Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel beschlossen
Unter anderem wird die Umsatzsteuer für Produkte wie Milch, Butter, Joghurt, Eier, Weizenmehl, Nudeln oder Brot ab diesem Zeitpunkt von 10% auf 4,9% gesenkt. Auch die meisten Gemüsesorten sowie gängiges Stein- und Kernobst sind umfasst.
Der neue ermäßigte Umsatzsteuersatz betrifft - wie bereits angekündigt - den Lebensmittelhandel bzw. die regelbesteuerte Land- und Forstwirtschaft (z.B. USt-Option, Buchführungspflicht, "gewerbliche Direktvermarkter") entlang der gesamten Lieferkette, nicht aber die umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirtschaft.
Der neue ermäßigte Umsatzsteuersatz betrifft - wie bereits angekündigt - den Lebensmittelhandel bzw. die regelbesteuerte Land- und Forstwirtschaft (z.B. USt-Option, Buchführungspflicht, "gewerbliche Direktvermarkter") entlang der gesamten Lieferkette, nicht aber die umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirtschaft.
Umsatzsteuerpauschalierung
Umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirte können beim Verkauf ihrer Produkte wie bisher
- 10% oder 13% an Nichtunternehmer (insbesondere an Konsumenten) bzw.
- 13% an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen (z.B. Handel, Gastwirt, Molkerei)
Fachinformation des Bundesministeriums für Finanzen
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat einen Fragenkatalog veröffentlicht, darin Zweifelsfragen beantwortet und nähere Abgrenzungen der betroffenen Grundnahrungsmittel anhand der Kombinierten Nomenklatur vorgenommen.
Weiters ist auch die Registrierkassensicherheitsverordnung an die geänderte Rechtslage ab 1. Juli 2026 anzupassen, die Erfassung des neuen ermäßigten Steuersatzes in der Registrierkasse wird in diesem Fragenkatalog ebenfalls klargestellt: Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel
Weiters ist auch die Registrierkassensicherheitsverordnung an die geänderte Rechtslage ab 1. Juli 2026 anzupassen, die Erfassung des neuen ermäßigten Steuersatzes in der Registrierkasse wird in diesem Fragenkatalog ebenfalls klargestellt: Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel
Noch Fragen?
Die technischen Details zur Umstellung der Registrierkasse ab 1. Juli 2026 sind rechtzeitig mit dem eigenen Registrierkassenanbieter abzuklären.
Die steuerrechtlichen Auswirkungen sind mit der eigenen Steuerberaterin bzw. dem eigenen Steuerberater zu besprechen.
Die steuerrechtlichen Auswirkungen sind mit der eigenen Steuerberaterin bzw. dem eigenen Steuerberater zu besprechen.