Die Anfänge der bäuerlichen Sozialversicherung

„Am 27. März 1963 hatte die Vorarlberger Landwirtschaftskrankenkasse die Mitglieder ihrer Vertretungskörper sowie einige Gäste zu einer bescheidenen aber umso herzlicheren Feier eingeladen. Nach 40 Wanderjahren, in denen die Kasse nicht weniger als achtmal umgezogen ist, fand sie nun ihr bleibendes Heim im Neubau in Bregenz, Montfortstraße 9, an dem sie auf Grund des Wohnungseigentums mit einem halben Stockwerk beteiligt ist.
Mit der Einweihung dieser Räume wurde auch das Gedenken an die Vollendung der ersten 40 Jahre des Bestandes der Kasse verbunden. Dir. Scheffknecht, der den ganzen Werdegang der Landwirtschaftskrankenkasse als Angestellter miterlebt hat, zeichnete ein anschauliches Bild von der Entstehung der Kasse an. Im ersten Jahrzehnt ihres Bestandes hatte sie schwere Krisen, vor allem finanzieller und personeller Art, durchzumachen.
Als im Jahre 1929 … der neubestellte Vorstand sowie Direktor Hutter die Verwaltung der Kasse übernahmen, bot sich ihnen die schwere Aufgabe einer finanziellen Sanierung der Kasse. Mit zäher Ausdauer und viel Verantwortungsbewußtsein wurde sie gelöst. Heute betreut die Landwirtschaftskrankenkasse die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten, die Bediensteten von Genossenschaften, Jäger und Waldaufseher sowie die Pensionisten aus diesen Berufen. Während der Stand an pflichtversicherten Arbeitern immer mehr zurückgeht, nahm seit dem Zweiten Weltkrieg die freiwillige Krankenversicherung der Landwirte und deren Familienangehörigen einen immer größeren Umfang an.“ (Mitteilungen der Landwirtschaftskammer für Vorarlberg 3/4//1963)
Mit der Einweihung dieser Räume wurde auch das Gedenken an die Vollendung der ersten 40 Jahre des Bestandes der Kasse verbunden. Dir. Scheffknecht, der den ganzen Werdegang der Landwirtschaftskrankenkasse als Angestellter miterlebt hat, zeichnete ein anschauliches Bild von der Entstehung der Kasse an. Im ersten Jahrzehnt ihres Bestandes hatte sie schwere Krisen, vor allem finanzieller und personeller Art, durchzumachen.
Als im Jahre 1929 … der neubestellte Vorstand sowie Direktor Hutter die Verwaltung der Kasse übernahmen, bot sich ihnen die schwere Aufgabe einer finanziellen Sanierung der Kasse. Mit zäher Ausdauer und viel Verantwortungsbewußtsein wurde sie gelöst. Heute betreut die Landwirtschaftskrankenkasse die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten, die Bediensteten von Genossenschaften, Jäger und Waldaufseher sowie die Pensionisten aus diesen Berufen. Während der Stand an pflichtversicherten Arbeitern immer mehr zurückgeht, nahm seit dem Zweiten Weltkrieg die freiwillige Krankenversicherung der Landwirte und deren Familienangehörigen einen immer größeren Umfang an.“ (Mitteilungen der Landwirtschaftskammer für Vorarlberg 3/4//1963)
Langer Weg
In der Zwischenkriegszeit wurde die Landwirtschaftskrankenkasse gegründet. In Anlehnung an die Arbeiter in der Industrie wurde damit die verpflichtende Krankenversicherung für die Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft eingeführt.
Für die selbständigen Landwirte wurde wenig später die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung bei dieser Anstalt geschaffen. Die Pflicht-Krankenversicherung für die Bauern und ihre am Betrieb tätigen Familienangehörigen gab es erst ab dem Jahr 1966.
Die gesetzliche Unfallversicherung für die bäuerlichen Betriebe wurde in den östlichen Bundesländern 1929 eingeführt, in den westlichen erst zehn Jahre später.
Die bäuerliche Pensionsversicherung hat ihre Anfänge im Dezember 1957 mit dem beschlossenen „Landwirtschaftlichen Zuschussrentenversicherungs-Gesetz“. Wie der Name verrät, gab es aus dieser Versicherung nur ein „Taschengeld“ – zusätzlich zu den Versorgungsleistungen aus der Hofübergabe. Erst 1969 wurde die verpflichtende Bauernpensionsversicherung im Parlament beschlossen. Die erste Bauernpension kam im Jahre 1971 – also vor gut 50 Jahren – zur Auszahlung.
Im Jahre 1974 wurden die drei Versicherungsanstalten, die für die bäuerliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung zuständig waren, zur Sozialversicherungsanstalt der Bauern zusammengeführt. Die bäuerliche Sozialversicherung war damit unter einem gemeinsamen Dach, ehe im Jahre 2020 die Fusion mit der gewerblichen Sozialversicherungsanstalt zur Sozialversicherung der Selbständigen erfolgt ist.
Für die selbständigen Landwirte wurde wenig später die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung bei dieser Anstalt geschaffen. Die Pflicht-Krankenversicherung für die Bauern und ihre am Betrieb tätigen Familienangehörigen gab es erst ab dem Jahr 1966.
Die gesetzliche Unfallversicherung für die bäuerlichen Betriebe wurde in den östlichen Bundesländern 1929 eingeführt, in den westlichen erst zehn Jahre später.
Die bäuerliche Pensionsversicherung hat ihre Anfänge im Dezember 1957 mit dem beschlossenen „Landwirtschaftlichen Zuschussrentenversicherungs-Gesetz“. Wie der Name verrät, gab es aus dieser Versicherung nur ein „Taschengeld“ – zusätzlich zu den Versorgungsleistungen aus der Hofübergabe. Erst 1969 wurde die verpflichtende Bauernpensionsversicherung im Parlament beschlossen. Die erste Bauernpension kam im Jahre 1971 – also vor gut 50 Jahren – zur Auszahlung.
Im Jahre 1974 wurden die drei Versicherungsanstalten, die für die bäuerliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung zuständig waren, zur Sozialversicherungsanstalt der Bauern zusammengeführt. Die bäuerliche Sozialversicherung war damit unter einem gemeinsamen Dach, ehe im Jahre 2020 die Fusion mit der gewerblichen Sozialversicherungsanstalt zur Sozialversicherung der Selbständigen erfolgt ist.