Schutzmechanismen zeigen Wirkung
Das südamerikanische Land konnte bisher keine ausreichenden Garantien dafür vorlegen, dass die europäischen Vorgaben beim Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung eingehalten werden. Betroffen sind unter anderem Rind- und Geflügelfleisch sowie Honig.
Verbot mit Ansage
„Jetzt ist genau das eingetreten, vor dem wir eindringlich gewarnt und was wir befürchtet haben. Was nicht unseren Produktionsstandards entspricht, hat auch in unseren Regalen und auf unseren Tellern nichts verloren. Unser klares, konstantes Nein gegen das Mercosur-Handelsabkommen war richtig und wichtig. Es hat sich allein schon deswegen ausgezahlt, weil es auf EU-Ebene die von uns vehement geforderte Diskussion über gleiche Produktionsstandards bei Importprodukten befeuert und zu konkreten Verschärfungen der Einfuhrbedingungen geführt hat“, sieht sich LK-Präsident Josef Moosbrugger bestätigt.
„Österreich hat früh und beharrlich darauf gedrängt, dass es bei Lebensmittelsicherheit, Produktionsstandards und wirksamen Kontrollen keine Kompromisse geben darf. Der jetzige Importstopp bestätigt diese klare Linie. Solange Brasilien nicht verlässlich und lückenlos nachweist, dass die EU-Vorgaben eingehalten werden, müssen die betroffenen Fleischimporte ausgesetzt bleiben. Das schützt unsere Konsumentinnen und Konsumenten und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Bäuerinnen und Bauern“, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.Minister.
„Österreich hat früh und beharrlich darauf gedrängt, dass es bei Lebensmittelsicherheit, Produktionsstandards und wirksamen Kontrollen keine Kompromisse geben darf. Der jetzige Importstopp bestätigt diese klare Linie. Solange Brasilien nicht verlässlich und lückenlos nachweist, dass die EU-Vorgaben eingehalten werden, müssen die betroffenen Fleischimporte ausgesetzt bleiben. Das schützt unsere Konsumentinnen und Konsumenten und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Bäuerinnen und Bauern“, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.Minister.
So funkioniert das Verbot
Die Europäische Union verbietet den Einsatz von Antibiotika zur Wachstumsförderung oder zur reinen Ertragssteigerung. Auch bestimmte Wirkstoffe, die der Behandlung von Menschen vorbehalten sind, dürfen bei Tieren nicht eingesetzt werden. Damit soll insbesondere die Entstehung von Antibiotikaresistenzen verhindert werden. Drittstaaten müssen über verlässliche Kontroll- und Rückverfolgbarkeitssysteme nachweisen, dass diese Vorgaben über die gesamte Produktionskette eingehalten werden. Fehlen ausreichende Garantien, wird der Marktzugang ausgesetzt. Werden die erforderlichen Nachweise später erbracht und von der Europäischen Kommission anerkannt, können die Exporte wieder aufgenommen werden.
Die neuen Antibiotikavorgaben gelten unabhängig vom Mercosur-Abkommen für alle Drittstaaten. Zusätzlich hat Österreich im Zuge der Mercosur-Verhandlungen gemeinsam mit verbündeten Mitgliedstaaten wichtige Schutzklauseln für die europäische Landwirtschaft durchgesetzt. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und LK-Präsident Josef Moosbrugger haben maßgeblich darauf gedrängt, dass diese Schutzmaßnahmen verankert und vom ersten Tag an konsequent angewendet werden.
Die neuen Antibiotikavorgaben gelten unabhängig vom Mercosur-Abkommen für alle Drittstaaten. Zusätzlich hat Österreich im Zuge der Mercosur-Verhandlungen gemeinsam mit verbündeten Mitgliedstaaten wichtige Schutzklauseln für die europäische Landwirtschaft durchgesetzt. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und LK-Präsident Josef Moosbrugger haben maßgeblich darauf gedrängt, dass diese Schutzmaßnahmen verankert und vom ersten Tag an konsequent angewendet werden.