen, um grundsätzliche Diskussionen für eine praxisgerechte Umsetzung zu führen. Gerade für Länder mit einer strengen Forstgesetzgebung und ohne Entwaldungsrisiko wie Österreich sind dringend Nachbesserungen nötig. Gute Absichten machen noch kein gutes Gesetz!“, betont Totschnig.
Die EUDR verpflichtet Unternehmen, für bestimmte Produkte – darunter Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Rinder und deren Erzeugnisse – eine vollständige Rückverfolgbarkeit und Entwaldungsfreiheit nachzuweisen. Österreichische Branchenvertreter/-innen warnen seit Langem, dass dies mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist – in einem Land, das funktionierende Kontrollsysteme etabliert hat und wo kein relevantes Entwaldungsrisiko besteht.
„Die EU hat ein Gesetz für ein globales Problem geschaffen, das wir in Österreich gar nicht haben – und baut dafür einen massiven Bürokratieapparat auf. Das ist eine echte Belastung für unsere Forstwirtinnen und Forstwirte, die Lebensmittel- und Holzwirtschaft sowie viele Gewerbebetriebe. Es ist daher ein wichtiger Erfolg, dass wir nun eine Atempause bekommen haben. Diese Zeit müssen wir nutzen, um grundsätzliche Diskussionen für eine praxisgerechte Umsetzung zu führen. Gerade für Länder mit einer strengen Forstgesetzgebung und ohne Entwaldungsrisiko wie Österreich sind dringend Nachbesserungen nötig. Gute Absichten machen noch kein gutes Gesetz!“, betont Totschnig.
Die EUDR verpflichtet Unternehmen, für bestimmte Produkte – darunter Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Rinder und deren Erzeugnisse – eine vollständige Rückverfolgbarkeit und Entwaldungsfreiheit nachzuweisen. Österreichische Branchenvertreter/-innen warnen seit Langem, dass dies mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist – in einem Land, das funktionierende Kontrollsysteme etabliert hat und wo kein relevantes Entwaldungsrisiko besteht.
Vernünftige Regeln
„Wir brauchen vernünftige Regeln, die Unterschiede berücksichtigen und unsere bäuerlichen Familienbetriebe und unsere Unternehmen nicht im internationalen Wettbewerb schwächen. Ich werde mich auch in den kommenden Monaten weiterhin entschieden für Entbürokratisierung und Planungssicherheit einsetzen“, so der Minister.
LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger betont: „Die EU-Entwaldungsverordnung zu stoppen, wofür wir uns mit Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig an der Spitze in Brüssel massiv eingesetzt haben, ist unverzichtbar. Ein zweiter Schritt muss aber folgen. Die EU-Entwaldungsverordnung für Länder wie Österreich, die mehr von einer Verwaldung als einer Entwaldung betroffen sind, muss eingestampft werden. Die EU-Kommission muss sich an der Nase nehmen und sollte nicht immer nur von Entbürokratisierung reden, sondern handeln – vor allem dort, wo Regelungen null Sinn ergeben und ganze regionale Wertschöpfungsketten schädigen, wie es bei der EUDR in Österreich und Europa der Fall ist.“
Abschließend sagt der LKÖ-Präsident: „Tatsache ist, dass die EUDR gerade für kleinere bäuerliche und verarbeitende Betriebe kaum zu stemmen wäre, während es sich die nach Europa liefernde Industrie, für welche die Verordnung eigentlich gedacht war, wieder richten würde.“
LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger betont: „Die EU-Entwaldungsverordnung zu stoppen, wofür wir uns mit Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig an der Spitze in Brüssel massiv eingesetzt haben, ist unverzichtbar. Ein zweiter Schritt muss aber folgen. Die EU-Entwaldungsverordnung für Länder wie Österreich, die mehr von einer Verwaldung als einer Entwaldung betroffen sind, muss eingestampft werden. Die EU-Kommission muss sich an der Nase nehmen und sollte nicht immer nur von Entbürokratisierung reden, sondern handeln – vor allem dort, wo Regelungen null Sinn ergeben und ganze regionale Wertschöpfungsketten schädigen, wie es bei der EUDR in Österreich und Europa der Fall ist.“
Abschließend sagt der LKÖ-Präsident: „Tatsache ist, dass die EUDR gerade für kleinere bäuerliche und verarbeitende Betriebe kaum zu stemmen wäre, während es sich die nach Europa liefernde Industrie, für welche die Verordnung eigentlich gedacht war, wieder richten würde.“