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Blauzungenkrankheit erreicht Österreich

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12.09.2024 | von Bernhard Ammann

Die Blauzungenkrankheit (BTV) breitet sich aktuell rasant in Europa (z.B. Niederlande, Dänemark, der Schweiz und Deutschland) aus

Blauzunge ©AdobeStock_947109021 (Mittel).jpg © Adobe Stock
© Adobe Stock
Bei BTV handelt es sich um eine meldepflichtige Tierseuche. Derzeit grassiert eine bestimmte "Untergruppe" des Virus, der Serotyp 3 (BTV-3), welcher zum Teil schwerwiegende Symptome bei den Tieren verursacht. Betroffen von der Viruserkrankung sind Rinder, Schafe, Ziegen, Kamelartige und wildlebende Wiederkäuer. Für Menschen stellt BTV keine Gefahr dar.
Um die Bäuerinnen und Bauern bestmöglich über die Blauzungenkrankheit aufzuklären, wurde auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Österreich unter www.lko.at/blauzungenkrankheit eine eigene Infoseite eingerichtet. Darin werden im Frage- und Antwort-Format allgemeine Aspekte beschrieben, Maßnahmen aufgezeigt, um den eigenen Tierbestand BTV-frei zu halten, und über die Vermarktung von Milch, Milchprodukten und Fleisch bei einem möglichen Seuchenausbruch aufgeklärt. Ebenso finden sich auf der Seite Hinweise zu Entschädigungen und Versicherungsmöglichkeiten. Die Fragen und Antworten wurden von den Landwirtschaftskammern in Kooperation mit der Rinderzucht Austria (RZA) erstellt und mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) abgestimmt.

Achtung! Aus aktuellem Anlass wird die Viehversteigerung am kommenden Montag, 16. September, in Dornbirn/Schoren abgesagt.

Weitere Informationen zum Thema:
https://www.lko.at/faqs-blauzungenkrankheit-bluetongue+2400+4082248


 

Lage in Österreich

Aktuell sind Ausbrüche in Vorarlberg und der Steiermark bestätigt. Daher setzt ganz Österreich den Status „frei von Blauzungenkrankheit“ aus, und das gesamte Bundesgebiet wird als „Blauzungenzone“ ausgewiesen. Dadurch sind für den innergemeinschaftliche Handel (Handel zwischen EU Mitgliedsstaaten) zusätzliche Bestimmungen einzuhalten. Aufgrund der starken Seuchendynamik und Ausbreitung der letzten Wochen muss mit weiteren Fällen gerechnet werden! Insbesondere der in Vorarlberg aufgetretene Serotyp 3 zeigt eine sehr starke Ausbreitungstendenz und führt zu schweren Krankheitserscheinungen! 

Impfung
Es gibt von mehreren Herstellern Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit, die – unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen – verwendet werden können.

Eine Impfung mit inaktivierten BTV-3-Impfstoffen stellt in der gegenwärtigen Situation die wirksamste Maßnahme dar, um Tiere vor Krankheit und Tod zu schützen!  

Um schwere Verläufe zu verhindern und Kosten zur Behandlung von erkrankten Tieren möglichst gering zu halten, wird Haltern von empfänglichen Tieren daher empfohlen, in Rücksprache mit ihren Betreuungstierärzten, ihren Tierbestand mit einer Impfung zu schützen. Die Impfung stellt keinen vollständigen Schutz vor einer Infektion dar, sie reduziert aber zumindest die Schwere des Krankheitsverlaufes. Die Behandlung von Tieren mit Insektiziden sowie das Einstallen der empfänglichen Tierarten zwischen Abend- und Morgendämmerung kann einer Infektion ebenfalls vorbeugen.

Wichtige Informationen zur Impfung:
Seitens der Veterinärabteilung des Landes wurde bereits im Sommer Impfstoff bestellt. Aufgrund des großflächigen Auftretens von Blauzunge-Typ 3 gibt es aktuell einen Engpass bei Impfstoffen. Der Tiergesundheitsdienst ist bemüht, Impfstoff zu besorgen, damit möglichst bald ein Impfschutz aufgebaut werden kann. Zur Abschätzung der benötigten Menge wird um Anmeldung bei den Betreuungstierärzten ersucht, wer von der Schutzimpfung Gebrauch machen möchte und wie viele Tiere er voraussichtlich zu impfen hat. Selbstverständlich haben Landwirte, die die Impfung angemeldet haben, bei knappen Impfstoffvorräten bei der Durchführung der Impfung Vorrang!
Die Kosten für den Impfstoff werden vom Land Vorarlberg übernommen. Die Kosten für die Impfung durch den Tierarzt müssen vom Tierhalter getragen werden.

