TBC: Derzeit keine weiteren Betriebssperren
Der aktuelle Zwischenstand zeigt, dass seit der letzten Medieninformation des Landes vom 20. Dezember 2025 keine weiteren Betriebssperren erforderlich waren. Im Zuge weiterer Abklärungen innerhalb der bestehenden Fälle kam es am Mittwoch, 7. Jänner 2026 zu einer Bestandstötung in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Bei einem bereits seit Anfang Dezember gesperrten Betrieb im Bregenzerwald haben beim Hauttest 25 von 55 Tiere positiv reagiert. Aufgrund der hohen Anzahl an Reagenten wurden zur weiteren Abklärung sechs Tiere diagnostisch getötet, davon waren drei positiv. Aufgrund der Häufung an positiv getesteten Tieren in diesem Bestand haben die Landesveterinärbehörde und das zuständige Bundesministerium die Tötung aller 49 verbliebenen Tiere des Bestandes angeordnet. Die Maßnahme erfolgte auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse, ist Teil des standardisierten veterinärbehördlichen Vorgehens und wurde heute Vormittag durchgeführt.
Schwerer Schlag
Landesrat Christian Gantner betont die schwierige Situation für den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb: „Eine Bestandstötung ist für jede Landwirtin und jeden Landwirt ein schwerer Schlag. Neben den materiellen Schäden ist vor allem das emotionale Leid nicht zu unterschätzen. Als Land stehen wir an der Seite des betroffenen landwirtschaftlichen Betriebes.“ Durch die vorgesehenen Entschädigungszahlungen des Bundes sowie eine zusätzliche Aufzahlung aus dem Tiergesundheitsfonds des Landes können zumindest die finanziellen Auswirkungen so gut wie möglich abgefedert werden.
Aktueller Stand der weiteren Untersuchungen
Neben dem oben erwähnten Betrieb sind aktuell vier weitere Betriebe im Bregenzerwald wegen TBC-Verdacht gesperrt. Bei einem dieser Betriebe ist es schon im September zu einem mittlerweile bestätigten TBC-Verdacht nach einer Schlachtung gekommen. Hier wird erwartet, dass dieser Betrieb noch im Jänner nach der zweiten Nachuntersuchung wieder freigegeben wird.
Die anderen drei Betriebe sind im Zuge der durchgeführten Abklärungsuntersuchungen des Alpviehs aufgefallen. In den Gewebeproben der diagnostisch getöteten Tiere gibt es Hinweise auf die Anwesenheit des TBC-Erregers in der PCR. Die endgültige Diagnose durch einen kulturellen Nachweis der TBC-Bakterien steht noch aus. Da es in diesen Betrieben jeweils zum Auftreten bei Einzeltieren gekommen ist, werden nur die verdächtigen Tiere entnommen und keine Bestandstötung durchgeführt. Der Restbestand bleibt allerdings für rund vier Monate für den Tierverkehr gesperrt. In dieser Zeit sind zwei Bestandsuntersuchungen mit dem Tuberkulin-Hauttest mit negativem Ergebnis durchzuführen, bis der Bestand wieder als TBC-frei eingestuft wird.
Aktuell ist rund die Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Zusammenhang mit Alpung im TBC-Bekämpfungsgebiet stehen, untersucht. Die Landesveterinärbehörde rechnet damit, dass der Großteil der Untersuchungen bis ca. Ende Februar abgeschlossen sein wird. Ein Gesamtüberblick ist erst möglich, sobald alle Rückmeldungen der beauftragten Tierärztinnen und Tierärzte vorliegen.
Die Landesveterinärbehörde steht während des gesamten Prozesses in engem Austausch mit dem zuständigen Bundesministerium sowie der AGES. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen keine Hinweise auf mögliche TBC-Erkrankungen beim Menschen im Zusammenhang mit den laufenden veterinärbehördlichen Untersuchungen vor.
Das Land Vorarlberg ersucht weiterhin um Rücksichtnahme und eine angemessene Berichterstattung, da die laufenden Untersuchungen für Landwirtinnen und Landwirte, insbesondere für betroffene Betriebe, mit Unsicherheit und einer enormen psychischen Belastung verbunden sind. Aussagen über mögliche Ergebnisse oder Maßnahmen sind erst nach Abschluss der Untersuchungen möglich.
Weitere Informationen werden vom Land Vorarlberg veröffentlicht, sobald gesicherte Untersuchungsergebnisse vorliegen.
Quelle: VLK
Die anderen drei Betriebe sind im Zuge der durchgeführten Abklärungsuntersuchungen des Alpviehs aufgefallen. In den Gewebeproben der diagnostisch getöteten Tiere gibt es Hinweise auf die Anwesenheit des TBC-Erregers in der PCR. Die endgültige Diagnose durch einen kulturellen Nachweis der TBC-Bakterien steht noch aus. Da es in diesen Betrieben jeweils zum Auftreten bei Einzeltieren gekommen ist, werden nur die verdächtigen Tiere entnommen und keine Bestandstötung durchgeführt. Der Restbestand bleibt allerdings für rund vier Monate für den Tierverkehr gesperrt. In dieser Zeit sind zwei Bestandsuntersuchungen mit dem Tuberkulin-Hauttest mit negativem Ergebnis durchzuführen, bis der Bestand wieder als TBC-frei eingestuft wird.
Aktuell ist rund die Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Zusammenhang mit Alpung im TBC-Bekämpfungsgebiet stehen, untersucht. Die Landesveterinärbehörde rechnet damit, dass der Großteil der Untersuchungen bis ca. Ende Februar abgeschlossen sein wird. Ein Gesamtüberblick ist erst möglich, sobald alle Rückmeldungen der beauftragten Tierärztinnen und Tierärzte vorliegen.
Die Landesveterinärbehörde steht während des gesamten Prozesses in engem Austausch mit dem zuständigen Bundesministerium sowie der AGES. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen keine Hinweise auf mögliche TBC-Erkrankungen beim Menschen im Zusammenhang mit den laufenden veterinärbehördlichen Untersuchungen vor.
Das Land Vorarlberg ersucht weiterhin um Rücksichtnahme und eine angemessene Berichterstattung, da die laufenden Untersuchungen für Landwirtinnen und Landwirte, insbesondere für betroffene Betriebe, mit Unsicherheit und einer enormen psychischen Belastung verbunden sind. Aussagen über mögliche Ergebnisse oder Maßnahmen sind erst nach Abschluss der Untersuchungen möglich.
Weitere Informationen werden vom Land Vorarlberg veröffentlicht, sobald gesicherte Untersuchungsergebnisse vorliegen.
Quelle: VLK