Wolf: Jagdgesetz geändert
Bei einem Pressegespräch am Biobauernhof Mäh und Summ von Anton Märk in Hohenems informierten Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Christian Gantner über die vom Landtag beschlossenen Änderungen des Jagdgesetzes und der Wolfsmanagementverordnung.
Mit der Änderung des Jagdgesetzes letzte Woche und der Beschlussfassung der Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Wolfsmanagementverordnung setzt die Vorarlberger Landesregierung einen weiteren, entscheidenden Schritt im Umgang mit dem Wolf. Erstmals ist es nun möglich, bereits bei einer unmittelbaren Gefahr für Menschen oder Nutztiere präventiv zu handeln – bis hin zum präventiven Notabschuss eines Wolfes. „Wir haben angekündigt, rasch zu handeln – und wir liefern. Noch vor Beginn der Alpsaison haben wir ein klares, praxistaugliches Instrument für den Umgang mit akuten Gefahrensituationen mit dem Wolf geschaffen“, betonen Landeshauptmann Markus Wallner und Landwirtschaftslandesrat Christian Gantner im Rahmen der Pressekonferenz am 22. April.
Möglich wurde die Verordnung über eine Änderung der Wolfsmanagementverordnung durch die Novelle des Jagdgesetzes, die am 15. April im Landtag mit breiter Mehrheit beschlossen wurde. Diese gesetzliche Anpassung hat es erlaubt, die Änderung der Wolfsmanagementverordnung auf den Weg zu bringen und damit rasch auf die Herausforderungen im Wolfsmanagement zu reagieren.
Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen im Wolfsmanagement vorgenommen:
- Es ist nun gesetzlich festgelegt, dass ein Wolf, der das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder von auf Alpen oder auf sonstigen Weiden gehaltenen Nutztieren unmittelbar gefährdet, sofort erlegt werden darf. Damit die Rechtmäßigkeit eines solchen Notabschusses überprüft werden kann, besteht eine entsprechende Mitteilungspflicht.
- Die Zuständigkeit für die Zulassung von Ausnahmen betreffend Großraubwild liegt nun generell bei der Landesregierung. Damit wird das notwendige Know-how gebündelt und Verfahren werden noch weiter beschleunigt.
Diese gesetzlichen Anpassungen schaffen die Grundlage für die nun vorliegende Änderung der Wolfsmanagementverordnung und ermöglichen ein rascheres, klareres und praxistauglicheres Vorgehen im Umgang mit dem Wolf.
„Gerade mit Blick auf die bevorstehende Alpsaison war es entscheidend, rasch zu handeln und Rechtssicherheit zu schaffen. Entscheidend war dabei auch die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes von ‚streng geschützt‘ auf ‚geschützt‘ auf EU-Ebene, für die wir uns in den vergangenen Jahren mit Nachdruck eingesetzt haben. Unser besonderer Dank gilt den Mitarbeitenden im Land, die hier mit großem Einsatz und Tempo die legistische Lösung möglich gemacht haben“, so Wallner und Gantner.
Präventives Handeln als klares Instrument
Im Zentrum der Änderung des Jagdgesetzes und der Wolfsmanagementverordnung steht die Möglichkeit, künftig auch präventiv einzugreifen, wenn eine unmittelbare Gefahr für Menschen oder landwirtschaftliche Nutztiere besteht. Die bisher bereits jedermann zustehende Möglichkeit der Verscheuchung eines Wolfes zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben von Menschen wurde durch die Möglichkeit, einen Warn- oder Schreckschuss abzugeben, ergänzt.
„Es ist eine Frage des Hausverstands: Es versteht kein Mensch, warum immer erst etwas passieren muss, bevor gehandelt werden darf. Genau diese Machtlosigkeit ist es, die die Menschen aufregt und verunsichert. Wenn eine Gefahr erkennbar ist, braucht es die Möglichkeit, schnell zu reagieren – und nicht erst dann, wenn ihre Tiere durch den Wolf bereits qualvoll verletzt oder getötet wurden. Genau dieses Instrument wurde mit der aktuellen Änderung des Jagdgesetzes und der Wolfsmanagementverordnung geschaffen“, betont Gantner.
Weniger Bürokratie – klare Zuständigkeit beim Land
Ein Bestandteil der Verordnung ist die Entbürokratisierung der Abläufe. Bisher waren die Bezirkshauptmannschaften sachlich zuständig. Aufgrund der großen, bezirksverwaltungsgrenzenübergreifenden Streifgebiete des Wolfes hat dies in der Vergangenheit mehrfach das gleichzeitige, übereinstimmende Tätigwerden mehrerer Bezirkshauptmannschaften erfordert. Damit verbunden war ein entsprechend hoher Abstimmungsaufwand zwischen mehreren Behörden und Zuständigkeiten. Künftig liegt nun die Zuständigkeit für die Zulassung einer Ausnahme gebündelt bei der Landesregierung.
„Wir schaffen klare Zuständigkeiten und kürzere Wege. Bisher hat die Situation mit mehreren betroffenen Behörden, unterschiedlichen Zuständigkeiten und vielen eingebundenen Händen naturgemäß einen hohen Abstimmungsaufwand bedeutet. Diese Komplexität reduzieren wir ganz bewusst. Entscheidungen können dadurch schneller, effizienter und einfacher getroffen werden. Gerade bei einem Tier wie dem Wolf, das an einem Tag auch große Distanzen – bis zu 80 Kilometer – zurücklegt und sich nicht an Verwaltungsgrenzen orientiert, ist das essenziell“, betont Wallner.
Zugleich wird die Arbeit der Bezirkshauptmannschaften in den vergangenen Jahren ausdrücklich gewürdigt: „Die Bezirkshauptmannschaften haben in den vergangenen Jahren hervorragende Arbeit geleistet. Die Bündelung der Zuständigkeit ist ein wichtiger Schritt, um Verfahren weiter zu vereinfachen und den Vollzug zu beschleunigen“, so Wallner und Gantner.
Bedeutung der Alpwirtschaft für Vorarlberg
Der Herdenschutz stellt einen weiteren Bestandteil des Vorarlberger Weges im Umgang mit dem Wolf dar. Das Land unterstützt Älplerinnen und Älpler gezielt bei Schutzmaßnahmen und leistet seit Jahren einen kontinuierlichen Beitrag in diesem Bereich. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass Herdenschutz nicht in allen Regionen – insbesondere im alpinen Raum – gleichermaßen umsetzbar ist und an Grenzen stößt. Quelle: Land Vorarlberg