Was beutet das für den Viehverkehr?

Im innergemeinschaftlichen Handel mit Ländern, bspw. Italien, gibt es Sonderbestimmungen, die einzuhalten sind und eine Verbringung ermöglichen. Für die Oktober Versteigerungen gilt: Es ist nur noch möglich, Tiere auf der Versteigerung in Dornbirn nach Italien zu verkaufen, welche negativ auf BTV Typ 3 untersucht und gleichzeitig mind. 14 Tage vor der Blutentnahme mit einem zugelassenen Insektizid behandelt worden sind. Somit können bei Tieren die Vermarktet werden kann sofort mit der Insektizid-Behandlung begonnen werden. Die genaue Vorgehensweise bei der Blutabnahme ist noch in Abklärung und wird auf der Homepage der Vorarlberg Rind in den nächsten Tagen veröffentlicht. Für den Transport in BT freie Länder, Polen, Ungarn und die Slowakei, wäre ein verpflichtendes Impfprogramm notwendig. Exporte in diese Länder sind daher derzeit nicht umsetzbar. Da mittlerweile auch ganz Österreich ein Blauzungen-Sperrgebiet ist, kann Alpvieh, das aktuell noch in Deutschland ist, ohne Einschränkungen (keine Quarantäne) wieder zurückgeführt werden. Die Anwendung von Repellentien vor dem Transport ist zwar nicht vorgeschrieben, aber ist sinnvoll: Da die Krankheit durch Mücken übertragen wird, bieten Repellents auf jeden Fall einen gewissen Schutz vor Ansteckung!
 

Weitere links zum Thema:
Gesundheitsministerium: Rechtsvorschriften Blauzungenkrankheit
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/recht/oe/blauzunge.html


Kontakt
Nationales Referenzlabor für Blauzungenkrankheit (Bluetongue)
AGES Nationales Referenzlaboratorium für Blauzungenkrankheit - AGES
 

Steckbrief Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (syn. Bluetongue Disease, BT) ist eine Viruserkrankung der Rinder, Schafe, Ziegen, Kamelartiger und wildlebender Wiederkäuer. Sie kommt beinahe weltweit vor. Im Jahr 2023 ist ein spezieller Serotyp des Virus, BTV-3, zum ersten Mal in den Niederlanden, Belgien und Deutschland aufgetreten. Seitdem hat sich BTV-3 weiter in Europa ausgebreitet. Aufgrund der Abwesenheit von schützenden Antikörpern sind die Tierbestände in bisher nicht von BTV-3 betroffenen Regionen voll empfänglich. Eine durchgemachte Infektion mit BTV-8 bzw. BTV-4 oder Impfung gegen diese Subtypen ist kein ausreichender Schutz vor einer Infektion mit BTV-3. Es ist daher von einer weiteren Verbreitung auszugehen, sollte diese nicht durch wirksame Impfmaßnahmen gestoppt werden.

Wirtstiere
Wiederkäuer (z. B. Rinder, Schafe, Ziegen), Wildwiederkäuer (z. B. Hirsch, Rotwild, Steinbock, Gämse) und Kamelartige (z. B. Alpaka). Als empfänglichste Tierart gilt das Schaf, wobei zwischen den einzelnen Rassen Unterschiede in der Empfänglichkeit bestehen. Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr.

Infektionsweg
Die Übertragung des Erregers erfolgt durch Gnitzen (beißend-saugende Insekten). Kontaminierte Nadeln von Impf-/Spritzbestecken oder chirurgische Instrumente stellen ein potentielles Übertragungsrisiko dar. Die Möglichkeit einer Übertragung von BTV-8 im Mutterleib auf den Fötus (vertikale Übertragung) wurde in einer Feldstudie nachgewiesen. Es besteht kein Risiko, dass sich die Blauzungenkrankheit durch Fleisch oder Milch verbreitet oder überträgt. Die Inkubationszeit beträgt 4 bis 8 Tage.

