Beutegreifer-Notfallteam Vorarlberg
Die heimische Alpwirtschaft ist geprägt von der großen Verantwortung unserer Älplerinnen und Älpler für Mensch, Tier und Natur. Gepflegte Alpweiden, hochwertige Alpprodukte sowie eine vielfältige Alpkultur sind Garant und Markenzeichen einer lebendigen Alpwirtschaft, welche unser Land seit Generationen auszeichnet. Seit einigen Jahren breiten sich die großen Beutegreifer (Wolf, Bär, Luchs) im mitteleuropäischen Raum immer mehr aus. Vorfälle mit landwirtschaftlichen Nutztieren hat es in der Vergangenheit auch in Vorarlberg gegeben. „Es ist klar, dass wir Lösungen finden müssen, welche unsere Alpwirtschaft langfristig sichert. Dazu sind einerseits klare rechtliche Regelungen notwendig, wie sie in der Novelle der Jagdverordnung 2022 geschaffen wurden. Andererseits sind bis dorthin entsprechende Maßnahmen zur Abwehr großer Beutegreifer zu treffen, damit die Weide- und Alpwirtschaft gesichert ist“, so Landesrat Gantner. Das Land Vorarlberg unterstützt die Alpbewirtschafter und Tierhalter dabei bestmöglich.
Beutegreifer-Notfallteam
Aktuell wird ein Notfallteam über den Vorarlberger Schafzuchtverband eingerichtet und die Anschaffung eines Herdenschutz-Anhängers mit entsprechender Ausrüstung finanziell durch das Land Vorarlberg unterstützt. Kommt es bei der Weidehaltung von Nutztieren zu Konflikten mit großen Beutegreifern (Wolf, Bär, Luchs), so kann das Notfallteam angefordert werden. Das Notfallteam steht für Einsätze in ganz Vorarlberg zur Verfügung und hat die zentrale Aufgabe betroffenen Tierhaltern und Hirten bei einem Vorfall durch große Beutegreifer, sehr rasch und unbürokratisch, sowie mit entsprechendem Fachwissen und Ausrüstung zu helfen. Das Team ist nach der Alarmierung schnell am Einsatzort und beurteilt die Situation unter dem Gesichtspunkt des Herdenschutzes um nach Möglichkeit weitere Übergriffe zu verhindern. Das Einsatzteam berät die Betroffenen welche Herdenschutzmaßnahmen bei unmittelbarer Anwesenheit von großen Beutegreifern gesetzt werden können. Bei der Umsetzung solcher Maßnahmen wie zum Beispiel das Aufstellen von Herdenschutzzäunen und Pferchzäunen für die Nacht hilft das Notfallteam aktiv mit und ist mit dem dazu notwendigen Material und der speziellen Ausrüstung ausgestattet.
Die Ansprechpersonen im Notfallteam sind:
Grundförderung Schaf- und Ziegenalpen:
Die Ansprechpersonen im Notfallteam sind:
- Alois Rinderer, T 0664/3883763
- Herbert Strolz, T 0664/2414664
Grundförderung Schaf- und Ziegenalpen:
- 20 bis 100 Schafe/Ziegen ab einem Jahr 1.000 Euro pro Alpsaison
- 100 bis 200 Schafe/Ziegen ab einem Jahr 1.500 Euro pro Alpsaison
- über 200 Schafe/Ziegen ab einem Jahr 2.000 Euro pro Alpsaison
Weitere Maßnhamen
Pferchzäune
Die Anschaffung von Pferchzäunen wird einmalig unterstützt. Für die Anschaffung von maximal 200 Meter Schafnetzzaun (Pferchfläche 50 Meter x 50 Meter) mit einer Höhe von mindestens 90 Zentimeter wird eine Beihilfe von einmalig maximal 360 Euro gewährt. Die Anschaffung eines Weidezaungerätes für den Pferchzaun wird einmalig mit einem Maximalbetrag von 250 Euro unterstützt.
Einsatz von Herdenschutzhunden
Der Ankauf von Herdenschutzhunden kann unterstützt werden. Das Ausmaß der Beihilfe wird im Einzelfall behandelt und entschieden.
Erhöhter Betreuungsaufwand
Besteht ein konkret begründeter Wolfsverdacht, zum Beispiel durch verdächtige Risse die vom Wildbiologen bzw. Amtstierarzt begutachtet wurden, so kann der erhöhte Betreuungsaufwand für maximal fünf Tage abgegolten werden. Aufzeichnungen im Behirtungstagebuch sind Voraussetzung.
Die Anschaffung von Pferchzäunen wird einmalig unterstützt. Für die Anschaffung von maximal 200 Meter Schafnetzzaun (Pferchfläche 50 Meter x 50 Meter) mit einer Höhe von mindestens 90 Zentimeter wird eine Beihilfe von einmalig maximal 360 Euro gewährt. Die Anschaffung eines Weidezaungerätes für den Pferchzaun wird einmalig mit einem Maximalbetrag von 250 Euro unterstützt.
Einsatz von Herdenschutzhunden
Der Ankauf von Herdenschutzhunden kann unterstützt werden. Das Ausmaß der Beihilfe wird im Einzelfall behandelt und entschieden.
Erhöhter Betreuungsaufwand
Besteht ein konkret begründeter Wolfsverdacht, zum Beispiel durch verdächtige Risse die vom Wildbiologen bzw. Amtstierarzt begutachtet wurden, so kann der erhöhte Betreuungsaufwand für maximal fünf Tage abgegolten werden. Aufzeichnungen im Behirtungstagebuch sind Voraussetzung.
- bis 200 Schafe/Ziegen ab erstem Jahr 50 Euro pro Tag
- über 200 Schafe/Ziegen ab erstem Jahr 100 Euro pro Tag