Alpabtrieb – Meldungen nicht vergessen
Rinder
Nach erfolgtem Alpabtrieb ist das tatsächliche Abtriebsdatum von den Alpverantwortlichen innerhalb von 14 Kalendertagen online im RinderNET zu melden. Eine aktive Abtriebsmeldung ist auch dann erforderlich, wenn das „voraussichtliche“ Abtriebsdatum mit dem tatsächlichen Abtriebsdatum ident ist. Für den Heimbetrieb besteht kein Handlungsbedarf.
Schafe und Ziegen
Bei Schafen und Ziegen ist ebenfalls der Alpabtrieb zu melden. Das tatsächliche Abtriebsdatum muss vom Zuständigen der Alpe mittels Korrektur zum Mehrfachantrag auf eama.at in der Beilage „Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ erfasst werden. Eine Korrekturmeldung ist immer erforderlich, auch wenn es mit dem bereits bekannt gegebenen Abtriebsdatum übereinstimmt. Die Bekanntgabe des Abtriebsdatums hat innerhalb der Meldefrist von sieben Kalendertagen zu erfolgen.
Pferde
Bei Equiden und Neuweltkamelen muss das bereits bekannt gegebene voraussichtliche Abtriebsdatum nicht nochmals bestätigt werden, wenn es mit dem tatsächlichen Abtriebsdatum übereinstimmt. Andernfalls muss eine Korrektur des Mehrfachantrags auf www.eama.at in der Beilage „Alm/Gemeinschaftsweide–Auftriebsliste“ innerhalb der Meldefrist von sieben Kalendertagen erfolgen.
Hilfestellung
Zur Unterstützung der Alpverantwortlichen bei der Bekanntgabe des tatsächlichen Abtriebsdatums hat die AMA einen Benachrichtigungsservice mittels E-Mail eingerichtet. Die Invekos-Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer stehen in gewohnter Weise bei Fragen und Hilfestellung zur Abtriebsmeldung gerne zur Verfügung.