Dienstnehmer korrekt entlohnen
Dienstnehmer muss man vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse anmelden. Die gemeldete Beitragsgrundlage muss mit dem zeitlichen Ausmaß der Beschäftigung laut Arbeitszeitaufzeichnungen und den kollektivvertraglichen Mindestlöhnen übereinstimmen.
Fragen zu Ansprüchen von Dienstnehmern
- Wird der zutreffende Kollektivvertrag angewendet?
- Können im Fall einer Kontrolle die erforderlichen Arbeitszeitaufzeichnungen für sämtliche Mitarbeiter vorlegt werden?
Wir empfehlen einen zumindest wöchentlichen Abgleich der Aufzeichnungen mit den Dienstnehmern und die Bestätigung durch Unterschrift der Dienstnehmer. - Passen die abgerechneten und ausbezahlten Löhne zu den kollektivvertraglichen Mindestlohnansätzen?
- Werden geleistete Überstunden ordnungsgemäß entlohnt?
Sofern Überstundenpauschalen angewendet werden, sind Überstunden nur dann gesondert zu entlohnen, wenn sie im Pauschale nicht gedeckt sind. Eine Deckungsprüfung ist durchzuführen. - Werden die vorgeschriebenen Sonderzahlungen, wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration auch geleistet?
- Wird bei Beendigung von Dienstverhältnissen die vorgeschriebene Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub ausbezahlt?
- Wird von gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Normalarbeitszeit Gebrauch gemacht?
Es ist darauf zu achten, dass den vorgesehenen Formvorschriften, wie zum Beispiel einem allfälligen Schriftlichkeitsgebot, entsprochen wird, da sonst die Vereinbarung ungültig sein kann. - Werden das vorgeschriebene Lohn- und Urlaubskonto, wie auch Krankenstandsaufzeichnungen ordnungsgemäß geführt?
- Sind Belege für die Auszahlung der vorgeschriebenen Mindestlöhne vorhanden und erhalten die Dienstnehmer die gesetzlich vorgesehenen Lohnabrechnungen?
- Gibt es Sachbezüge oder sonstige Vorteile aus den Dienstverhältnissen, welche die der Abgabenbemessung zugrunde liegenden Beitragsgrundlagen erhöhen?
Hier ist zu beachten, dass der Kollektivvertrag für die Dienstnehmer in den bäuerlichen Betrieben in NÖ eine Anrechnung des Wertes der sogenannten vollen freien Station oder von Teilleistungen auf den kollektivvertraglichen Mindestlohn erlaubt. Das reduziert in gewissen Grenzen den Barlohn. - Wird den Dienstnehmern eine Ausfertigung des Arbeitsvertrages oder zumindest der vorgeschriebene Dienstschein (Dienstzettel) ausgehändigt?
Ein Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages und informiert den Dienstnehmer über die wesentlichen Rechte und Pflichten.
Mit verstärkten Kontrollen der Finanzpolizei zu rechnen
Aufgrund der in der jüngeren Zeit erfolgten und medial beachteten Beanstandungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Entlohnung von Erntehelfern ist mit verstärkten Kontrollen durch die Finanzpolizei zu rechnen. Bei den Kontrollen stehen die korrekte Anmeldung, Unterbringung und Entlohnung von Erntehelfern bzw. Arbeitskräften in der Land- und Forstwirtschaft im Vordergrund. Bei Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen wird auch das Vorliegen einer aufrechten vom AMS erteilten Beschäftigungsbewilligung überprüft.
Experten beraten gerne
Bei arbeitsrechtlichen Fragen oder Unklarheiten bei der Auslegung von kollektivvertraglichen Bestimmungen helfen die mit dem Arbeitsrecht befassten Juristen der LK gerne weiter.