Landwirtschaftskammerwahl – Infos zur Briefwahl
Die Wählerverzeichnisse wurden zum Stichtag 1. September 2025 erstellt. Die Sektion der Land- und Forstwirte zählte zu diesem Stichtag 12.882 Mitglieder, die Sektion der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer 1.749 Mitglieder.
Die Wahlunterlagen wurden nun von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landwirtschaftskammer zusammengestellt, für den Postversand vorbereitet und sind nun seit Dienstag letzter Woche auf dem Postweg zu Ihnen unterwegs.
Sollten die Wahlunterlagen nicht bei Ihnen einlangen, gilt laut § 53 Absatz 4 des Landwirtschaftskammergesetzes folgendes:
Zustellung der Wahlunterlagen: Bei Glaubhaftmachung, dass die Wahlunterlagen bei der wahlberechtigten natürlichen Person bzw. beim wahlberechtigten Vertreter nicht eingelangt sind, bei Verlust oder bei Unbrauchbarkeit ausgefolgter Wahlunterlagen sind dieser bzw. diesem auf Antrag unverzüglich
die erforderlichen Wahlunterlagen ein weiteres Mal auszufolgen. Dies ist im Wählerverzeichnis zu vermerken.
Für den Fall, dass Sie die Wahlunterlagen diese Woche nicht bekommen sollten, melden Sie sich bitte rasch in der LK bei Julia Masal, T 05574/400-402.
Wie bereits bekannt, werden die Landwirtschaftskammerwahlen ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Daher möchten wir Sie über den Ablauf dieses Wahlverfahrens informieren.
Die Wahlunterlagen wurden nun von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landwirtschaftskammer zusammengestellt, für den Postversand vorbereitet und sind nun seit Dienstag letzter Woche auf dem Postweg zu Ihnen unterwegs.
Sollten die Wahlunterlagen nicht bei Ihnen einlangen, gilt laut § 53 Absatz 4 des Landwirtschaftskammergesetzes folgendes:
Zustellung der Wahlunterlagen: Bei Glaubhaftmachung, dass die Wahlunterlagen bei der wahlberechtigten natürlichen Person bzw. beim wahlberechtigten Vertreter nicht eingelangt sind, bei Verlust oder bei Unbrauchbarkeit ausgefolgter Wahlunterlagen sind dieser bzw. diesem auf Antrag unverzüglich
die erforderlichen Wahlunterlagen ein weiteres Mal auszufolgen. Dies ist im Wählerverzeichnis zu vermerken.
Für den Fall, dass Sie die Wahlunterlagen diese Woche nicht bekommen sollten, melden Sie sich bitte rasch in der LK bei Julia Masal, T 05574/400-402.
Wie bereits bekannt, werden die Landwirtschaftskammerwahlen ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Daher möchten wir Sie über den Ablauf dieses Wahlverfahrens informieren.
Wahlunterlagen
Das Zustellkuvert beinhaltet:
- Stimmzettel
- Wahlkuvert
- Briefwahlkarte
- ein Informationsblatt „Erklärung des Wahlvorganges“
Wahlvorgang
Auf dem jeweiligen Stimmzettel sind beide wahlwerbenden Gruppen mit den Kandidaten aufgelistet.
Der Wähler hat auf dem amtlichen Stimmzettel jene Partei zu bezeichnen, die er wählen will.
Jeder Wähler ist berechtigt, auf dem Stimmzettel Wahlwerbern jener Partei, die er wählt, bis zu drei Vorzugsstimmen zu geben. Zwei davon kann er auf denselben Wahlwerber vereinen.
Der Wähler hat auf dem amtlichen Stimmzettel jene Partei zu bezeichnen, die er wählen will.
Jeder Wähler ist berechtigt, auf dem Stimmzettel Wahlwerbern jener Partei, die er wählt, bis zu drei Vorzugsstimmen zu geben. Zwei davon kann er auf denselben Wahlwerber vereinen.
