Energiegemeinschaft: Ruhe vor dem Sturm
In der Praxis merkt 
man davon wenig. Dabei hat das EAG bereits 
im Juli 2021 das alte Ökostromgesetz abgelöst,
aber noch kein einziges Ökostromprojekt über 
das neue Gesetz gefördert.
Die Gründe waren beihilfenrechtliche Bedenken der EU-Kommission, die mit einer im Jänner beschlossenen Novelle des Gesetzes ausgeräumt werden mussten.
										Die Gründe waren beihilfenrechtliche Bedenken der EU-Kommission, die mit einer im Jänner beschlossenen Novelle des Gesetzes ausgeräumt werden mussten.
Doch auch jetzt heißt es weiter warten für 
potenzielle Errichter von Ökostromanlagen.
Denn dem Gesetz müssen eine Vielzahl von 
Verordnungen folgen, um seine Wirksamkeit
zu erreichen. Diese fehlenden Verordnungen 
sind schon längst überfällig und sorgen für 
einen massiven Rückstau an Neuprojekten.
										Bei den Erneuerbaren-Energiegemeinschaften 
ist man zumindest einen Schritt weiter. Denn 
die Gründung solcher Gemeinschaften ist 
bereits möglich. Jedoch zeigen sich auch hier 
noch viele offene rechtliche und technische 
Fragen sowie fehlende Prozesse, welche die 
Gründung aktuell verhindern. Beispielsweise 
muss ein beziehender Teilnehmer der Energie-
Gemeinschaft derzeit einer konkreten 
Ökostrom-Erzeugungsanlage zugeordnet 
sein. Der Bezug von mehreren verschiedenen 
Erzeugern ist derzeit noch nicht möglich.
										Abseits des Rechtlichen ist auch der Rückstau beim Smart-Meter-Roll-out ein Hindernis,
denn diese sind Grundvoraussetzung für die 
Teilnahme an Energie-Gemeinschaften.
										Eine 
weitere Herausforderung ist aktuell noch ein 
System zur einfachen und kostengünstigen 
Verwaltung zu finden, damit im Endeffekt 
auch ein finanzieller Anreiz gegeben ist. Auch 
hier braucht es noch intelligente Lösungen.
										Trotz all dieser Hindernisse und Verzögerungen:
Die Hoffnung bleibt, dass wir aktuell die 
Ruhe vor dem Sturm von neuen Projekten 
und Initiativen hin zu einer Energiewende 
in Österreich erleben.
										 
