Begüllen: Achtung bei Stromleitungen

Die Illwerke VKW geben wichtige Informationen zu dem Thema:
- Mindestabstände beachten: Gülle darf nicht direkt auf eine elektrische Freileitung gespritzt werden. Mindestabstände sorgen dafür, dass kein Kontakt zu elektrisch spannungsführenden Teilen entsteht. Der erforderliche Mindestabstand kann, je nach eingesetztem Arbeitsmittel, bis zu 18 Meter betragen. Je weiter die Wurfweite der Gülle ist, umso höher ist der einzuhaltende Abstand.
- Achtung, Kurzschluss: Wenn Gülle mit Hochdruck auf die Leiterseile gespritzt wird, können diese zusammenschlagen. Dadurch kann ein Kurzschluss entstehen, und die Stromleitung wird abgeschaltet. Die Folge ist ein Stromausfall, der von Profis behoben werden muss.
- Beläge auf Holzmasten: Wenn Holzmasten und Isolatoren mit Gülle bespritzt werden, können sich leitfähige Beläge bilden. Diese führen zu Lichtbogenkurzschlüssen – und damit zu Stromausfällen oder nach einiger Zeit auch zu Materialschäden.
- Sich und andere schützen: Bei Beschädigungen an Freileitungen und dadurch resultierenden elektrischen Verbindungen auf Erdpotential ist ein Sicherheitsabstand von 20 Metern einzuhalten. Warnen Sie in solchen Fällen auch andere Personen!
Unterstützung für die Landwirt/-innen
Als Netzbetreiber unterstützt die Vorarlberger Energienetze GmbH (vorarlberg netz) gerne die betroffenen Landwirt/-innen. „Bitte beachten Sie die nötigen Sicherheitsmaßnahmen im Bereich von elektrischen Anlagen und Freileitungen“, betont Sicherheitsfachkraft Stephan Bechter. „Dadurch können Arbeiten unter einem hohen Sicherheitsstandard ausgeführt werden und die Versorgungssicherheit, auch Ihrer eigenen Anlagen, bleibt gewährleistet.“
Kontakt
Bei Fragen steht vorarlberg netz gerne zur Verfügung.
Entstörungsdienst Strom: T 05574/9020-189
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