Stimmabgabe
Der ausgefüllte Stimmzettel ist in das (unbeschriftete) Wahlkuvert zu legen. Das Wahlkuvert wiederum kommt in die Briefwahlkarte. Die Briefwahlkarte ist unbedingt zu verschließen und auf der Rückseite zu unterschreiben. Geben Sie die Briefwahlkarte Ihrem Briefträger mit oder werfen Sie diese in den nächsten Briefkasten bzw. geben sie sie direkt in der LK bei der Wahlkommission ab.
Die Rücksendung der Briefwahlkarte ist portofrei.
Wichtig ist, dass die Briefwahlkarte unterschrieben und spätestens am 6. März, 18 Uhr bei der Wahlkommission in der LK in Bregenz eingelangt ist. Bei Inanspruchnahme der Post bitte die Zeit des Postweges miteinrechnen!
Wenn mehrere Familienmitglieder wahlberechtigt sind, bitte auch beachten, dass nur ein Stimmzettel in ein Wahlkuvert gegeben werden darf. Außerdem hat jeder Wahlberechtigte seine entsprechende Briefwahlkarte zu verwenden.
Dem gilt ein besonderes Augenmerk, wenn eine Person gleichzeitig in der Sektion Land- und Forstwirte und in der Sektion der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer wahlberechtigt ist. Auch in diesem Fall ist der
jeweilige Stimmzettel in das dazugehörige Wahlkuvert der zutreffenden Sektion zu geben.
Die Rücksendung der Briefwahlkarte ist portofrei.
Wichtig ist, dass die Briefwahlkarte unterschrieben und spätestens am 6. März, 18 Uhr bei der Wahlkommission in der LK in Bregenz eingelangt ist. Bei Inanspruchnahme der Post bitte die Zeit des Postweges miteinrechnen!
Wenn mehrere Familienmitglieder wahlberechtigt sind, bitte auch beachten, dass nur ein Stimmzettel in ein Wahlkuvert gegeben werden darf. Außerdem hat jeder Wahlberechtigte seine entsprechende Briefwahlkarte zu verwenden.
Dem gilt ein besonderes Augenmerk, wenn eine Person gleichzeitig in der Sektion Land- und Forstwirte und in der Sektion der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer wahlberechtigt ist. Auch in diesem Fall ist der
jeweilige Stimmzettel in das dazugehörige Wahlkuvert der zutreffenden Sektion zu geben.
Wahlgeheimnis
Auch bei der Briefwahl ist Vorsorge getroffen, dass das Wahlgeheimnis in allen Phasen des Wahlvorganges gewahrt bleibt. Der Wahlberechtigte bestätigt auf der Briefwahlkarte mit seiner Unterschrift, dass er den Stimmzettel persönlich und unbeobachtet ausgefüllt hat. Das Wahlkuvert muss in die Briefwahlkarte gegeben werden und diese muss verschlossen bei der Wahlkommission eintreffen. Dort wird die Stimmabgabe aufgrund der Angaben auf der Briefwahlkarte im Abstimmungsverzeichnis registriert und die verschlossene Briefwahlkarte bis zum Auszählungstag unter Verschluss aufbewahrt.
Erst am Auszählungstag (Samstag, 7. März 2026) werden unter Aufsicht der Wahlkommission, die mit Vertretern beider wahlwerbenden Gruppen besetzt ist, die Briefwahlkarten geöffnet und die Wahlkuverts in die Wahlurne gegeben.
Anschließend werden die Wahlkuverts wie bei einem üblichen Wahlvorgang gemischt, und erst dann geöffnet und ausgezählt.
An diesem Tag wird das Wahlergebnis und die Mandatsverteilung festgestellt und bekannt gemacht.
Erst am Auszählungstag (Samstag, 7. März 2026) werden unter Aufsicht der Wahlkommission, die mit Vertretern beider wahlwerbenden Gruppen besetzt ist, die Briefwahlkarten geöffnet und die Wahlkuverts in die Wahlurne gegeben.