Symptomatik
Infizierte Tiere weisen eine geringe Letalität und hohe Morbidität auf.  Die Mortalität (= Anteil der empfänglichen Tierpopulation, die an der Krankheit verendet) wird bei Schafen mit 1 % bis 5 % beschrieben, bei Ziegen und Rindern bis zu 1,5 %. Nach dem Stich einer infizierten Mücke kommt es im empfänglichen Wirt zu einer Virämie mit Fieber und klinischen Symptomen. Die häufigste Verlaufsform ist die inapparente. In erkrankten Tieren konnten unterschiedliche Verlaufsformen beobachtet werden: akut, subakut und abortiv, wobei alle mit einer Temperaturerhöhung beginnen.
Die Symptome sind:
  • Fieber (40-42 °C)
  • Hyperämien der oralen und nasalen Schleimhäute
  • Lippenödeme
  • Klauenentzündung: Hyperämie des Kronsaumbereiches
  • Aborte
  • Veränderungen der Skelettmuskulatur
Diagnostik
Als Probenmaterial sind geeignet:
  • Blut (EDTA/Serum)
  • Milch
  • Organe
  • Mücken
Der Nachweis von BTV aus obigen Materialien ist mit folgenden Verfahren möglich:
Serologische Testverfahren zur Antikörperbestimmung: ELISA (Serum und Milch)
Serumneutralisationstest (Serum) Molekularbiologische Identifizierung (EDTA-Blut, Organe und Mücken)
BT-Virusanzüchtung (EDTA-Blut, Organe, eventuell Mücken)
In allen Fällen sollte der Probenversand an das Labor idealerweise unter Beigabe von Kühlmitteln und Berücksichtigung der entsprechenden Transportbestimmungen (UN3373) durch ein dazu berechtigtes Logistikunternehmen durchgeführt werden.

Therapie/Bekämpfung/Prävention
Es gibt keine spezifische Therapie. In Österreich wird jährlich ein aktives Überwachungsprogramm durchgeführt, um die Erregerfreiheit festzustellen. Es beruht auf der Einteilung in 28 Regionen, deren Größe die topografischen Gegebenheiten, die Viehdichte und politische Bezirke berücksichtigt und pro Region 60 ungeimpfte Rinder einer serologischen BTV-Antikörper-Untersuchung unterzieht. Um die Übertragung der Krankheit durch Gnitzen zu verhindern, können auch insektenabwehrende Mittel (Repellentien) genutzt werden. Die Gnitzen fliegen vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung Tiere im offenen Gelände an. Daher empfehlen die zuständigen Behörden, die Tiere in diesen Zeiträumen in Ställe zu bringen.

Vorbeugung
Gegen die Blauzungenkrankheit gibt es serotypenspezifische Impfstoffe. Derzeit gibt es einen inaktivierten Impfstoff gegen die Serotypen 1, 2, 4 oder 8 bei Schafen und Rindern, der in der EU (European Medicines Agency, EMA) zugelassen ist (BTVPUR). Das bedeutet, dass dieser Impfstoff in Österreich gemäß § 29 Tiergesundheitsgesetz 2024 angewendet werden darf (der behandelnde Tierarzt hat die beabsichtigte Impfung zeitgerecht der zuständigen Behörde zur Kenntnis bringen; über die durchgeführten Impfungen haben Tierärzte jährlich Berichte an die zuständige Behörde zu schicken). Außerdem muss die Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung § 10 beachtet werden (geimpfte Tiere müssen über eine Einzeltierkennzeichnung verfügen). Derzeit wird in Österreich kein amtliches Impfprogramm gegen BT durchgeführt. Eine Impfung gegen die Serotypen 1, 2, 4 oder 8 der Blauzungenkrankheit ist amtlich gestattet, wobei diese auf freiwilliger Basis auf Wunsch (und Kosten) der Tierhalter erfolgen kann, solange die Rahmenbedingungen des Tiergesundheitsgesetzes und der Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung eingehalten werden. Dabei ist nach den Vorgaben des § 58 Tierarzneimittelgesetz („Kaskade“) und des § 8 Arzneiwareneinfuhrgesetz vorzugehen.Gegen den Serotypen 3 gibt es aktuell keinen bei der EMA zugelassenen inaktivierten Impfstoff. Es gibt 3 inaktivierte Impfstoffe, die über eine Notfallzulassung in anderen EU-Ländern bei Schafen und Rindern verfügen. Diese Impfstoffe wurden in die Tierimpfstoffanwendungsverordnung (Novelle 2024) aufgenommen und können in Österreich bei Schafen und Rindern unter den Bedingungen des § 29 Tiergesundheitsgesetz 2024 und § 10 Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung angewendet werden.

Downloads zum Thema

  • Dokumentation Viehverkehrsschein PDF 614,47 kB
  • Anwendung von Repellentien PDF 469,06 kB
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