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Besseres Wolfsmanagement durch EuGH-Entscheidung

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18.06.2025 | von Bernhard Ammann

Der Wolf ist jetzt auf gleicher Schutzstufe wie Gämse, Schneehase und Steinbock und somit künftig besser regulierbar.

Wolf.jpg © AdobeStock
EU-Mitgliedsstaaten bekommen nun mehr Möglichkeiten im Management der Wolfspopulationen. © AdobeStock
Dass sich das jüngste EuGH-Urteil betreffend Estland positiv auf die Wolfsregulierung auswirken wird, wurde  bei einem Pressegespräch an der Landwirtschaftskammer Österreich beleuchtet. Während der in der Schweiz lehrende Universitätsprofessor und Wolfsrechtsexperte Roland Norer die juristischen Entwicklungen darlegte, stellte LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger darauf aufbauende Forderungen im Sinne von Landwirtschaft und Gesellschaft auf. Der Schweizer Wildtierbiologe und Buchautor Marcel Züger erörterte wiederum Bestand und Erhaltungszustand dieses Raubtieres in Europa und ging auf den hierzulande aus seiner Sicht wenig praktikablen Herdenschutz ein. Biobäuerin Anna Gwehenberger unterstrich diese Aussagen durch ihre Erfahrung aus der Praxis. 
Josef Moosbrugger neutral 1_(c) LKÖ_APA_Ludwig Schedl (15) (Klein).jpg © Ludwig Schedl
LK-Präsident Josef Moosbruggers ist bezüglich der Gefahr für die Bienen besorgt. © Ludwig Schedl

Langjährige LKÖ-Forderung

"Kaum hat der Almsommer in Österreich begonnen, mussten etwa auf der Seducker Hochalm im Tiroler Stubaital aufgrund von zumindest vier Rissen rund 250 Schafe nach nur 48 Stunden wieder auf ihre Heimbetriebe zurückgebracht werden. Dieses aktuelle Beispiel zeigt klar auf, warum es so wichtig ist, dass Bewegung in die Möglichkeiten zur Wolfsregulierung gekommen ist und noch mehr kommt – im Sinne der Alm- und Weidewirtschaft sowie der gesamten Gesellschaft, die von ihren Leistungen profitiert", berichtete Moosbrugger. "Dass der günstige Erhaltungszustand laut jüngster EuGH-Entscheidung nicht so streng auszulegen ist, wie bisher von der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission angenommen, ist aus unserer Sicht sehr wichtig und positiv zu bewerten. Das Urteil entspricht unserer langjährigen Forderung, dass – wie in Schweden – neben der Wildtierbiologie auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Aspekte und Notwendigkeiten einbezogen werden müssen. Das ist nun auch von Brüssel anzuerkennen", erklärte der LKÖ-Präsident, der nun verstärkte Möglichkeiten zur Wolfsregulierung im Rahmen der Jagdgesetze der Bundesländer sieht. "Das ist wichtig und richtig. Es kann nicht sein, dass immer erst etwas passieren muss und unzählige Formulare auszufüllen sind, bevor wir unsere Nutztiere schützen können", fordert Moosbrugger.

Wolfsrechtsexperte sieht Möglichkeiten

Bessere Eingriffsmöglichkeiten ortet auch der Universitätsprofessor, Wolfsrechtsexperte und Buchautor Roland Norer, der in der Schweiz lebt und lehrt. Dort sind zum Teil ähnliche Topografie und kleinstrukturierte Landwirtschaft zu finden, der Wolf bildete jedoch schon rund zehn Jahre früher Rudel und wurde zum Problemfaktor, weshalb Österreich gerne auf Erfahrungen mit der Schweizer Wolfsregulierung setzt. "Mit der Absenkung des Schutzstatus von Wölfen von 'streng geschützt' auf 'geschützt' im Mai 2025 und den EuGH-Urteilen zu Tirol und Estland vom Juli 2024 und Juni 2025 hat sich die Rechtslage grundlegend geändert. Aufgrund der Schutzstatus-Absenkung können die Bundesländer künftig weiter reichende Regulierungsmaßnahmen bis hin zur Bestandsregulierung – sprich Bejagung – vorsehen", erklärte Norer. 

