Die Herkunftskennzeichnung kommt!
Künftig muss gekennzeichnet werden, woher Fleisch, Milch und Eier in verarbeiteten Lebensmitteln im Supermarkt und in Speisen der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung kommen.
Wenn die Zutat mindestens 50 Prozent des Lebensmittels bzw. der Speise ausmacht oder jene Zutat, die Konsumenten mit der Bezeichnung des Lebensmittels bzw. der Speise assoziieren, dann muss die Herkunft ausgewiesen sein. Damit wird es endlich Transparenz bei Lebensmitteln geben. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung unserer heimischen Landwirtschaft und unserer rot-weiß-roten Lebensmittel. Die beiden Verordnungen des Gesundheitsministers gehen diese Woche in Begutachtung und zur Notifizierung an die EU.
Für LK-Präsident Josef Moosbrugger, ist das ein längst fälliger Schritt. „Wir müssen unsere heimische Qualität raus aus der Anonymität holen – im Sinne von bäuerlichen Familienbetrieben, Konsumenten und der allgemeinen Versorgungssicherheit.“ Unsere bäuerlichen Familienbetriebe sind gefordert, sich in vielen Bereichen an deutlich höhere Umwelt-, Tierwohl- und Qualitätsstandards zu halten als Betriebe in anderen europäischen oder sonstigen Ländern. Das ist oftmals mit viel höheren Kosten verbunden, die im harten Wettbewerb auf den Märkten keinesfalls von unseren Bauernfamilien alleine gestemmt werden können. Es ist daher enorm wichtig, dass die Menschen sich bewusst für diese höhere Qualität – samt allen Mehrleistungen – entscheiden und sich zu unserer nachhaltigen Familienlandwirtschaft bekennen können. Das käme auch den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen, Arbeitsmarkt und Klimaschutz entscheidend entgegen. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung und bei Verarbeitungsprodukten gemäß Regierungsprogramm ist ein wichtiger, längst überfälliger Schritt“, betont Moosbrugger, der sich auch mit Nachdruck für bessere Erzeugerpreise und Entlastungen der bäuerlichen Familienbetriebe einsetzt.
Wenn die Zutat mindestens 50 Prozent des Lebensmittels bzw. der Speise ausmacht oder jene Zutat, die Konsumenten mit der Bezeichnung des Lebensmittels bzw. der Speise assoziieren, dann muss die Herkunft ausgewiesen sein. Damit wird es endlich Transparenz bei Lebensmitteln geben. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung unserer heimischen Landwirtschaft und unserer rot-weiß-roten Lebensmittel. Die beiden Verordnungen des Gesundheitsministers gehen diese Woche in Begutachtung und zur Notifizierung an die EU.
Für LK-Präsident Josef Moosbrugger, ist das ein längst fälliger Schritt. „Wir müssen unsere heimische Qualität raus aus der Anonymität holen – im Sinne von bäuerlichen Familienbetrieben, Konsumenten und der allgemeinen Versorgungssicherheit.“ Unsere bäuerlichen Familienbetriebe sind gefordert, sich in vielen Bereichen an deutlich höhere Umwelt-, Tierwohl- und Qualitätsstandards zu halten als Betriebe in anderen europäischen oder sonstigen Ländern. Das ist oftmals mit viel höheren Kosten verbunden, die im harten Wettbewerb auf den Märkten keinesfalls von unseren Bauernfamilien alleine gestemmt werden können. Es ist daher enorm wichtig, dass die Menschen sich bewusst für diese höhere Qualität – samt allen Mehrleistungen – entscheiden und sich zu unserer nachhaltigen Familienlandwirtschaft bekennen können. Das käme auch den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen, Arbeitsmarkt und Klimaschutz entscheidend entgegen. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung und bei Verarbeitungsprodukten gemäß Regierungsprogramm ist ein wichtiger, längst überfälliger Schritt“, betont Moosbrugger, der sich auch mit Nachdruck für bessere Erzeugerpreise und Entlastungen der bäuerlichen Familienbetriebe einsetzt.
