ÖPUL-Neueinstieg - Was ist möglich?
ÖPUL-Einstiegsregelung 2027
Das Umweltprogramm 2023 setzt sich zusammen aus einjährigen und mehrjährigen ÖPUL-Maßnahmen. Ein Neueinstieg in mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen und mehrjährige Optionen (z. B. UBB, Naturschutz, Heuwirtschaft…) ist für das Antragsjahr 2027 nicht mehr möglich. Über den Mehrfachantrag 2027 ist ausschließlich der Einstieg in neue oder nicht zustande gekommene einjährige ÖPUL-Maßnahmen oder einjährige Optionen möglich. Der Neueinstieg muss spätestens bis 31. Dezember 2027 beantragt werden. Der Vertragszeitraum der folgenden Maßnahmen inklusive deren Optionen beträgt ein Kalenderjahr (1.Jänner bis 31. Dezember). Bei Zustandekommen verlängert sich die Maßnahme automatisch um ein weiteres Jahr.
- Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
- Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau
- Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
- Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
- Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
- Tierwohl – Behirtung
- Tierwohl – Weide
- Tierwohl – Stallhaltung Rinder
- Tierwohl – Schweinehaltung
- Natura 2000 und andere Schutzgebiete – Landwirtschaft
Sonderregelung Bio-Einstieg bzw. Zuschlag
Durch eine Änderung der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 erhalten Betriebe, die von der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) auf die biologische Wirtschaftsweise umsteigen wollen, einen Prämienzuschlag von 80 Euro je Hektar. Eine gleichzeitige Teilnahme an der ÖPU-Maßnahme „Einschränkung ertragssteigender Betriebsmittel“ (EEB) ist möglich und wird empfohlen.
Der optionale Zuschlag für die biologische Wirtschaftsweise muss im Rahmen des Mehrfachantrages 2027 bis spätestens 31. Dezember 2026 beantragt werden.
Wer den Biozuschlag in Anspruch nehmen möchte, muss ebenfalls bis 31. Dezember 2026 einen Biokontrollvertrag abgeschlossen haben.
Der optionale Zuschlag für die biologische Wirtschaftsweise muss im Rahmen des Mehrfachantrages 2027 bis spätestens 31. Dezember 2026 beantragt werden.
Wer den Biozuschlag in Anspruch nehmen möchte, muss ebenfalls bis 31. Dezember 2026 einen Biokontrollvertrag abgeschlossen haben.
Sprechtage und weitere Informationen
Die „Invekos-Mitarbeiter“ der Landwirtschaftskammer stehen Ihnen im Rahmen der „ÖPUL-Einstiegssprechtage“ und jederzeit zu den Bürozeiten gerne zur Verfügung.
Kontakt
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Ing. Arno Giselbrecht
Montfortstraße 9
6900 Bregenz
arno.giselbrecht@lk-vbg.at
T 05574/400-222
F 05574/400-601
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Johanna Hartmann
Montfortstraße 9
6900 Bregenz
johanna.hartmann@lk-vbg.at
T 05574/400-223
F 05574/400-600
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Johanna Hartmann
Montfortstraße 9
6900 Bregenz
johanna.hartmann@lk-vbg.at
T 05574/400-223
F 05574/400-600
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Christine Kaufmann
Montfortstraße 9
6900 Bregenz
christine.kaufmann@lk-vbg.at
T 05574/400-227
F 05574/400-600