Stallpflicht für Geflügel in Teilen von Vorarlberg
Es gibt aktuell noch keine Geflügelpest-Fälle in Vorarlberg, allerdings in Oberösterreich und im Burgenland ist es schon zu kleinen Ausbrüchen gekommen. Ebenso wurde am Mittwoch, 19. November, der erste Fall bei einem Wildvogel am Bodensee im Bereich des Schweizer Bodenseeufers in Thurgau gemeldet.
Das Bundesministerium hat daher die Gefahrenstufe für die Gebiete an großen Seen und Flüssen hinaufgesetzt und in diesen Gebieten die Stallpflicht verordnet.
Das Bundesministerium hat daher die Gefahrenstufe für die Gebiete an großen Seen und Flüssen hinaufgesetzt und in diesen Gebieten die Stallpflicht verordnet.
Gemeinden, in denen die Stallpflicht gilt
- Gemeinde Lochau
- Landeshauptstadt Bregenz
- Marktgemeinde Hard
- Gemeinde Fußach
- Gemeinde Höchst
- Gemeinde Gaissau
- Stadt Hohenems
- Marktgemeinde Lustenau
- Gemeinde Altach
- Stadt Feldkirch
- Gemeinde Koblach
- Gemeinde Mäder
- Gemeinde Meiningen
- Marktgemeinde Rankweil