Für Konsumenten und Bauern wichtig
86 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher legen großen Wert auf die Herkunft der Produkte. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist es derzeit aber kaum möglich zu erkennen, woher die Grundzutaten in den Lebensmitteln kommen. Ein klarer Wettbewerbsnachteil für die heimischen Bäuerinnen und Bauern! Mit einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung auf verarbeiteten Produkten und in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung von den Grundzutaten Fleisch, Milch und Eiern gelingt ein Meilenstein. Wo Österreich drinnen ist, muss Österreich draufstehen! Die beiden Verordnungen, die die Kennzeichnungen regeln, sind fertig und gehen nun in Begutachtung. Nach der Notifikation bei der Europäischen Kommission soll die verpflichtende Herkunftskennzeichnung ab 2023 in Kraft treten.
Konsumenten wollen wissen, wo’s herkommt!
Den Konsumentinnen und Konsumenten ist laut AMA-Umfrage aus dem Jahr 2020 die Herkunft der Produkte wichtiger als der Preis. 62 Prozent geben an, dass ihnen Regionalität wichtig ist. 38 Prozent legen sogar Wert darauf, dass die Produkte direkt vom Bauern kommen. Nur 36 Prozent sagen, dass der Preis ausschlaggebend ist und 94 Prozent der österreichischen Bevölkerung haben ein positives bis sehr positives Bild der österreichischen Landwirtschaft und wollen sie unterstützen. Eine Studie der LK-Österreich zeigt: Wenn um ein Prozent mehr heimische Lebensmittel gekauft werden, schafft das 3.100 Arbeitsplätze und eine zusätzliche Wertschöpfung von 140 Millionen Euro, damit hat die Kennzeichnung der Lebensmittelherkunft auch volkswirtschaftliche Bedeutung.
Herkunftskennzeichnung
Was und wie wird gekennzeichnet?
Was bedeutet Primärzutat?
Primärzutat bedeutet einen Anteil von mindestens 50 Prozent am Lebensmittel bzw. in der Speise oder jene Zutat, die Konsumentinnen und Konsumenten mit der Bezeichnung des Lebensmittels bzw. der Speise assoziieren.
Wo muss gekennzeichnet werden?
Was heißt das in der Praxis?
- Die Kennzeichnung betrifft die Primärzutaten Fleisch, Milch und Ei.
- Bei Fleisch: Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine oder Geflügel.
- Bei Milch zusätzlich Butter, Sauerrahm, Topfen, Naturjoghurt, Schlagobers oder Frischkäse.
- Bei Ei zusätzlich Flüssigei, -eigelb, -eiweiß oder Trockenei.
Was bedeutet Primärzutat?
Primärzutat bedeutet einen Anteil von mindestens 50 Prozent am Lebensmittel bzw. in der Speise oder jene Zutat, die Konsumentinnen und Konsumenten mit der Bezeichnung des Lebensmittels bzw. der Speise assoziieren.
- Bei Fleisch muss in der Regel gekennzeichnet werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde.
- Bei Milch, wo das Tier gemolken wurde.
- Bei Eiern, wo das Ei gelegt wurde.
Wo muss gekennzeichnet werden?
- Lebensmittelhersteller und -unternehmen müssen auf der Verpackung von verarbeiteten, verpackten Lebensmitteln die Herkunft angeben.
- Gemeinschaftsverpfleger, die von der öffentlichen Hand beauftragt werden, müssen die Herkunft mittels Aushang oder in der Speisekarte ausweisen.
Was heißt das in der Praxis?
- Im Supermarkt wird auf der Käseverpackung gekennzeichnet sein, woher die Milch im Käse kommt.
- Auf der Verpackung des Eiaufstrichs wird nun endlich ersichtlich, ob die Eier aus Österreich oder dem Ausland stammen.
- Wenn man sich in der öffentlichen Kantine ein Rindsgulasch kauft, muss in Zukunft am Menüplan gekennzeichnet sein, woher das Rindfleisch kommt.