Bewirtschafteter Wald ist ein Klimaheld
Green Deal
Zielkonflikte vermeiden
Krisenbewältigung
Klimaschutz honorieren
Was zu tun ist
- Maßnahmenplan zum Ausstieg aus Fossilenergie
- Rahmenbedingungen schaffen für neue Klimaschutzmärkte
- Die 1,18 Milliarden Vorratsfestmeter als Vorleistung anerkennen
- Jährlicher Zuwachs muss weiterhin geerntet werden dürfen
- Zusätzlicher Kohlenstoffaufbau durch Vertragsklimaschutz abgelten
- Einrichtung eines Klimaschutzfonds, der von Großemittenten gespeist wird
- Großflächige Außer-Nutzung-Stellungen verhindern
- Energetische Nutzung von Holz ersetzt fossile Rohstoffe
- Langlebige Holzprodukte als Klimaschutzleistung honorieren
- Holzbauoffensive zur zusätzlichen CO2-Bindung
- Einseitige Verpflichtung der Waldbesitzer zu Klimaschutzleistungen wird strikt abgelehnt – faire Entschädigungen notwendig
Unser Wald ist große Kohlenstoff-Senke – er bremst den Klimawandel
- Der österreichische Wald speichert 3,6 Milliarden Tonnen CO2 (Kohlendioxid). Das ist mehr als die 40-fachen jährlichen Treibhausgasemissionen in unserem Land. Während in der oberirdischen Biomasse rund 41 Prozent Kohlenstoff gebunden sind, ist die Speicherwirkung des Bodens mit rund 59 Prozent deutlich höher.
- Wird Holz nicht zum Bauen oder zur Energiegewinnung genutzt, verrottet es im Wald. Dabei gelangt das CO2 wieder in die Atmosphäre. Der Zeitraum bis zur Zersetzung des Totholzes ist, bezogen auf die Baumarten und die Dimension, unterschiedlich. Bei der Fichte dauert es im Schnitt 100 Jahre, bei der Buche 40 Jahre, bis 90 Prozent des Holzes natürlich zersetzt ist.
- Der bewirtschaftete Wald spart zehnmal mehr CO2 ein, konkret fünf Tonnen pro Hektar, als naturbelassene Wälder.
- Durch die Holzernte und die Aufforstung sowie die Naturverjüngung wird neuer „Speicherplatz“ geschaffen, während sich die Speicherwirkung im entnommenen Holz fortsetzt. Zugleich werden mit dem verwendeten Holz andere fossilbasierte Stoffe ersetzt, die ansonsten zusätzliches CO2 verursachen.
Nachhaltig bewirtschaften: Drohende Hürden
- Einschränkung der Holznutzung. Die EU-Verordnung Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LuLucF) verpflichtet jeden Mitgliedsstaat, die Emissionen aus der Landnutzung vollständig innerhalb dieses Sektors wieder auszugleichen. LuLucF schränkt die mögliche Holznutzung für Österreich auf rund 20 Millionen Festmeter ein.
- Außer-Nutzung-Stellen. Die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030 ist ein ehrgeiziger Plan zum Schutz der Natur und zur Umkehr der Verschlechterung der Ökosysteme. Sie muss von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Konkret sind 30 Prozent der Wälder unter Schutz und zehn Prozent außer Nutzung zu stellen, der Totholzanteil (zehn Prozent vom Holzvorrat) und die Kohlenstoff-Speicherung sind im Wald zu erhöhen.
- Massive Einschränkung der Bewirtschaftung. Die EU-Biodiversitätsstrategie soll dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken und bis 2050 klimaneutral zu sein. Die EU-Kommission versucht, damit die Waldkompetenz von den Mitgliedsstaaten nach Brüssel zu verlagern und die Waldbewirtschaftung massiv einzuschränken. Ökologie geht dabei vor Ökonomie.
- EU-Taxonomie-Verordnung. Enthält Kriterien, ob eine Wirtschaftstätigkeit in der Finanzwelt als ökologisch nachhaltig einzustufen ist (Taxonomie). Vorgesehen ist: 20 Prozent des Wirtschaftswaldes außer Nutzung zu stellen, Kahlschläge auf 0,3 Hektar zu begrenzen, eine Klimanutzenanalyse bei Holznutzung zu erbringen und 30 Biotopbäume je Hektar zu pflanzen.
- Erneuerbare Energierichtlinie. Mit RED III will die EU bis 2030 aus der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen aussteigen. Biogene Energieträger wie Holz werden durch praxisuntaugliche Nachhaltigkeitskriterien eingeschränkt. Eine ordnungspolitische Stofflenkung durch Kaskadenzwang (stoffliche vor energetischer Nutzung) ist vorgesehen. Die Devise lautet, Atomenergie statt Holzkraftwerke.