Ammoniakreduktions-Verordnung wurde entschärft
"Die Vernunft hat schlussendlich gesiegt", kommentiert LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger gemeinsam mit LK Oberösterreich-Präsident Franz Waldenberger die aktuelle Kundmachung der Novelle der Ammoniakreduktionsverordnung. "Nach intensiven zweijährigen Bemühungen ist es der Landwirtschaftskammer gelungen, mit dem Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) einen praxistauglichen Weg auszuverhandeln, der sowohl den Erfordernissen der bäuerlichen Praxis als auch dem Klimaschutz gerecht wird. Eine immense finanzielle Belastung konnte von unseren Betrieben abgewendet werden." "Die Emissionen werden zwar – wie erforderlich und vorgeschrieben – erheblich reduziert, allerdings zu insgesamt deutlich geringeren Kosten für unsere bäuerlichen Familienbetriebe. Die Verordnung in der bisherigen Form hätte viele Höfe zum Aufgeben gezwungen, weshalb wir mit Nachdruck auf diese Novelle gepocht haben", betont Moosbrugger, der allen Beteiligten für die intensive Arbeit dankt. "Gerade für veredelungsstarke Regionen wie Oberösterreich ist diese Entschärfung von größter Bedeutung, weshalb wir uns auf allen Ebenen dafür eingesetzt haben", unterstreicht Waldenberger.
Flexible Abdeckung oder stabile Schwimmdecke bei Bestandsanlagen
Die zentrale Änderung ist, dass mit der vorliegenden Novelle die Verpflichtung zur festen Abdeckung nur noch für Anlagen zur Lagerung von flüssigem Wirtschaftsdünger oder Gärresten ab einem gesamtbetrieblichen Fassungsvermögen von 240 m³ vorgeschrieben wird, die ab 1. Jänner 2025 neu errichtet werden. Bestandsanlagen, die keine feste Abdeckung haben, sind spätestens ab dem 1. Jänner 2028 mit einer vollflächigen, flexiblen, künstlichen Abdeckung zu versehen. Bestehende Anlagen, bei denen sich eine dauerhaft stabile Schwimmdecke bildet, erfüllen ebenfalls die Anforderungen. Als stabil gilt eine Schwimmdecke ab einer Mindeststärke von 20 Zentimetern, die nicht öfter als zweimal pro Jahr aufgerührt oder homogenisiert wird. Um die laut Vertragsverletzungsverfahren notwendige Emissionsreduktion zu erreichen, sind weitere Kompensationsmaßnahmen notwendig, allerdings zu in Summe deutlich geringeren Kosten. So ist ab dem 1. Jänner 2026 neben Gülle, Jauche, Gärrest, nicht entwässertem Klärschlamm und Geflügelmist auch der gesamte ausgebrachte Festmist unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vier Stunden nach dem Ausbringen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung einzuarbeiten. Die Einarbeitungsfrist beginnt mit der Beendigung des Ausbringvorgangs auf einem Schlag. Das gilt ab Jänner 2028 vorerst für alle Betriebe und somit auch für jene unter 5 Hektar, was jedoch noch Ende 2026 geprüft und evaluiert werden soll.
Moosbrugger und Waldenberger für Klimaschutz mit Anreizen statt Verboten
Auch Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Agrarumweltprogramms (ÖPUL), etwa zur bodennahen Gülleausbringung, werden gestärkt. "Wir sind überzeugt, dass mit Anreizen mehr zu erreichen ist als mit Verboten", hebt Moosbrugger hervor.
"In Summe gehört die Landwirtschaft jedenfalls zu jenen Sektoren, die ihre Treibhausgasemissionen seit 1990 deutlich reduziert haben und zwar um 16 Prozent. Das würden wir uns auch von anderen Wirtschaftsbereichen erwarten, die noch dazu nicht mit nur geringfügig zu verändernden, natürlichen Prozessen zu tun haben. Wir als Land- und Forstwirtschaft nehmen unsere Klimaschutzverantwortung jedenfalls sehr ernst und sehen uns auch mit regionalen Lebensmitteln, erneuerbaren Energien und Rohstoffen als Teil der Lösung. Das primäre Ziel muss sein, die massiv klimaschädlichen fossilen Energieträger durch Erneuerbare zu ersetzen und auch in punkto Energieeffizienz und Energiesparen weiterzukommen", betont der LKÖ-Präsident. "Wir als Landwirtschaftskammer haben hier – auch im Bildungs- und Beratungsbereich – zahlreiche Initiativen und Angebote, um die Klimafitness unserer Höfe voranzutreiben", ergänzt Waldenberger.
"In Summe gehört die Landwirtschaft jedenfalls zu jenen Sektoren, die ihre Treibhausgasemissionen seit 1990 deutlich reduziert haben und zwar um 16 Prozent. Das würden wir uns auch von anderen Wirtschaftsbereichen erwarten, die noch dazu nicht mit nur geringfügig zu verändernden, natürlichen Prozessen zu tun haben. Wir als Land- und Forstwirtschaft nehmen unsere Klimaschutzverantwortung jedenfalls sehr ernst und sehen uns auch mit regionalen Lebensmitteln, erneuerbaren Energien und Rohstoffen als Teil der Lösung. Das primäre Ziel muss sein, die massiv klimaschädlichen fossilen Energieträger durch Erneuerbare zu ersetzen und auch in punkto Energieeffizienz und Energiesparen weiterzukommen", betont der LKÖ-Präsident. "Wir als Landwirtschaftskammer haben hier – auch im Bildungs- und Beratungsbereich – zahlreiche Initiativen und Angebote, um die Klimafitness unserer Höfe voranzutreiben", ergänzt Waldenberger.