Betriebswirtschaft und Leistungsabgeltung
Betriebswirtschaftsreferent Tobias Fink BSc referierte zu den eher durchwachsenen Ergebnissen des Grünen Berichts und aus dem Arbeitskreis Unternehmensführung.
Grüner Bericht
Österreichweit war 2023 ein deutlicher Rückgang bei den landwirtschaftlichen Einkommen zu verzeichnen. Die Erträge sanken um 1,1 Prozent, der Aufwand stieg jedoch um 3,8 Prozent. Daher weist der Grüne Bericht ein Einkommensminus von -13,6 Prozent aus. Das durchschnittliche landwirtschaftliche Einkommen aller Betriebe lag daher bei 39.526 Euro.
Betrachtet man die Ergebnisse der einzelnen Betriebsformen, fallen diese unterschiedlich aus. So konnten die Veredelungsbetriebe einen Einkommenszuwachs von 33,1 Prozent verzeichnen, während alle anderen Betriebsformen einen starken Abfall hinnehmen mussten. Den stärksten Rückgang mussten die Marktfruchtbetriebe (-42 Prozent) verkraften, gefolgt von den landwirtschaftlichen Gemischtbetrieben (-26,3 Prozent), Forstbetrieben (-17,7 Prozent), Futterbaubetrieben (-8 Prozent) und Dauerkulturbetrieben (-6,3 Prozent) (vergleiche Abbildung unten). Zusätzlich zu den Betriebsformen werden im Grünen Bericht auch noch Spezialbetriebsformen ausgewertet. Die spezialisierten Milchviehbetriebe konnten ihr Einkommen halten bzw. leicht steigern (+0,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und die spezialisierten Schweinebetriebe konnten das Einkommen deutlich steigern (+40,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).
Betrachtet man die Bergbauernbetriebe, dann wird deutlich, dass die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 19 Prozent unter dem Durchschnitt aller Betriebe und 33,5 Prozent unter dem Einkommen der Nichtbergbauernbetriebe liegen. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft betrugen 32.402 Euro je Bergbauernbetrieb (-7,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Diese Betriebe werden zusätzlich noch in vier, nach Erschwernispunkten gestaffelte Gruppen eingeteilt.
Die Einkünfte in der Gruppe I betrugen 39.433 Euro (-11,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), der Gruppe II 32.249 Euro (-7,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), der Gruppe III 25.197 Euro (-4,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und in der Gruppe IV 21.128 Euro (+11,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Deutlich wird, dass bei allen Gruppen, bis auf die Gruppe IV, ein Einkommensminus vorliegt.
Bei der Bundesländerauswertung im Grünen Bericht zeigt sich bei Vorarlberg ein Plus von fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In Vorarlberg war der Einkommensanstieg auf höhere Erträge aus Tierhaltung und Milchwirtschaft zurückzuführen. Während in den meisten Bundesländern weniger Investitionen getätigt wurden als im Vorjahr, war in Vorarlberg eine gestiegene Investitionstätigkeit zu verzeichnen. Im Bundesländervergleich ist der Anteil der öffentlichen Gelder am Ertrag in Vorarlberg am höchsten mit 25 Prozent (Vergleich Tirol: 18 Prozent).
Arbeitskreis Unternehmensführung
Die Ergebnisse des Arbeitskreises Unternehmensführung (AKU) lagen 2023 unter dem Vorjahr 2022, jedoch immer noch über dem Dreijahresmittel. Betrachtet man die langfristige Einkommensentwicklung im AKU, so stiegen die Einkünfte über alle Gruppen in ähnlicher Höhe wie der Verbraucherpreisindex, allerdings von starken Schwankungen betroffen.
GAP und ÖPUL
Bereichsleiter DI Bernhard Jenny berichtet über die GAP-Änderungen und die laufende ÖPUL-Herbstaktion. Er gab einen kurzen Überblick über die abgeschlossene Antragssaison zum Mehrfachantrag 2024. Die Antragszahlen für den MFA sind konstant und liegen bei ca. 3.300 Betrieben. Jenny hebt die hohe ÖPUL-Teilnahmerate der Vorarlberger Betriebe hervor. Vor allem im Bereich des Naturschutzes und Biodiversitätsflächen der Heimgutflächen liegt Vorarlberg mit 21 Prozent Biodiversitätsflächenanteil an erster Stelle. Die Hauptauszahlung der AMA-Förderung wurde mit dem 19.12.2024 fixiert. Dabei werden 100 Prozent der Direktzahlungen und 75 Prozent der ÖPUL- und AZ-Zahlungen angewiesen. Die 25 Prozent Restzahlung erfolgt im Juni 2025. Zusätzlich werden bis Ende des Jahres die Rückvergütung der CO2-Bepreisung und temporärer Agrardieselvergütung an die Antragsteller überwiesen.
