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Bio-Anträge im VIS aktuell halten

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22.01.2025 | von Florian Vinzenz und Stefan Rudlsdorfer LKOÖ Bioberatung

Fehlende Genehmigungen sind häufig ein Sanktionsgrund.

Antragstellung im VIS.jpg © Pittracher
Wer sich noch nicht im VIS registriert hat, kann dies online recht einfach machen. © Pittracher
Seit wenigen Jahren sind für Eingriffe an Bio-Tieren (z. B. Enthornung) und für den Zukauf von konventionellen Tieren behördliche Genehmigungen einzuholen. Grundsätzlich sind Bio-Tiere zu kaufen. Eine Antragstellung für Ausnahmen erfolgt ausschließlich über das VIS (VerbrauchergesundheitsInformationsSystem). Fehlende Genehmigungen stellen bei der Bio-Kontrolle nach wie vor häufig einen Verstoß dar, der unangenehme Nachwirkungen mit sich bringt.

Nicht genehmigte Tierzukäufe: empfindliche Sanktionen

bei der Suche nach Bio-Tieren trifft man am Markt derzeit meist auf ein sehr geringes Angebot an geeigneten Zuchttieren. Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit, auf konventionelle Zuchttiere innerhalb der erlaubten Zugangstoleranzen zurückzugreifen. Wichtig ist, rechtzeitig einen entsprechenden Antrag im VIS zu stellen! Im Zuge der Vor-Ort-Kontrolle – meist ist da seit dem erfolgten Tierzukauf schon einiges an Zeit verstrichen – wird ein solcher Tierzugang als nicht-verordnungskonform eingestuft und an die Behörde gemeldet. Bei dieser Verwaltungsübertretung wird eine Strafzahlung über die zuständige Bezirkshauptmannschaft ausgesprochen und zusätzlich müssen alle nicht-konform zugegangenen Tiere den Betrieb wieder als konventionelle Tiere verlassen. Ausgenommen von der Antragspflicht sind lediglich Tiere gefährdeter Nutztierrassen gemäß ÖPUL-Liste und Bienen. 

Eingriffe an Bio-Tieren: Anträge sind befristet

Hier wird bekanntermaßen zwischen der betriebsbezogenen Genehmigung (Enthornung bei Kälbern bis acht Wochen) und der fallweisen Genehmigung (Enthornung bei Kälbern über acht Wochen und Rinder) unterschieden.
Die betriebsbezogene Genehmigung ermöglicht die Eingriffe für einen befristeten Zeitraum von max. drei Kalenderjahren. Danach ist die Genehmigung vor Ablauf der Frist im VIS zu verlängern oder muss nach Ablauf dieser neu gestellt werden. Seit November 2024 sind diese Anträge gebührenfrei. Fallweise Genehmigungen beziehen sich hingegen immer auf ein Einzeltier. Ähnlich wie oben beschrieben führen auch hier fehlende Anträge unweigerlich zu nicht-konformen Tiereingriffen, was wiederum als Verwaltungsübertretung eine behördliche Meldung samt Strafe nach sich zieht.

Weitere Anträge für Biobetriebe

er konventionelle Tierzugang und die Tiereingriffe zählen zu den häufigsten Anträgen, die im VIS gestellt werden. Weitere notwendige Anträge wären zum Beispiel noch die Genehmigung der temporären Anbindehaltung von Rindern (einmalige Antragstellung) oder die Inanspruchnahme einer Ausnahme im Katastrophenfall (z. B. Futterknappheit nach Unwetterereignissen). Ein Antrag zur „Verkürzung der Umstellungszeit von Flächen“ – z. B. im Zuge eines Flächenzugangs – werden ebenfalls über die Behörde abgewickelt, erfolgen aber nicht übers VIS. Entsprechende Formulare werden von der Landwirtschaftskammer zur Verfügung gestellt. Das Ansuchen für konventionell unbehandeltes Saatgut/Pflanzenvermehrungsmaterial hingegen läuft wie gewohnt über die jeweilige Kontrollstelle. Bei der Bio-Kontrolle müssen die entsprechenden Bescheide bzw. Bestätigungen aufliegen.
Grundsätzlich wird empfohlen, dass jeder Bio-Betrieb einen eigenen Zugang zum VIS hat, um die Anträge und entsprechenden Genehmigungen selbstständig verwalten zu können (siehe auch Infokasten). Wird dennoch Hilfe für die Antragstellung benötigt, stehen die Bio-Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung.

VIS-Zugangsdaten

Werden über das VIS bereits betriebliche Meldungen gemacht, so gelten diese Zugriffsdaten auch für die genannten Bio-Anträge. Sollte noch keine Registrierung im VIS vorliegen, so können über folgende Website der Statistik Austria Zugangsdaten angefordert werden: vis.statistik.at und anschließend auf das Feld „VIS Web“ klicken und den weiteren Anweisungen folgen.

Nähere Infos

Florian Vinzenz, T 05574/400-331, E florian.vinzenz@lk-vbg.at
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Dokumentation am Bio-Betrieb (Teil 1)

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Bio aktuell - was ab 2025 zu beachten ist

Weitere Fachinformation

  • Doku-Pflicht Biobetriebe: Betriebs- und schlagbezogene Aufzeichnungen - "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“
  • Dokumentation am Bio-Betrieb (Teil 1)
  • Bio-Anträge im VIS aktuell halten
  • Bio aktuell - was ab 2025 zu beachten ist
  • Biologische Tierhaltung: Folgende rechtliche Vorgaben sind ab 2024 zu beachten
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  • Änderungen beim Einsatz von nichtbiologischem Grünlandsaatgut ab 2023
  • Zukauf konventioneller Zuchttiere ab 2023
  • Ein Fahrplan durch die neue EU-Bio-Verordnung

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