Anschließend werden die Wahlkuverts wie bei einem üblichen Wahlvorgang gemischt, und erst dann geöffnet und ausgezählt.
An diesem Tag wird das Wahlergebnis und die Mandatsverteilung festgestellt und bekannt gemacht.
Allgemeine Informationen zur Wahl
Reine Briefwahl
Die Landwirtschaftskammerwahlen werden ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Die Wahlberechtigten erhalten die Wahlunterlagen Mitte Februar. Die Stimmzettel müssen bis spätestens Freitag, 6. März 2026, 18 Uhr, bei der Wahlkommission in der LK in Bregenz einlangen.
Die Stimmabgabe kann per Post, Bote oder persönlich erfolgen. Auszählungstag ist Samstag, 7. März 2026. An diesem Tag werden das Wahlergebnis und die Mandatsverteilung festgestellt.
Wahlunterlagen
Alle Wahlbeteiligten erhalten ihre Wahlunterlagen samt Stimmzettel Mitte Februar per Post zugeschickt. Dann kann gewählt werden, und das ganz einfach zu Hause. Denn die Landwirtschaftskammerwahl wird ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Eine hohe Wahlbeteiligung ist ein wichtiges Signal Richtung Bevölkerung und anderen Berufsgruppen, wie stark die Mitglieder hinter ihrer Berufsvertretung stehen. Je stärker die Wahlbeteiligung, umso mehr Gewicht kann die Landwirtschaftskammer bei kommenden Verhandlungen einbringen.
Wahl des Präsidiums
Der Präsident und die Vizepräsidenten der Landwirtschaftskammer werden nicht direkt von den Mitgliedern gewählt. Innerhalb von drei Wochen nach der LK-Wahl muss eine konstituierende Vollversammlung stattfinden. Diese wählt dann aus ihrer Mitte den Präsidenten und je einen Vizepräsidenten/Vizepräsidentin aus der Sektion Land- und Forstwirte und der Sektion der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer.
Die Landwirtschaftskammerwahlen werden ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Die Wahlberechtigten erhalten die Wahlunterlagen Mitte Februar. Die Stimmzettel müssen bis spätestens Freitag, 6. März 2026, 18 Uhr, bei der Wahlkommission in der LK in Bregenz einlangen.
Die Stimmabgabe kann per Post, Bote oder persönlich erfolgen. Auszählungstag ist Samstag, 7. März 2026. An diesem Tag werden das Wahlergebnis und die Mandatsverteilung festgestellt.
Wahlunterlagen
Alle Wahlbeteiligten erhalten ihre Wahlunterlagen samt Stimmzettel Mitte Februar per Post zugeschickt. Dann kann gewählt werden, und das ganz einfach zu Hause. Denn die Landwirtschaftskammerwahl wird ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Eine hohe Wahlbeteiligung ist ein wichtiges Signal Richtung Bevölkerung und anderen Berufsgruppen, wie stark die Mitglieder hinter ihrer Berufsvertretung stehen. Je stärker die Wahlbeteiligung, umso mehr Gewicht kann die Landwirtschaftskammer bei kommenden Verhandlungen einbringen.
Wahl des Präsidiums
Der Präsident und die Vizepräsidenten der Landwirtschaftskammer werden nicht direkt von den Mitgliedern gewählt. Innerhalb von drei Wochen nach der LK-Wahl muss eine konstituierende Vollversammlung stattfinden. Diese wählt dann aus ihrer Mitte den Präsidenten und je einen Vizepräsidenten/Vizepräsidentin aus der Sektion Land- und Forstwirte und der Sektion der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer.
Weitere Informationen
Weitere Infos zur Wahl und den Wahlberechtigten finden Sie in diesem Artikel.
Informationen zu den Spitzenkanditaten finden Sie in diesem Artikel.
Informationen zu den Spitzenkanditaten finden Sie in diesem Artikel.