Aufruf an Sikawild-Betriebe
Bundesminister Norbert Totschnig startet gemeinsam mit dem Bundesverband österreichischer Wildhalter einen Aufruf an alle Betriebe, die Sikawild halten. Hintergrund ist die 2025 erfolgte Aufnahme des Sikawildes in die EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten. Nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist darf Sikawild grundsätzlich nicht mehr gehalten, gezüchtet oder gehandelt werden. Österreich setzt sich deshalb bei der Europäischen Kommission für eine Ausnahmeregelung ein, damit die Haltung von Sikawild auf heimischen Betrieben auch künftig möglich bleibt. Voraussetzung dafür ist, dass alle betroffenen Betriebe erfasst und an die Europäische Kommission gemeldet werden. Bisher haben sich von rund 250 Betrieben nur 90 gemeldet. Die Einmeldefrist endet am 10. August 2026.
Bundesminister Norbert Totschnig: “Für die meist familiengeführten Betriebe hat die Haltung von Sikawild eine große wirtschaftliche und soziale Bedeutung. Ein Verbot der Haltung würde diesen Betrieben die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Das darf nicht passieren, deshalb setze ich mich auf europäischer Ebene mit Nachdruck für eine praktikable Sonderlösung ein, die den berechtigten Anliegen des Schutzes der Biodiversität ebenso Rechnung trägt wie den Interessen unserer bäuerlichen Familienbetriebe. Wenn die Sonderlösung gelingt, dann werden davon aber nur jene Betriebe profitieren, die sich jetzt melden. Ich rufe daher alle Sikawild-Betriebe auf, sich bis spätestens 10. August 2026 zu melden.“
Sikawild seit mehr als 100 Jahren in Österreich
Ausnahmegenehmigung soll Betriebe absichern
Seit August 2025 steht Sikawild auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten. Nach Ablauf der Übergangsfrist im August 2027 ist die Haltung, Zucht und Vermarktung grundsätzlich nicht mehr zulässig. Das EU-Recht ermöglicht jedoch Ausnahmegenehmigungen, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse, insbesondere wirtschaftlicher oder sozialer Natur, vorliegt. Genau dafür setzt sich Österreich auf europäischer Ebene ein.
Voraussetzung für den Antrag ist die vollständige Erfassung aller betroffenen Betriebe. Die Daten werden gemeinsam mit dem österreichischen Antrag an die Europäische Kommission übermittelt. Nach Zulassung durch die Europäische Kommission können die Betriebe dann die Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland erhalten. Bislang haben sich bereits rund 90 Betriebe registriert. Das BMLUK und der Bundesverband österreichischer Wildhalter rufen daher alle noch nicht erfassten Sikawildhalter auf, sich bis spätestens 10. August anzumelden.