TBC: Was ist bei der Viehverbringung zu tun?
Rinder, die in einem TBC-Risikogebiet gealpt oder geweidet wurden, dürfen frühestens vier Wochen nach dem Verlassen des Risikogebietes bzw. aufgestallt im Heimbestand und nur nach einer negativen TBC-Untersuchung in Verkehr gebracht werden. Als „in Verkehr gebracht“ gilt jeder Wechsel in einen anderen Bestand, aber auch die Teilnahme an Viehausstellungen und Versteigerungen.
Welche Gebiete sind betroffen?
Zu den Risikogebieten zählen die festgelegten TBC-Kerngebiete sowie weitere Gebiete, die auf Grundlage einer Risikoanalyse der AGES einbezogen wurden.
Im Bezirk Bregenz:
Im Bezirk Bregenz:
- HG 1.5b Bezau-Schönebach (ausgenommen: GJ* Bezau I, EJ** Helbockstobel)
- GJ Au-Sonnseite II
- EJ Sattel
- HG 2.1 Silbertal-Bartholomäberg (ausgenommen: GJ Schruns, EJ Fratte, EJ Latons, EJ Stein und EJ Vorderkapell)
- GJ St. Gallenkirch III
- GJ Gaschurn Sonnseite
- GJ St. Anton
- GJ Lorüns
- EJ Montiel
- EJ Netza
- EJ Sasarscha-Manigg
- EJ Valschaviel
- EJ Zamang
Lokale Viehausstellungen sind weiterhin möglich
Bei lokalen Viehausstellungen kommen vielfach Tiere zusammen, die bereits auf denselben Vorsäßen oder Alpen Kontakt miteinander hatten. Sollte bei einem dieser Tiere später ein positiver TBC-Befund festgestellt werden, wird der Kreis der möglichen Kontakttiere durch die Ausstellung daher in der Regel nicht wesentlich erweitert.
Lokale Viehausstellungen können demnach grundsätzlich durchgeführt werden, unter der Voraussetzung, dass Tiere, die in einem TBC-Risikogebiet gealpt oder geweidet wurden, jedoch nur teilnehmen dürfen, wenn sie sich seit mindestens vier Wochen außerhalb des Risikogebietes bzw. aufgestallt im Heimbestand befinden und negativ auf TBC untersucht wurden.
Lokale Viehausstellungen können demnach grundsätzlich durchgeführt werden, unter der Voraussetzung, dass Tiere, die in einem TBC-Risikogebiet gealpt oder geweidet wurden, jedoch nur teilnehmen dürfen, wenn sie sich seit mindestens vier Wochen außerhalb des Risikogebietes bzw. aufgestallt im Heimbestand befinden und negativ auf TBC untersucht wurden.
Überregionale Viehausstellungen besser verschieben
Anders stellt sich die Situation bei überregionalen Viehausstellungen dar, bei denen Tiere aus unterschiedlichen Regionen erstmals aufeinandertreffen. Ein positiver Fall bei einem Ausstellungstier würde eine Vielzahl neuer Kontakttiere auslösen.
Überregionale Viehausstellungen sollten deshalb nach Möglichkeit auf den Spätwinter oder das Frühjahr verschoben werden. Bis dahin sind die amtlichen TBC-Untersuchungen der Tiere aus den Risikogebieten abgeschlossen. Das Risiko, dass nachträglich ein positives Tier festgestellt wird, ist dadurch deutlich geringer.
Überregionale Viehausstellungen sollten deshalb nach Möglichkeit auf den Spätwinter oder das Frühjahr verschoben werden. Bis dahin sind die amtlichen TBC-Untersuchungen der Tiere aus den Risikogebieten abgeschlossen. Das Risiko, dass nachträglich ein positives Tier festgestellt wird, ist dadurch deutlich geringer.
Wer bezahlt die Untersuchung?
Zu beachten ist, dass eine finanzielle Unterstützung nur für die amtlichen Untersuchungen gewährt wird. Untersuchungen für einen Verkauf oder eine Viehausstellung, die vor der amtlichen Untersuchung durchgeführt werden, liegen im Eigeninteresse und müssen daher vom jeweiligen Auftraggeber selbst bezahlt werden.
Davon zu unterscheiden sind amtliche Untersuchungen in den Beständen mit Tieren, die in einem Risikogebiet gesömmert wurden. Diese beginnen frühestens acht Wochen nach dem Verlassen des Risikogebietes bzw. der Aufstallung im Heimbestand und werden über den Tiergesundheitsfonds abgerechnet.
Davon zu unterscheiden sind amtliche Untersuchungen in den Beständen mit Tieren, die in einem Risikogebiet gesömmert wurden. Diese beginnen frühestens acht Wochen nach dem Verlassen des Risikogebietes bzw. der Aufstallung im Heimbestand und werden über den Tiergesundheitsfonds abgerechnet.
Neu ab 2027
Ab 2027 gilt auch für private Untersuchungen eine Frist von mindestens acht Wochen.
Zudem werden Tiere aus den Risikogebieten in der Datenbank mit einer Tierverkehrssperre belegt, bis die erforderliche negative Untersuchung vorliegt.
*GJ = Genossenschaftsjagdgebiet
**EJ = Eigenjagdgebiet
Zudem werden Tiere aus den Risikogebieten in der Datenbank mit einer Tierverkehrssperre belegt, bis die erforderliche negative Untersuchung vorliegt.
*GJ = Genossenschaftsjagdgebiet
**EJ = Eigenjagdgebiet