Impulsprogramm und GAP-Änderung
Anfang August 2024 wurden die zweite Änderung des österreichischen GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 und das Impulsprogramm von der Europäischen Kommission genehmigt, wonach der Anteil an kofinanzierten Mitteln, die Bund und Land zu den ÖPUL-Maßnahmen und zur Ausgleichszahlung für benachteiligte Gebiete beitragen (das ist rund die Hälfte der Mittel), um acht Prozent erhöht wird. Die EU-Mittel bleiben gleich.
Ausgenommen von der anteiligen Prämienerhöhung sind daher jene Maßnahmen, die im Rahmen der sogenannten „Ökoregelung“ ausschließlich durch EU-Mittel finanziert werden. Das sind die Maßnahmen „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“, „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“, „Tierwohl – Weide“ sowie die Maßnahme „Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen“.
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird ebenso um acht Prozent erhöht, bei Betrieben der Erschwernisgruppe 3 und 4 (ca. 1.200 Vorarlberger Betriebe ab 180 Erschwernispunkte) sogar um 14 Prozent.
Bei der Investitionsförderung wird die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für Investitionen bei Tierwohl, Klima und Wassermanagement auf 500.000 Euro angehoben.
Die Erhöhung der Prämiensätze mit den neuen Zuschlägen kann auf der Homepage der Landwirtschaftskammer unter I vbg.lko.at unter dem Menüpunkt „Förderungen/LK Vorarlberg“ oder auf der Homepage der AMA unter I ama.at unter „Formulare & Merkblätter | AMA – AgrarMarkt Austria“ abgerufen werden.
Erleichterungen bei der Konditionalität
Anstelle der Verpflichtung, vier Prozent der Ackerflächen brach liegen zu lassen, ist die Erfüllung über eine freiwillige Ökoregelung im Rahmen des Umweltprogramms möglich. Betriebe, die freiwillig nichtproduktive Ackerflächen und Grünbrachen bewirtschaften, können bis 31.12. in die jährliche und neue ÖPUL-Maßnahme einsteigen. Prämie 350 bis 450 Euro pro Hektar.
Aufgepasst: Für Teilnehmer an den ÖPUL-Maßnahmen UBB und Bio ändert sich dadurch nichts an der Sieben-Prozent-Biodiversitätsverpflichtung („DIV-Flächen“).
Statt einer jahresübergreifenden Fruchtfolgeregelung kann die Anforderung gemäß GLÖZ 7 (Anbauplanung) auch über eine Anbaudiversifizierung erreicht werden. Von GLÖZ 7 befreit sind Biobetriebe, Betriebe mit weniger als zehn Hektar Ackerfläche, Betriebe über 75 Prozent Feldfutter, Brachen und Leguminosen am Acker und Betriebe deren Grünlandanteil mindestens 75 Prozent an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche beträgt. Betriebe unter zehn Hektar, inklusive anteiliger Alp-Futterfläche, werden künftig von Kontrollen und Sanktionen bei der Konditionalität befreit.
Neue ÖPUL-Maßnahmen
Vier neue ÖPUL-Maßnahmen werden ab 2025 angeboten. An diesen kann 2025 nur teilnehmen, wer die Maßnahme bis 31.12.2024 im Mehrfachantrag 2025 beantragt.
- Zuschlag Almweideplan (gelenkte Weideführung) bei Almbewirtschaftung (20 Euro für max. 20 Hektar FF)
- Nichtproduktive Ackerflächen (350 bis 450 Euro pro Hektar) und Agroforststreifen (600 bis 800 Euro pro Hektar)
- Zuschlag Festmistkompostierung bei Tierwohl – Schweinehaltung (21 Euro pro GVE)
- Zuschlag für stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen bei bodennahem Ausbringen von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Gülleseparation
Der Einstieg in eine zusätzliche ÖPUL-Maßnahme (beispielsweise „bodennahe Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger“), muss bis 31.12.2024 beantragt werden. Bei mehrjährigen Maßnahmen ist dies im aktuellen Programm die letzte Chance.
Zuschlag Almweideplan
Für Vorarlberger Alp-Betriebe wird vor allem die neue Maßnahme „Zuschlag Almweideplan bei Almbewirtschaftung“ eine interessante Möglichkeit darstellen. Es können zusätzlich zur Alpung- und Behirtungsprämie noch 20 Euro für die ersten 20 Hektar Alpfutterfläche lukriert werden. Bei der Teilnahme an dieser Maßnahme ist ein erhöhter Auftrieb von maximal 2,4 RGVE pro Hektar statt maximal zwei RGVE pro Hektar Alpfutterfläche je Alpe möglich. Das ist für Niederalpen eine wichtige Verbesserung. Als Gegenleistung muss ein Almweideplan im vertretbarem Ausmaß mit gesonderter Beantragung erstellt und im Rahmen einer Bildungsveranstaltung im Mindestausmaß von vier Stunden bis 15.07.2025 absolviert werden.