Almwirtschafts-Erhalt aufgewertet

"In den Interessenabwägungen, die von den Behörden vorzunehmen sind, verliert das öffentliche Interesse am Schutz einer 'bloß' geschützten Tierart gegenüber beispielsweise jenem am Erhalt der Almwirtschaft an Gewicht. Der Wolf steht neu auf gleicher Schutzstufe wie etwa Gämse, Schneehase und Steinbock", so der Wolfsrechtsexperte und weiter: "Vorausgesetzt wird weiterhin ein 'günstiger Erhaltungszustand'. Für diesen sind nun bei Wölfen, die große Lebensräume beanspruchen, und bei Ländern mit flächenmäßig zu kleinem natürlichem Lebensraum auch die Subpopulationen in benachbarten Mitglied- oder Drittstaaten mitzuberücksichtigen. Damit wird mit Blick auf die verschiedenen, in Österreich vorkommenden Bestände von einem günstigen Erhaltungszustand auszugehen sein."

Erhaltungszustand "mehr als erreicht"

Auch der Schweizer Wildtierbiologe und Autor des Buches "Mensch, Wolf!", Marcel Züger, ist davon überzeugt, dass der günstige Erhaltungszustand von Canis lupus europaweit mehr als erreicht ist: "In Europa leben rund 60.000 Wölfe. Meist wird eine Anzahl von 23.000 genannt. Dieser Bestand bezieht sich jedoch lediglich auf die EU-Staaten plus Schweiz und den Balkan. Der Kontinent Europa bis zum Ural beherbergt aber rund 60.000 Exemplare. Die Bestände sind durch Wanderbewegungen miteinander vernetzt und bilden eine einzige, europaweite Population. Die Wanderungen sind mittels genetischer Nachweise und besenderter Wölfe belegt. Damit ist der günstige Erhaltungszustand für diese Art europaweit mehr als erreicht." Züger unterstrich weiter die unverzichtbare Bedeutung von Beweidung und Bealpung auch für die Offenhaltung der Landschaft, die wiederum für den Erhalt vieler wichtiger, oft nur dort vorkommender Tier- und Pflanzenarten entscheidend ist: "Der österreichische Alpenraum weist europaweit eine einmalig hohe Zahl von Endemiten auf. Beispiele sind der Kärntner Kuhtritt, der nur auf einer Handvoll Almweiden vorkommt, und die Innsbrucker Küchenschelle, die auf drei Magerrasen beschränkt ist." Der Wolf sei somit nicht nur für Alm- und Weidewirtschaft, sondern auch für die Biodiversität gefährlich, ist Züger überzeugt. 

Zu hohe biologische Kollateralschäden

"Auf vielen naturschutzfachlich wertvollen Flächen ist die Beweidung unentbehrlich. Mit Herdenschutz werden aber die Schutzziele beschädigt, die verfügbaren Maßnahmen sind kein tauglicher Ausweg. Im Berggebiet ist die technische Umsetzbarkeit nicht nur äußerst aufwändig. Maßnahmen wie Zäune sind zudem fehleranfällig und werden auch bei korrekter Ausführung regelmäßig von Wölfen überwunden. Aus biologischer Sicht wichtig ist ferner zu betonen, dass Zäune auch andere Wildtiere an der Ausbreitung hindern. Betroffen sind v.a. Gämsen und Rehe, bei denen Alttiere die Zäune zwar überspringen können, die Jungtiere jedoch nicht. Andere Tiere wie Hasen oder Greifvögel verfangen sich darin. Herdenschutzhunde wiederum können Schnee- und Birkhühner sowie Schneehasen verdrängen oder töten. Die Kollateralschäden überwiegen somit bei weitem den Nutzen", unterstreicht Züger.

Beweidung unverzichtbar

Biobäuerin Anna Gwehenberger, die gemeinsam mit ihrer Familie einen 15 ha-Betrieb mit einer kleinen Alm, 12 Rindern und einigen Ziegen in der "Wolfshotspot"-Region Großarl, Salzburg, bewirtschaftet, ergänzte in ihrem – aufgrund der laufenden Heuernte – übermittelten Videostatement, wie wichtig die Beweidung der Almen auch für Lawinenschutz, Tourismus und somit Sicherheit und Wohlstand ist. Sie berichtete von Situationen, in denen trächtige Kühe samt Kälbern in den Graben getrieben wurden und eine am Hinterteil angefressene, aber lebendige Ziege gefunden werden musste. "Das ist Tierquälerei und sonst gar nichts", so Gwehenberger. Einerseits zeigte sie sich sehr froh und dankbar, dass der Schutzstatus des Wolfes gesenkt worden ist. Andererseits appellierte sie: "Es wäre trotzdem wichtig, wenn das noch unbürokratischer geht. Wir wollen, dass nicht immer erst etwas Schlimmes passieren muss, bevor ein Wolf entnommen werden darf. Das Jagdgesetz muss sich meiner Meinung nach ändern." Auch sie hält Herdenschutz – ob mit Zäunen oder Hunden – in ihrer kleinstrukturierten, felsigen und tourismusgeprägten Region für völlig unpraktikabel und unfinanzierbar. 
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